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Bestimmendes Thema des heutigen Wettbewerbsfähigkeitsrats ist die Annahme einer allgemeinen Ausrichtung des Rates zum Vorschlag der EU-Kommission für einen „Net Zero Industry Act“ (NZIA). Dieser ist wesentlicher Bestandteil des Green Deal Industrial Plan von Februar 2023, mit dem die EU eine umfassende Agenda für eine grüne Industriepolitik gesetzt hat. Die Bundesregierung wird heute von Staatssekretär Sven Giegold (BMWK) vertreten.

Der NZIA stärkt den Hochlauf industrieller Produktionskapazitäten von Netto-Null-Technologien in der EU. Besonders privilegiert werden die sogenannten strategischen Netto-Null-Technologien, darunter Solar, Wind, Batterien, Wasserstoff und Wärmepumpen aber auch CCS und Kernspaltung. Ziel ist es, den EU-Bedarf an diesen Technologien bis 2030 zu mindestens 40 % aus EU-Produktion zu decken und damit unabhängiger zu werden. Dafür sollen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren zur Ansiedlung von Produktionsstätten massiv beschleunigt und vereinfacht werden. Außerdem verpflichtet der NZIA Behörden, Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen von Vergabeverfahren und Auktionen zu beachten.

Auf die heutige Annahme der Allgemeinen Ausrichtung des Rates der Mitgliedsländer folgen nun die Verhandlungen mit dem Europaparlament.

Dazu Staatssekretär Sven Giegold:
„Die EU steht im globalen Wettbewerb um die Führungsrolle bei Zukunftstechnologien. Der Green Deal der EU tritt nun in eine neue Phase einer Grünen Industriepolitik. Bei der Umsetzung des Europäischen Green Deals werden wir vermehrt auf europäische Produktionskapazitäten setzen. Mit dem NZIA stärken wir Investitionen in nachhaltige Technologien in der EU und setzen damit starke Signale für Industrie und Behörden. Kernenergie gehört für uns nicht zu Technologien, die eine kostengünstige und rasche Transformation erreichen können. Gleichzeitig respektieren wir die Energiehoheit der Mitgliedstaaten. EU-Gelder dürfen nicht in Technologien fließen, die nicht alle Mitgliedsstaaten unterstützen. Daher war für uns entscheidend, dass wir Finanzierungsfragen aus den NZIA ausgeklammert haben und bestehende EU-Regelungen unangetastet bleiben.

Bei künftigen Ausschreibungen für Erneuerbare Energien brauchen wir eine Balance zwischen der Stärkung der europäischen Industrie und der Erreichung unserer gemeinsamen ambitionierten Ausbauziele. Der jetzige Text ist ein akzeptabler Kompromiss.“

Ein weiterer Schwerpunkt des Rats bildet das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Dazu hat die EU-Kommission im September 2022 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt. Besonders wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung eine klare und wirksame Ausgestaltung der Verordnung. Sie muss effektiv durchgesetzt werden können und gleichzeitig bürokratische Belastungen für Unternehmen vermeiden.
Auch der Bürokratieabbau steht auf der Tagesordnung des Rates. Frankreich und Deutschland stellen eine Initiative zur Bürokratieentlastung vor, die auf der deutsch-französischen Regierungsklausur am 9. Oktober 2023 gestartet wurde.