Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister, Stefan Wenzel: „Der Expertenrat bestätigt die Berechnungen des Umweltbundesamtes. Beim Rückgang der Emissionen im letzten Jahr zeigen sich Licht und Schatten. Schatten, weil der Rückgang zum Teil auf die schwache Konjunktur nach der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hervorgerufenen Energiekrise und dem Rückgang des Welthandels zurückzuführen ist. Zugleich sehen wir auch Licht: Der Energiebereich ist der Haupttreiber für weniger Treibhausgase geworden. Über die Hälfte unseres Stroms stammt mittlerweile aus einem klimafreundlichem Energiemix. Der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung geht endlich wieder dynamisch, mit hohem Tempo voran. Die energiepolitischen Maßnahmen wirken spürbar. Und die Zahlen des Umweltbundesamt von Mitte März haben gezeigt: Wenn wir Kurs halten, erreichen wir unsere Klimaziele 2030. Dann schließen wir die Klimaschutzlücke. Und das mit einer Wirtschaft, die sich wieder erholt. Zugleich nehmen wir die Hinweise des Rats zur Haushaltslage des Bundes sehr ernst. Der Expertenrat verweist darauf, dass es bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen darauf ankommt, weitere Kürzungen bei den zentralen, klimaschutzpolitisch bedeutsamen Maßnahmen zu vermeiden. Dies ist gerade für den Aufbau kohlenstofffreier Wärmenetze und klimafreundlicher Heizungen unerlässlich. Wir werden dies im Ressortkreis beraten. Wir haben uns ehrgeizige Ziele gesetzt, daher müssen in allen Sektoren die Emissionen weiter deutlich sinken, vor allem auch im Verkehrssektor.“

Der ERK kommt zu dem Schluss, dass die zulässigen Jahresemissionsmengen 2023 insgesamt eingehalten wurden und die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 Prozent zurückgegangen sind – der höchste jährliche Rückgang seit 1990. Zwar betont der ERK die große Bedeutung von Faktoren, die nicht durch die Klimapolitik bedingt seien. Allerdings hat der hohe Anteil erneuerbarer Energiequellen an der Stromproduktion sowie die stark rückläufige Braunkohleverstromung ebenso dazu beigetragen, wie der ERK in seinem Prüfbericht feststellt. Das zeigt, dass klimapolitische Entscheidungen durchaus bereits Einfluss auf die Emissionsbilanz hatten. Zudem werden der Rekordausbau bei der Photovoltaik und der deutlich angezogene Zubau bei der Windenergie an Land erst in diesem Jahr vollständig in der Treibhausgasbilanz zu Buche schlagen.

Darauf deuten nicht zuletzt die Projektionen der zukünftigen Entwicklung des Treibhausgas-Ausstoßes hin. Hier wird deutlich, dass die klimapolitischen Entscheidungen der letzten zwei Jahre den Grundstein für die Einhaltung der Klimaziele bis 2030 gelegt haben.

Der ERK bestätigt, dass der Verkehrssektor die Zielvorgaben des Bundes- Klimaschutzgesetzes auch 2023 nicht einhalten konnte. Der Sektor überschritt seine zulässigen Jahresemissionsmengen deutlich, laut UBA- Daten um 12,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Im Gebäudesektor ist die Überschreitung der Jahresemissionsmengen in 2023 mit gut einer Million Tonnen an CO2-Äquivalenten zwar denkbar knapp – aufgrund der Unschärfe der verwendeten vorläufigen Daten konnte der ERK eine Zieleinhaltung oder -verfehlung weder abschließend bestätigen, noch verwerfen. Im Gebäudesektor zeigt neben der milden Witterung der beschlossene Instrumentenmix aus Ordnungsrecht, Förderung und flankierenden Instrumenten also erste Wirkung. Auch die hohen Energiepreise der letzten zwei Jahre haben erneut zu deutlichen Energieeinsparungen bei privaten Haushalten geführt.

Der ERK geht zudem auf die jüngst getroffenen politischen Vereinbarungen der Bundesregierung zur Haushaltspolitik ein. Er betont u.a. die Bedeutung der sektorbezogenen Zuständigkeit und die Ressortverantwortung. Auch seien bei der Bewertung der nationalen Klimaziele europarechtliche Verpflichtungen zu berücksichtigen – diese können hohe Strafzahlungen für Deutschland bedeuten, wenn sie übergangen werden.
Der Expertenrat für Klimafragen hat die Treibhausgasemissionsdaten für das Jahr 2023 geprüft und eingeordnet. Das Umweltbundesamt hatte die Daten am 15. März 2023 veröffentlicht und gemäß den Bestimmungen im Bundes-Klimaschutzgesetz an den unabhängigen Expertenrat für Klimafragen zur Prüfung übergeben.
Weitere Informationen

Der Expertenrat wurde auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes eingerichtet. Er überprüft die Treibhausgasemissionsdaten im Hinblick auf die Einhaltung der Jahresemissionsmengen der Sektoren, die im Bundes- Klimaschutzgesetz festgelegt sind. Darüber hinaus prüft er die Treibhausgasminderungswirkung von Klimaschutzmaßnahmen in Sofortprogrammen und Klimaschutzprogrammen der Bundesregierung und veröffentlicht alle zwei Jahre ein umfassendes Gutachten zu bisherigen Entwicklungen und Trends der Treibhausgasemissionen sowie zur Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen.