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07.10.2019 - Online-Version - Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

I. Wirtschaftspolitische Themen und Analysen

Einleitung

Auf einen Blick

Erfolgreicher reformieren mit europäischer Hilfe

Das Programm zur Unterstützung nationaler Strukturreformen

Seit 2017 gibt es das SRSP – das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen. Die Europäische Kommission bietet den Mitgliedstaaten maßgeschneiderte technische Hilfe, um nationale Reformen mit europäischem Know-how schneller und effizienter durchführen zu können – ein gelungenes Beispiel für europäischen Mehrwert!

Europäische Flagge

© iStock.com/artJazz


Mit Strukturreformen bleibt Europa stark und erfolgreich

Der Erfolg der Europäischen Union, insbesondere der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, hängt von der Stärke und Widerstandskraft ihrer Volkswirtschaften ab. In einer sich rasch verändernden Welt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union fortwährend dazu aufgerufen, an der Wirksamkeit ihrer Politik und Institutionen zu arbeiten, um für dauerhaften Wohlstand ihrer Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie ihre Bildungs- und Gesundheitswesen reformieren, eine verantwortungsvolle Haushalts- und Steuerpolitik betreiben, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung und der Justiz steigern, ein unternehmensfreundliches Umfeld schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln verbessern müssen.

Unterstützung durch die Europäische Kommission

Um diese Reformbemühungen zu stärken, hat die Europäische Kommission unter Präsident Jean-Claude Juncker im Jahr 2015 den Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen geschaffen. Dieser Dienst bietet EU-Mitgliedstaaten Hilfe bei der Vorbereitung, Konzipierung und Durchführung von Reformen. Die Unterstützung wird ausschließlich auf Antrag des Mitgliedstaates geleistet und ist auf dessen Bedarf zugeschnitten.

Seit Einführung des Dienstes hat die Nachfrage der Mitgliedstaaten die Erwartungen bei Weitem übertroffen. Bislang hat der Dienst an fast 500 Projekten der technischen Unterstützung in 25 EU-Mitgliedstaaten mitgewirkt.

Maßgeschneidert und unbürokratisch: das SRSP

Seit 2017 stärkt das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) die Tätigkeit des Dienstes. Es verfügt über eine Mittelausstattung von 222,8 Millionen Euro für den Zeitraum von 2017 bis 2020. Das Programm erfordert keine Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten. Es können Projekte auf allen staatlichen Ebenen unterstützt werden: auf nationaler, (in föderalistischen Staaten) Länder- wie auch auf regionaler Ebene. In Frage kommen dabei beispielsweise Bereiche, die im Nationalen Reformprogramm oder in den Länderspezifischen Empfehlungen genannt werden.

Mit dem SRSP bietet die KOM-Dienststelle maßgeschneiderte technische Unterstützung – beispielsweise bei der Modernisierung von Verwaltungsprozessen, der Verwaltungsvereinfachung für KMU oder der Verbesserung von Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen. Die technische Unterstützung erfolgt in Form von strategischer oder rechtlicher Beratung, Studien, Schulungen und Expertenmissionen. Die Experten kommen dabei aus anderen Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen, dem Privatsektor und Kommissionsdienststellen. Die Unterstützung erstreckt sich über den gesamten Reformzyklus (Bedarfsermittlung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der Ergebnisse).

Auch in Deutschland werden Reformvorhaben durch das SRSP gefördert, etwa in den Bereichen der Statistik und der Künstlichen Intelligenz. Gleichzeitig unterstützen deutsche Experten mit ihrem Know-how Reformprozesse in anderen Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel die Reform der Exportförderung in Griechenland. Die Erfahrungen und Rückmeldungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten sind dabei überaus positiv.

Bewerbungsrunde für 2020 endet am 31.10.2019

Die neue Ausschreibungsrunde für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) für 2020 wurde im September eröffnet und endet am 31. Oktober 2019. Das Bewerbungsverfahren ist einfach und unbürokratisch. Auch in diesem Jahr möchte sich Deutschland mit möglichst zahlreichen Projektanträgen an der Ausschreibung beteiligen, um von den attraktiven Unterstützungsleistungen der Europäischen Kommission zu profitieren.

Kontakt: Dr. Ingrid Zoll
Referat: Nationale Koordinierungsstelle des SRSP, EU 2020, Europäischer Rat, Aspekte der EU-Wirtschafts- und Finanzpolitik, Bund-Länder-Beziehung

Auftaktveranstaltung des „Netzwerks Reallabore“

Die Auftaktveranstaltung des „Netzwerks Reallabore“ stieß auf große Resonanz

Reallabore zu Wasser, in der Luft und auf der Straße im Bereich Mobilität und Logistik standen im Mittelpunkt der Auftaktveranstaltung des neu gegründeten „Netzwerks Reallabore“. Zahlreiche Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung informierten sich am 28. August 2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über den Stand der Reallabore-Strategie und nutzten die Gelegenheit zur Diskussion.

Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung

Mit der BMWi-Strategie „Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung“ vom Dezember 2018 soll ein Perspektivwechsel im Umgang mit digitalen Innovationen eingeleitet werden.1. Reallabore sollen dabei helfen, neue Technologien und Geschäftsmodelle zu erproben und Erfahrungen für eine künftige Regulierung zu sammeln.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reallabore-Strategie des BMWi ist das „Netzwerk Reallabore“, das den Austausch und die Vernetzung zwischen Stakeholdern erleichtern soll. Das Netzwerk bündelt zudem Informationen über rechtliche Möglichkeiten, Praxisbeispiele aus dem In- und Ausland sowie zukünftige Reallabore-Wettbewerbe. Idealerweise fungiert es dabei auch als „Matchmaker“, das zum Beispiel ein Start-up mit einem innovativen Geschäftsmodell mit einer experimentierfreudigen Gemeinde zusammenbringt.

Mehr Freiheit, Mut und Offenheit

Am 28. August 2019 traf sich das „Netzwerk Reallabore“ erstmalig zum gemeinsamen Austausch. Rund 230 Teilnehmer waren in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gekommen, um Neuigkeiten aus der Umsetzung der Reallabore-Strategie zu erfahren. Neben einer Paneldiskussion zum Thema „innovationsoffene Regulierung“ wurden spannende Reallabor-Projekte aus dem Bereich Mobilität und Logistik vorgestellt.

Die Veranstaltung wurde von Staatssekretär Dr. Ulrich Nussbaum eröffnet. In seiner Rede betonte dieser, dass Innovationen in einem echten Umfeld erprobt werden müssten: „Solche Projekte werden nicht am Reißbrett geplant.“ Die Erkenntnisse aus solchen Reallaboren sollten dann bei der Überarbeitung der Regulierung berücksichtigt werden. Staatssekretär Dr. Nußbaum forderte insgesamt mehr Mut und Offenheit im Umgang mit innovativen Ideen.

Im Anschluss präsentierte Dr. Philipp Steinberg, Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Neuigkeiten aus der Umsetzung der Reallabore-Strategie und kündigte den ersten BMWi-Reallabore-Wettbewerb an, der im Herbst 2019 starten soll.

„Am besten testen!“

Auf dem nachfolgenden Panel diskutierten Valerie Mocker, Dr. Andrea Schneider, Susanne Dehmel und Prof. Dr. Justus Haucap darüber, wie „innovationsoffene Regulierung“ ausgestaltet werden sollte.

Valerie Mocker, Direktorin und Europachefin bei der britischen Innovationsstiftung NESTA, appellierte an die Teilnehmenden, die Digitalisierung als Gesellschaftsprojekt zu begreifen. Die Menschen müssten die Gelegenheit erhalten, ihr Umfeld aktiv mitzugestalten. So könnten negative Reaktionen im Anschluss vermieden werden. Zudem betonte sie, dass die Gestaltung der Zukunft immer mit einer Vision beginne und dass man sich nicht auf dem Erreichten ausruhen dürfe. „So schlecht ist es ja gar nicht“, dürfe nicht der Anspruch für den Innovationsstandort Deutschland sein. Für den Umgang mit Innovationen empfahl sie – ganz im Sinne der Reallabore-Strategie – „Am besten testen!“.

Dr. Andrea Schneider, Gruppenleiterin im Bundeskanzleramt, regte einen Perspektivwechsel an. Regulierung sollte beim und mit dem Bürger beginnen. Vor Überlegungen, wie Regulierung im Einzelnen ausgestaltet werden sollte, empfahl sie, durch z. B. Interviews oder Vor-Ort-Besuche die Lebenswirklichkeit der Betroffenen besser zu verstehen. „In einem Praxistest können alternative Maßnahmen dann auf ihre Wirksamkeit hin getestet werden. So kann empirische Evidenz für fundierte politische Entscheidungen geschaffen werden.“

Darauf, dass der Gesetzgeber immer auf mögliche Wechselwirkungen achten müsse, wies auch Frau Susanne Dehmel vom Digitalverband Bitkom hin. Ein wichtiger Schlüssel hierbei sei die Vernetzung untereinander und die Schärfung des Bewusstseins für Querschnittsthemen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Kreise sei dabei sehr hilfreich. Prof. Dr. Justus Haucap von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verwies auf eine strukturelle Asymmetrie. Neue Problemlösungen würden oft eine neue Regulierung benötigen. Zugleich werde zu selten geprüft, ob bestehende Regulierung überhaupt noch zeitgemäß sei.

Reallabore im Bereich Mobilität und Logistik

Spannende Einblicke in die Reallabore-Praxis rundeten das Veranstaltungsprogramm ab. Über den Drohnentransport in der Intralogistik (betriebsinterne Logistik) referierte Benjamin Federmann vom Start-up doks.innovation. Das maritime Reallabor „ASWARM“ wurde durch Dr. Carsten Masilge vom Wasser- und Schifffahrtsamt in Potsdam vorgestellt. Chris Büttner von der ioki GmbH berichtete über die Erfahrungen mit einem autonom fahrenden Bus in Bad Birnbach und Johanna Reinhardt von Clever Shuttle informierte das Publikum über die Erprobung von Ridepooling sowie die Genehmigungspraxis in verschiedenen deutschen Städten. Auch der Netzwerkaspekt der Veranstaltung kam nicht zu kurz. Immer wieder gab es die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen.

Neben kleineren weiteren Veranstaltungen wird die nächste große Netzwerk-Veranstaltung mit Preisverleihung zum ersten Reallabore-Wettbewerb voraussichtlich im Frühjahr 2020 stattfinden. Netzwerkmitglieder erhalten automatisch eine Einladung. Alle anderen Interessierten können sich über die Homepage www.reallabore-bmwi.de auf dem Laufenden halten.

Werden Sie Teil unseres Netzwerks!

Interessieren Sie sich für Reallabore oder haben vielleicht selbst – als Verwaltung, als Unternehmen oder im Rahmen Ihrer wissenschaftlichen Arbeit – Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt? Wollen Sie über weitere Entwicklungen informiert werden und sich mit anderen Experten und Praktikern austauschen? Dann laden wir Sie ein: Werden Sie Teil unseres Reallabore-Netzwerks und helfen Sie mit, Reallabore zu ermöglichen und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken!

Wir freuen wir uns über Ihre Anmeldung unter:
reallabore@bmwk.bund.de!

Weitere Informationen zum Thema Reallabore finden Sie unter www.reallabore-bmwi.de.

Das Handbuch Reallabore steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.bmwi.de/handbuch-reallabore
Kontakt: Carolin Templin
Referat Wirtschaftspolitische Analyse/Geschäftsstelle Reallabore
Dr. Kai Hielscher
Referat Wirtschaftspolitische Analyse/Leiter Geschäftsstelle Reallabore

20 Jahre Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien

Das Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“ (MAP) feiert sein 20-jähriges Jubiläum. Die Bilanz lässt sich sehen: Mit dem MAP hat die Bundesregierung mehr als 1,8 Millionen Anlagen zur Wärme- und Kältebereitstellung aus erneuerbaren Energien gefördert. Die Bandbreite reicht von kleinen Anlagen in Einfamilienhäusern bis hin zu großen gewerblich oder kommunal genutzten Anlagen. Mit Zuschüssen von mehr als 3,8 Milliarden Euro löste das MAP Investitionen von über 23,7 Milliarden Euro aus.

Mehr als ein Drittel des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Wärmebedarf, d. h. vor allem auf das Heizen von Räumen und die Warmwasseraufbereitung. Wer beim Heizen auf energieeffiziente Technik setzt und dabei auch noch erneuerbare Energien nutzt, kann viel Energie und Kohlendioxid-Emissionen einsparen. Durch die Förderung von solchen Heizungsanlagen leistet die Bundesregierung über das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende. Die erste Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Wärme trat am 1. September 1999 in Kraft. Heute stehen 320 Millionen Euro pro Jahr für das Programm zur Verfügung. Das Marktanreizprogramm verbindet Innovationsförderung und Klimaschutz: Allein die 2018 geförderten Anlagen werden bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren über sechs Millionen Tonnen CO2 einsparen.

Wer in kleinere Heizungsanlagen investiert, kann Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Eigenheimbesitzer können beispielsweise Solarthermie-Anlagen auf ihr Dach montieren und so Sonnenstrahlen in Wärme umwandeln. Die Wärme kann sowohl für Warmwasser als auch für das Heizen von Räumen eingesetzt werden. Moderne Biomasse-Kessel ermöglichen klimafreundliches Heizen mit Holz. Bei der Verbrennung wird nur so viel klimaschädliches CO2 freigesetzt, wie das Holz beim Nachwachsen wieder bindet. Wärmepumpen werden mit Wärme aus Wasser, Luft oder Erde betrieben. Sie eignen sich besonders für gut gedämmte Häuser, die mit relativ niedrigen Temperaturen beheizt werden können. Dies gilt zum Beispiel für Häuser mit einer Fußbodenheizung.

Größere Anlagen werden über die KfW-Programmlinie „Erneuerbare Energien – Premium“ mit Tilgungszuschüssen gefördert. Die Bandbreite der geförderten Technologien ist groß: Sie reicht von Solarthermie, Biomasse, Biogas und großen Wärmepumpen bis hin zur Tiefengeothermie. Auch Wärmespeicher und Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist sind, können Zuschüsse erhalten. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren ganz besonders vom MAP: Für sie ist die Förderung um zehn Prozent des gesamten Zuwendungsbeitrags höher als für große Unternehmen.

Um die erfolgreiche Förderung für erneuerbare Energien im Gebäudebereich weiter auszubauen, arbeitet das BMWi derzeit an einer Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms. Es soll mit anderen bestehenden Förderprogrammen (dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Teilen des Heizungsoptimierungsprogramms (HZO)) zu einem einzigen und umfassenden Förderangebot zusammengeführt werden. Die daraus entstehende „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) soll die Energiewende im Gebäudebereich weiter vorantreiben.

Autorin: Dr. Sybille Röhrkasten
Referat: Erneuerbare Energien im Wärmemarkt und Förderung Energieeffizienz in Gebäuden

Strukturstärkungsgesetz: Eine Chance auf Zukunft

Das Bundeskabinett hat am 28. August 2019 den vom BMWi vorgelegten Entwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ beschlossen. Damit kann nun Hilfe in Milliardenhöhe in die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen fließen. Das ist ein klares politisches Signal: Der Kohleausstieg soll für die Regionen zur Chance werden: eine Chance auf gute Arbeitsplätze, auf nachhaltige Wirtschaftsstrukturen, auf Zukunft.

Mit der Energiewende hat sich Deutschland ein großes Ziel gesetzt: die grundlegende Umstellung der Energieversorgung, weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen, hin zu regenerativen Energien. Dieser Transformationsprozess bringt wesentliche Veränderungen in Gesellschaft und Wirt¬schaft mit sich.

Für ein so wichtiges Projekt müssen alle an einem Strang ziehen. Deshalb hat die Bundesregierung im Jahr 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, die aus ganz unterschiedlichen Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen bestand. Sie sollte einen gesellschaftlichen Konsens zum Kohleausstieg und dem damit verbundenen Strukturwandel in Deutschland herstellen.

Strukturpolitische Impulse Voraussetzung für Kohleausstieg

Im Januar 2019 hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einen Bericht vorgelegt, der einen Vorschlag für einen Ausstieg aus der Kohleverstromung und strukturpolitische Maßnahmen für die betroffenen Regionen enthielt. Bereits im Mai hat die Bundesregierung darauf aufsetzend „Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen“ beschlossen. Der nun vorgelegte Entwurf des „Strukturstärkungsgesetzes“ setzt diese Eckpunkte um. Das ist ein weiterer wesentlicher Schritt, damit Mittel fließen und konkrete Projekte realisiert werden können.

Einen Entwurf für ein Steinkohleausstiegsgesetz plant das BMWi, im Herbst vorzulegen. Parallel laufen Gespräche mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern. Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen in das Steinkohleausstiegsgesetz integriert werden.

Mit dem zeitlichen Vorlauf für die Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen sendet die Bundesregierung eine wichtige Botschaft an die betroffenen Regionen: Strukturwandel und Kohleausstieg sind zwei Seiten einer Medaille. Neue Arbeitsplätze und Wertschöpfung sollen entstehen, noch bevor Kohlekraftwerke stillgelegt sind und Tagebaue schließen. Finanzhilfen für den Strukturwandel fließen allerdings erst, wenn der Kohleausstieg beschlossen ist.

Braunkohleländer erhalten Unterstützung

Herzstück des „Strukturstärkungsgesetzes“ sind Finanzhilfen an die betroffenen Braunkohleregionen. Letztere erhalten für besonders bedeutsame Investitionen bis zum Jahr 2038 Mittel in Höhe von bis zu 14 Milliarden Euro. Von diesen Mitteln sind 43 Prozent für das Lausitzer Revier vorgesehen, 37 Prozent für das Rheinische Revier und 20 Prozent für das Mitteldeutsche Revier.

Mit diesen Finanzhilfen können die Regionen die Wirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen ankurbeln, etwa mit wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder im Umweltschutz und in der Landschaftspflege.

Dies eröffnet den Regionen die Möglichkeit, den Strukturwandel möglichst individuell und vielfältig zu gestalten. Weitere Einzelheiten werden nun zügig in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt.

Der Bund fördert die Braunkohleregionen darüber hinaus mit bundeseigenen Maßnahmen und Programmen, und zwar mit bis zu 26 Milliarden Euro bis 2038. Beispielsweise werden Forschungs- und Förderprogramme ausgeweitet oder Bundeseinrichtungen angesiedelt. Zudem will der Bund die Verkehrsinfrastrukturen der Regionen stärker und schneller ausbauen. Ein neues Förderprogramm „Zukunft Revier“ soll die Regionen zudem bei konsumtiven, strukturwirksamen Ausgaben unterstützen.

Steinkohlestandorte und Helmstedt nicht vergessen

Steinkohlekraftwerksstandorte, in denen die Kohle eine erhebliche wirtschaftliche Relevanz besitzt und die strukturschwach sind, erhalten bis zu einer Milliarde Euro an Strukturhilfen. Der Landkreis Helmstedt kann als früherer Braunkohlestandort zusätzlich von Strukturhilfen von bis zu 90 Millionen Euro profitieren. Weitere Einzelheiten werden auch hier zügig in Bund-Länder-Vereinbarungen geregelt.

Flexibilität bei Finanzierung entscheidend

Klar ist, dass sich der Bedarf an Projekten für den Strukturwandel in den betroffenen Regionen bis 2038 entwickeln wird. Daher zielt das „Strukturstärkungsgesetz“ auf eine flexible zusätzliche Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Zusätzlich soll ein neu geschaffenes hochrangiges Bund-Länder-Gremium unter Vorsitz des BMWi einen zügigen Abfluss der Projektmittel unterstützen.

Kontakt: Sophie Godeffroy
Referat: Strukturwandel in den Kohleregionen

Altmaier im Dialog mit Gründerinnen und Gründern

Regionalkonferenzen der Gründungsoffensive „GO!“ in Chemnitz und Bonn

Bundesminister Peter Altmaier setzt seinen Dialog mit Gründerinnen und Gründern im Oktober in zwei weiteren Regionen fort. Nach einer Auftaktveranstaltung in Saarbrücken und einer zweiten Regionalkonferenz in Rottweil findet die nächste Veranstaltung in Ostdeutschland statt. Am 8. Oktober 2019 lädt die Industrie- und Handelskammer Chemnitz in Kooperation mit weiteren Partnern Gründerinnen und Gründer, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Selbständige ein. Die vierte Regionalkonferenz führen die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg und die Handwerkskammer zu Köln am 28. Oktober 2019 in Bonn durch. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter www.bmwi.de (Veranstaltungen) bzw. www.existenzgruender.de/GO.

Beim Start der Gründungsoffensive „GO!“ im November 2018 hatten das BMWi und die Verbände die Durchführung von vier Regionalkonferenzen vereinbart. Die Regionalkonferenzen sollen Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern den direkten Austausch mit der Politik ermöglichen. In vier Regionen wollen BMWi und Verbände Erfahrungen und Vorschläge aus der Praxis sammeln und in die Gründungsoffensive einbeziehen. Ziel ist es, Gründungen und Nachfolgen künftig noch besser zu unterstützen und (Gründungs-)Hemmnisse weiter abzubauen. Die Regionalkonferenzen sollen auch dazu beitragen, die mutigen Unternehmerinnen und Unternehmer in den Regionen sichtbar zu machen und deren Leistungen wertzuschätzen.

Ergänzend wirbt Bundesminister Altmaier auf kommunaler Ebene für Unterstützung der Gründungsoffensive: Zum Start der Gründungsoffensive „GO!“ wurden alle Oberbürgermeister/innen, Bürgermeister/innen und Landräte/innen in Deutschland angeschrieben und zum Mitmachen aufgerufen. Zahlreiche Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsförderungen, erfolgreiche Jungunternehmen und innovative Start-ups meldeten sich daraufhin zu ihrem Engagement vor Ort zurück. Ihr Feedback greift das BMWi in Kooperation mit dem RKW Kompetenzzentrum in einer neuen Videoreihe „Gründen in Deiner Region – Gut für Dich. Gut für Deutschland“ auf und zeigt damit die Vielfalt der Gründungsszene und des gut ausgebauten Gründungsökosystems bundesweit.

Damit aus einer guten Idee ein erfolgreiches Unternehmen entstehen kann, brauchen angehende Gründerinnen und Gründer und Jungunternehmerinnen und -unternehmer ein Umfeld, das sie motiviert, unterstützt und konsequent fördert. Dazu gehören insbesondere Forschungseinrichtungen, Universitäten, Netzwerke und vor allem auch kompetente Ansprechpartner. Diese Unterstützung gibt es nicht nur in den Hotspots der Start-up-Szene wie Berlin, München, Hamburg oder Frankfurt. Auch zahlreiche andere Regionen Deutschlands begleiten Menschen mit Lust auf die Selbständigkeit auf ihrem Weg von der ersten Idee über die Gründung bis hin zum erfolgreichen Unternehmen intensiv. Mit der neuen Videoreihe stellt das BMWi 24 dieser Regionen vor.

Weitere Informationen zur Gründungsoffensive „GO!“ und Impressionen von den Regionalkonferenzen finden Sie unter:
www.bmwi.de/GO bzw. www.existenzgruender.de/GO

Kontakt: Holger Maus
Referat: Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Förderberatung

Wirtschaftspolitische Termine des BMWi

Oktober 2019
07.10.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (August)
08.10.Produktion im Produzierenden Gewerbe (August)
09./10.10.Eurogruppe/ECOFIN
14.10.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
Ende Oktober 2019Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
November 2019
01.11.Amtsantritt neue EU-Kommission
06.11.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (September)
07.11.Produktion im Produzierenden Gewerbe (September)
07./08.11. Eurogruppe/ECOFIN
14.11.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
21.11.Handelsministerrat
28./29.11.WBF-Rat
Ende November 2019Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
Dezember 2019
02./03.12.Telekommunikations- und Verkehrsministerrat
04.12.Energieministerrat
04./05.12.Eurogruppe/ECOFIN
05.12.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Oktober)
06.12.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Oktober)
12./13.12.Europäischer Rat
16.12.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
Ende Dezember 2019Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)

In eigener Sache: Die „Schlaglichter“ als Email-Abonnement

Der Monatsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist nicht nur als Druckexemplar, sondern auch im Online-Abo als elektronischer Newsletter verfügbar. Sie können ihn unter der nachstehenden Internet-Adresse bestellen: www.bmwi.de/abo-service

Darüber hinaus können auf der Homepage des BMWi auch einzelne Ausgaben des Monatsberichts sowie Beiträge aus älteren Ausgaben online gelesen werden: www.bmwi.de/schlaglichter

Grafik des Monats

Fliegst Du noch oder fährst Du schon?

Deutschland wird mobiler und setzt dabei auf den Schienenverkehr

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© Destatis


Ob Tourist oder Pendler, die Deutschen sind immer mehr unterwegs: In den letzten zehn Jahren hat sich die gesamte Beförderungsleistung im Flug- und Schienenverkehr um 12 Prozent erhöht. Der Schienenverkehr gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung. Die Anzahl der Passagiere, die mit der Bahn fahren, stieg kontinuierlich an (+18 Millionen), die Anzahl der Fluggäste ist hingegen um 1,2 Millionen Personen zurückgegangen.

Weiterführende Informationen

Überblick über die wirtschaftliche Lage

  • Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Schwä¬chephase. Die gedämpfte globale Industriekonjunktur beeinträchtigt die exportorientierte deutsche Wirtschaft. Ein stärkerer Abschwung zeichnet sich zwar nicht ab, die Indikatoren zeigen aber auch noch keine Trendwende an.
  • Die Produktion im Produzierenden Gewerbe wurde weiter eingeschränkt. Gleichzeitig sind die Auftrags¬eingänge im Verarbeitenden Gewerbe in der Tendenz weiter rückläufig. Die Konjunktur am Bau läuft demgegenüber weiterhin gut.
  • Die deutschen Ausfuhren entwickeln sich gegenwärtig seitwärts. Die staatlichen und privaten Konsumausgaben stützen die Konjunktur hingegen spürbar.
  • Am Arbeitsmarkt erfolgt der Beschäftigungsaufbau konjunkturbedingt langsamer, der Rückgang der insgesamt niedrigen Arbeitslosigkeit setzte sich zuletzt nicht fort.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Schwächephase. Nach dem guten Einstieg in das laufende Jahr mit einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um preisbereinigt 0,4 % im ersten Quartal schwächte sich die gesamtwirtschaftliche Leistung im zweiten Quartal um 0,1 % ab.[1] Ein stärkerer Abschwung oder gar eine ausgeprägte Rezession sind gegenwärtig nicht zu erwarten. Allerdings zeichnet sich nach den Indikatoren auch noch keine konjunkturelle Trendwende zum Besseren ab. Die exportorientierte deutsche Industrie leidet weiter unter dem rückläufigen Welthandel und der stagnierenden globalen Industriekonjunktur. Dabei waren im zweiten Quartal vor allem die Ausfuhren in die Europäische Union und insbesondere in das Vereinigte Königreich merklich rückläufig. Die Binnenkonjunktur bleibt davon nicht unberührt, sie erweist sich bisher aber als recht robust. Wichtige binnenwirtschaftliche Auftriebskräfte wirken, wenn auch teilweise etwas abgeschwächt, fort. Die private und staatliche Konsumnachfrage sowie die nach Bauleistungen liefern verlässliche Impulse. Die Verunsicherung durch die Handelskonflikte und den Brexit-Prozess dauert zwar fort, die globale Wirtschaft stellt sich aber allmählich auf die neuen Verhältnisse ein.

Die schwelenden Handelskonflikte und das schwierige geopolitische Umfeld dämpfen weiterhin die Weltkonjunktur. Im Juni folgten sowohl die globale Industrieproduktion als auch der Welthandel wieder ihrem seit Herbst 2018 abwärtsgerichteten Trend. Die Stimmung in der globalen Industrie verbesserte sich im August zwar leicht; der IHS Markit PMI unterschreitet allerdings weiterhin seine Wachstumsschwelle. Das unterkühlte ifo Weltwirtschaftsklima hat sich im dritten Quartal 2019 weiter eingetrübt. Angesichts der Ballung globaler Risiken gehen die internationalen Organisationen von einer wenig dynamischen, aber gleichwohl aufwärtsgerichteten Entwicklung für die Weltwirtschaft aus.

Der schwächelnde Welthandel macht sich auch beim deutschen Außenhandel bemerkbar. Zwar stiegen die Exporte von Waren und Dienstleistungen von Juni auf Juli saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen um 1,7 % und im Zweimonatsvergleich um 0,7 %, dieser Anstieg erfolgte aber von einem abgeschwächten Niveau aus. Ein Großteil der Unternehmen geht laut den ifo Exporterwartungen, die sich im August nur leicht gebessert haben, auch für die kommenden Monate von keinem Exportzuwachs aus. Die Importe von Waren und Dienstleistungen sanken im Juli saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen um 0,8 %. Im Zweimonatsvergleich verringerten sie sich geringfügig um 0,1 %.

Während die Baukonjunktur weiterhin auf hohen Touren läuft, setzt sich die Schwächephase in der Industrie sowie im Bereich Energie fort. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe wurde im Juli erneut zurückgefahren (-0,6 %). Während die Erzeugung in der Industrie um 0,8 % abnahm, stieg die Produktion im Baugewerbe um 0,2 %. Im Zweimonatsvergleich ergab sich ein merklicher Rückgang des Ausstoßes in der Industrie um 1,3 % und der Energieerzeugung um 5,6 %. Dabei war der Rückgang in der Industrie über die Wirtschaftszweige breit verteilt. Im Baugewerbe zeigte sich beim Zweimonatsvergleich eine Seitwärtsbewegung (-0,2 %). Eine Erholung der Industriekonjunktur ist nach dem schwachen Start in das dritte Quartal vorerst nicht in Sicht. Schwelende internationale Handelskonflikte und eine schwache Auslandsnachfrage schlagen sich in wenig optimistischen Geschäftserwartungen nieder. Das Niveau der industriellen Auftragseingänge liegt aktuell spürbar unterhalb des Durchschnittswerts des Vorquartals (-1,7 %).

Die privaten Konsumausgaben bleiben demgegenüber eine wichtige Stütze der binnenwirtschaftlichen Entwicklung. Nach einem sehr deutlichen Anstieg von 0,8 % im ersten Quartal erhöhten sie sich im zweiten Quartal weiter um 0,1 %. Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz starteten allerdings verhalten in das dritte Quartal. Im Juli gaben sie im Vormonatsvergleich um 1,6 % nach. Die Neuzulassungen von Pkw bei privaten Haltergruppen fielen im zweiten Quartal als Reaktion auf die Nachholeffekte im ersten Quartal bescheidener aus, im Juli und August nahmen sie aber wieder zu. Das Geschäftsklima im Einzelhandel ist per Saldo weiter positiv und deutlich besser als der langjährige Durchschnitt, auch wenn es im August leicht nachgab.

Der Beschäftigungsaufbau setzte sich zur Jahresmitte fort, angesichts der Konjunkturabkühlung jedoch deutlich gedrosselter. Nach einem durchschnittlichen Anstieg der saisonbereinigten Erwerbstätigkeit von 44.000 Personen pro Monat im letzten Winterhalbjahr erhöhte sie sich von Juni auf Juli nur noch um 14.000 Personen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies in Ursprungszahlen aber immer noch einen Anstieg um 374.000 Personen. Der Aufbau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung schwächte sich mit einem Anstieg um saisonbereinigt 11.000 Personen im Juni ebenfalls weiter ab. Die Arbeitslosigkeit stieg dagegen im August saisonbereinigt leicht um 4.000 Personen an, in Ursprungszahlen nahm sie auf rund 2,3 Mio. Personen zu. Bei der Unterbeschäftigung zeigte sich ein ähnliches Bild. Die Frühindikatoren signalisieren, dass sich der gemäßigte Beschäftigungsaufbau bei leicht steigender Arbeitslosigkeit fortsetzt.


Konjunktur auf einen Blick*
Entwicklung von Bruttoinlandsprodukt, Produktion und Auftragseingang in der Industrie sowie ifo Geschäftserwartungen

* zentrierte gleitende 3-Monats-Durchschnitte bzw. Quartale, saisonbereinigt, Veränderungen gegenüber Vorperiode in v. H. bzw. Salden bei ifo Bild vergrößern

* zentrierte gleitende 3-Monats-Durchschnitte bzw. Quartale, saisonbereinigt, Veränderungen gegenüber Vorperiode in v. H. bzw. Salden bei ifo

© StBA, BBk, ifo Institut.


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[1] In diesem Bericht werden Daten verwendet, die bis zum 16. September 2019 vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preisbereinigter sowie kalender- und saisonbereinigter Daten.

07.10.2019 - Download -

Publikation: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik (Ausgabe 10/2019): Überblick über die wirtschaftliche Lage

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Wirtschaft und Klimaschutz zusammendenken

Kabinett beschließt Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030

Deutschland hat sich zur Einhaltung ehrgeiziger Klimaziele verpflichtet – auf nationaler, europäischer und globaler Ebene. Zur Erreichung dieser Ziele hat das Bundeskabinett am 25. September 2019 ein Eckpunktepapier für ein Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Kernbestandteile sind die Einführung eines nationalen Emissionshandels für die Sektoren Wärme und Verkehr, Entlastungen für Bürger und Wirtschaft sowie umfangreiche zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen.

Windturbinen auf einem Grasfeld

© GettyImages.com/Adrian Weinbrecht

Klimaschutz: Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft

Der Schutz des Klimas ist eine zentrale globale Herausforderung. Deshalb haben sich auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris 197 Staaten dazu verpflichtet, die
Erderwärmung auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C, zu begrenzen sowie spätestens in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Die Europäische Union will den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 verringern. Hierzu trägt der europäische Emissionshandel (EU-ETS) für die Bereiche Energie und Industrie maßgeblich bei. Deutschland hat sich ferner auf europäischer Ebene dazu verpflichtet, die nicht im EU-ETS erfassten Emissionen bis 2030 um 38 Prozent gegenüber 2005 zu mindern. Zu diesem sogenannten Non-ETS-Bereich zählen die Bereiche Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie, Landwirtschaft und Abfall. Auf nationaler Ebene sieht der im Jahr 2016 beschlossene Klimaschutzplan 2050 vor, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 insgesamt um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken und darüber hinaus sektorale Emissionsziele eingehalten werden.

Deutschland hat bereits umfangreiche Maßnahmen im Klimaschutz ergriffen. Zur Erreichung der notwendigen CO2-Einsparungen sind jedoch weitere nationale Anstrengungen notwendig. Diese sollen durch ein Klimaschutzprogramm 2030 konkretisiert und noch in diesem Jahr gesetzlich umgesetzt werden. Der Kabinettsausschuss „Klimaschutz“ der Bundesregierung („Klimakabinett“) hat hierzu am 20. September 2019 Eckpunkte vorgelegt, die am 25. September 2019 vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Die Kernpunkte werden im Folgenden dargestellt.

Ein Emissionshandel für Verkehr und Wärme

Wichtiger Bestandteil der Beschlüsse des Klimakabinetts ist die Stärkung der CO2-Bepreisung als marktwirtschaftliches Instrument des Klimaschutzes. Demnach wird sich die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission dafür einsetzen, einen europaweiten übergreifenden Zertifikatehandel für alle Sektoren einzuführen. In einem ersten Schritt soll der bestehende europäische Emissionshandel für Energie und Industrie um einen moderaten Mindestpreis ergänzt werden, der Planungssicherheit für Klimainvestitionen erhöht. Perspektivisch soll zweitens in Allianz mit weiteren willigen Mitgliedstaaten darauf hingewirkt werden, alle Sektoren in das EU-ETS zu integrieren.

Auf nationaler Ebene wird die Bundesregierung bereits ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme einführen. Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Teilnehmer an diesem nationalen Emissionshandelssystem sind die Inverkehrbringer oder Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe. Für die Jahre 2021 bis 2025 sind zunächst feste Zertifikatpreise vorgesehen (siehe Tabelle), die Preissicherheit gewährleisten.

Festpreise im nationalen Emissionshandelssystem für Verkehr und Wärme

Jahr Euro pro Tonne CO2
202110 Euro
202220 Euro
202325 Euro
202430 Euro
202535 Euro


Ab 2026 wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die von Jahr zu Jahr geringer wird. Im Jahr 2026 erfolgt die Auktionierung der Zertifikate in einem
Korridor zwischen einem Mindestpreis von 35 Euro pro Tonne CO2 und einem Höchstpreis von 60 Euro pro Tonne CO2. Im Jahr 2025 soll überprüft werden, ob ein Preiskorridor auch nach 2026 erforderlich ist.

Entlastung von Bürgern und Wirtschaft

Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen zum einen an die Bürgerinnen und Bürger sowie zum anderen an die Wirtschaft rückerstattet werden. Entlastungen sind auf vier Wegen vorgesehen:

  • Erstens soll die im Strompreis enthaltene Umlage zur Finanzierung der erneuerbaren Energien im Jahr 2021 um 0,25 ct/kWh, im Jahr 2022 um 0,5 ct/kWh, im Jahr 2023 um 0,625 ct/kWh sowie danach entlang des CO2-Preispfades sinken. Damit geht die Bundesregierung auch ihr Ziel an, die im internationalen Vergleich hohen Strompreise für Privathaushalte und Unternehmen zu senken.
  • Zweitens wird im Rahmen der Einkommensteuer die Entfernungspauschale für Fernpendlerinnen und -pendler ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent angehoben. Die zusätzliche Absetzbarkeit wird dabei bis Ende 2026 begrenzt.
  • Drittens wird das Wohngeld um zehn Prozent angehoben, um einkommensschwache Haushalte mit hohem Wohnkostenanteil zu unterstützen. Die Bundesregierung prüft ferner eine Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisungskosten im Mietrecht.
  • Viertens werden erhöhte Energiekosten bei sozialen Transferleistungen nach den bereits festgelegten Verfahren berücksichtigt.

Über diese Entlastungsmaßnahmen hinaus sollen die Einnahmen aus dem Emissionshandel zur Finanzierung zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden. Diese Maßnahmen sollen den Emissionshandel ergänzen und betreffen insbesondere Bereiche, für die das BMWi innerhalb der Bundesregierung (mit-)zuständig ist.

Maßnahmen im Gebäudesektor

Im Jahr 2030 dürfen gemäß Klimaschutzplan 2050 im Gebäudesektor noch höchstens 72 Millionen Tonnen Treibhausgase emittiert werden – das entspricht einer Minderung um 66 Prozent gegenüber 1990. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Klimakabinett neben der CO2-Bepreisung unter anderem folgende zusätzliche Maßnahmen beschlossen:

  • Als eine zentrale Maßnahme soll die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab dem Jahresbeginn 2020 eingeführt werden. Vorgesehen ist ein Fördersatz von 20 Prozent der Investitionskosten.
  • Die aktuellen investiven Förderprogramme im Gebäudebereich werden künftig in der Bundesförderung für effiziente Gebäude gebündelt, mit höheren Mitteln ausgestattet und zu einem verbesserten, modernisierten Förderangebot ausgebaut.
  • Hinzu kommen verstärkte Anreize für den Einbau klimafreundlicher Heizungen. So wird eine „Austauschprämie“ für alle derzeit mit Heizöl betriebenen Heizungen mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem eingeführt. Zur Flankierung wird die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vorlegen, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist. Hybridlösungen sind auch künftig im Neubau und Bestand zulässig.
  • Die energetischen Standards von Wohn- und Nichtwohngebäuden sollen für Neubau und Bestand weiterentwickelt werden. Dabei werden sowohl das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot und der Grundsatz der Technologieoffenheit gewahrt als auch die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens beachtet. Die nächste Überprüfung des geltenden energetischen Standards erfolgt im Jahr 2023.

Maßnahmen im Verkehrssektor

Gemäß Klimaschutzplan 2050 muss der Sektor Verkehr seine Emissionen um 40 bis 42 Prozent gegenüber 1990 auf 95 bis 98 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 mindern. Zur Schließung der aktuell verbleibenden Lücke in Höhe von 52 bis 55 Millionen Tonnen CO2 sind neben der Einführung des nationalen Emissionshandels vor allem folgende Maßnahmen zentral:

  • Als Grundvoraussetzung für Elektromobilität sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte öffentlich zur Verfügung stehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen unter anderem öffentliche Ladesäulen gefördert und ein Masterplan Ladesäuleninfrastruktur vorgelegt werden.
  • Bis 2030 sollen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Dafür werden unter anderem die Kaufprämien für Pkw künftig bis zu einem Kaufpreis von 40.000 Euro gelten und die Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2025 verlängert.
  • Die Anschaffung von Lkw mit klimaschonenden Antrieben soll unterstützt werden, damit bis 2030 etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen kann. Dazu wird insbesondere eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vorangetrieben.
  • Um den Schienenverkehr zu stärken, wird der Bund sich von 2020 bis 2030 jährlich mit einer Milliarde Euro zusätzlichen Eigenkapitals an der Deutschen Bahn AG beteiligen. Dadurch sollen zusätzliche Investitionen in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes und das Bahnsystem erfolgen.
  • Die Bundesmittel zum Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs sind ab 2021 bereits auf eine Milliarde Euro angehoben worden. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Mittel ab 2025 auf zwei Milliarden Euro zu erhöhen.
  • Allgemein wird die Bundesregierung die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten. Ferner soll die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten auf sieben Prozent gesenkt und im Gegenzug die Luftverkehrsabgabe angehoben werden.

Maßnahmen in der Industrie

Der Klimaschutzplan 2050 sieht vor, dass die Industrie ihre Emissionen auf 140 bis 143 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030, und somit um 49 bis 51 Prozent gegenüber 1990 mindert. Dieses Ziel soll unter anderem mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:

  • Das Investitionsprogramm für Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft soll durch Bündelung bestehender Förderprogramme den Aufwand für Unternehmen senken sowie die Effektivität der Förderung steigern.
  • Die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen von wettbewerblichen Ausschreibungen für Energieeffizienz soll weitergeführt und von Stromeffizienzmaßnahmen auf den Wärmebereich ausgeweitet werden.
  • Im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie sollen Mindeststandards für bestimmte Produktgruppen ausgeweitet werden.
  • Ein Nationales Dekarbonisierungsprogramm soll im Bereich Entwicklung, Demonstration und Markteinführung zentrale Projekte der emissionsintensiven Industrie fördern. Zusätzlich soll ein EU-Innovationsfonds innovative CO2-arme Produktionsprozesse in der Industrie anreizen.
  • Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft sollen Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz aus Energieaudits und Energiemanagementsystemen beschleunigt umgesetzt werden.
  • Eine Batteriezellförderung in Höhe von rund einer Milliarde Euro soll zum Aufbau einer großvolumigen industriellen Batteriezellfertigung an mehreren Standorten in Deutschland führen. Im Rahmen eines Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ fördert die Bundesregierung den Kompetenz- und Technologieausbau im Bereich der Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette, damit auch in Zukunft wesentliche Teile der Wertschöpfung im Automobilsektor in Deutschland angesiedelt bleiben.

Maßnahmen in der Energiewirtschaft

Der Sektor Energiewirtschaft darf laut Klimaschutzplan 2050 im Jahr 2030 noch 175 bis 183 Millionen Tonnen CO2 emittieren, was einer Senkung von 61 bis 62 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 entspricht. Dieses Ziel wird mit folgenden Maßnahmen erreicht, die insgesamt CO2-Emissionen in Höhe von 84 Millionen Tonnen mindern:

  • Der Kohleausstieg bis spätestens 2038 auf Basis der Empfehlungen, die die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ Anfang des Jahres 2019 vorgelegt hat, spart bis zum Jahr 2030 mindestens 43 Millionen Tonnen CO2.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 65 Prozent am Stromverbrauch in 2030 ermöglicht eine CO2-Minderung von mindestens 35 Millionen Tonnen.
  • Ergänzend erbringen der Aus- und Umbau der Wärmenetze auf erneuerbare Energien eine CO2-Einsparung von etwa vier Millionen Tonnen sowie die Weiterentwicklung und Modernisierung der Kraft-Wärme-Kopplung eine CO2-Minderung von etwa zwei Millionen Tonnen.

Sektorübergreifende Maßnahmen

  • Neben den zuvor genannten sektorbezogenen Impulsen nennt das Eckpunktepapier der Bundesregierung auch Maßnahmen und Handlungsfelder, die übergreifenden Charakter haben:
  • Das gesamte Innovationssystem soll mobilisiert werden, einschließlich weiterer staatlicher Forschungs- und Innovationsimpulse und Forschungsförderung.
  • Fortschritte im Bereich der Green IT sind erforderlich, um den Energieverbrauch digitaler Technologien zu begrenzen.
  • Angesichts der zunehmenden und sektorübergreifenden Rolle von Wasserstoff wird die Bundesregierung noch bis Ende dieses Jahres eine Wasserstoffstrategie vorlegen.
  • Die Bundesregierung wird die Forschung und Entwicklung zur Speicherung und Nutzung von CO2 fördern und einen Dialogprozess mit relevanten Stakeholdern einleiten.
  • Beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz kommen wichtige Impulse aus kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Daher soll ein Programm speziell für KMU ausgebaut werden.
  • Infrastrukturmaßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, müssen schneller geplant und umgesetzt werden. Daher wird die Bundesregierung weitere Anstrengungen unternehmen, um das Planungsrecht zu beschleunigen.
  • Die Entwicklung einer Sustainable-Finance-Strategie verfolgt den Zweck, Deutschland zu einem in diesem Bereich führenden Standort weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieser Strategie soll der Bund zukünftig eine grüne Bundesanleihe emittieren, um die Entwicklung nachhaltiger Finanzmärkte zu unterstützen.
  • Die KfW soll als nachhaltige Förderbank zur Unterstützung der Transformation von Wirtschaftssektoren und Finanzmarkt für eine treibhausgasneutrale Zukunft weiterentwickelt werden.

Gesetzliche Umsetzung und Kontrolle der Zielerreichung

Um die Klimaziele für 2030 verlässlich und planbar zu erreichen, werden für alle Sektoren die sich aus dem Klimaschutzplan 2050 ergebenden jährlich definierten Minderungsziele („Sektorziele“) gesetzlich festgeschrieben. Die Überprüfung der Einhaltung erfolgt jahresgenau und wird durch einen externen Expertenrat begleitet. Ferner wird das Klimakabinett entfristet und nimmt die Aufgabe wahr, jährlich die Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Bei Zielverfehlung werden zeitnah Entscheidungen zur Nachsteuerung getroffen. Die gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Programms sollen 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Klar ist: Für den Erfolg des deutschen Klimaschutzes ist eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung erforderlich. Deshalb wird die Bundesregierung hierzu in einen intensiven Dialog mit dem Deutschen Bundestag, den Ländern, den Kommunen, mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften sowie mit der gesamten Zivilgesellschaft treten.

Weiterführende Informationen:

Das Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 ist unter https://bit.ly/2nu15Wx abrufbar.

Kontakt:
Marta Kujawa
Referat: Klimaschutz, Emissionshandel, Internationale Umweltschutzpolitik
Stefan Besser
Referat: Grundsatz Energieeffizienz und rationelle Energienutzung
Dr. Sebastian Pieper
Referat: Ökonomische Fragen der Energiewende,
Szenarien und energiepolitische Fragen des Emis¬sions¬handels
Dr. Kenan Šehović
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik

Weiterführende Informationen

Die Energiewende praktisch umsetzen

In „Reallaboren der Energiewende“ werden innovative Energietechnologien in der Praxis erprobt.

Ob CO2-arm hergestellter Wasserstoff, energieoptimierte Quartiere oder großskalige Stromspeicher: Um neue Energietechnologien und Geschäftsmodelle zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen, müssen sie praktisch erprobt werden. Den 20 Gewinnern des BMWi-Ideenwettbewerbs „Reallabore der Energiewende“ bietet sich nun die Chance, Innovationen in einem realen Umfeld zu testen und die Transformation des Energiesystems voranzutreiben.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verkündet die Gewinner des Ideenwettbewerbs „Reallabore der Energiewende“.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verkündet die Gewinner des Ideenwettbewerbs „Reallabore der Energiewende“.

© BMWi

Am 18. Juli 2019 hat Bundesminister Peter Altmaier die Gewinner des Ideenwettbewerbs „Reallabore der Energiewende“ bekanntgegeben. Die teilnehmenden Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen haben nun die Chance, vielversprechende Innovationen erstmals im industriellen Maßstab zu testen. Zeitlich und räumlich begrenzt können in diesen Experimentierräumen unter realen Bedingungen wichtige Erfahrungen für einen möglichen flächendeckenden Einsatz neuer Technologien gesammelt werden. Dabei steht immer auch das Gesamtsystem im Zentrum der Betrachtung. Es wird untersucht, wie tragfähige Geschäftsmodelle auf Basis innovativer Technologien gestaltet sein können und welche Wechselwirkungen sie mit dem Energiesystem sowie der Gesellschaft haben.

Neue Perspektiven für Strukturwandelregionen

Räumlich verteilen sich die 20 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgewählten Projekte über ganz Deutschland. Dabei umfassen sie in ihrer Ausdehnung einzelne Quartiere oder Industrieareale, ganze Städte oder berühren sogar mehrere Länder. Ein räumlicher Schwerpunkt der Förderung liegt zudem in Strukturwandelregionen. So sind zehn der 20 Reallabore in Regionen angesiedelt, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Diesen Regionen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, eröffnen sich mit den Reallaboren der Energiewende neue Perspektiven. Neue Technologien und Wirtschaftsformen können dazu beitragen, den Strukturwandeln in diesen Regionen zu unterstützen.

Neben der regionalen Verteilung ist auch die inhaltliche Bandbreite der Gewinner-Projekte groß. Wie können Industrie und Wohnquartiere sinnvoll vernetzt und optimal mit Strom und Wärme versorgt werden? Wie lässt sich Wasserstoff umweltschonend, günstig und in großen Mengen herstellen oder der Verkehr in Innenstädten möglichst effizient und schadstoffarm gestalten? In den Reallaboren der Energiewende sollen praktische Lösungen für komplexe Fragestellungen entwickelt und erprobt werden. Das übergeordnete Ziel dabei: den klimaschädlichen Kohlendioxidausstoß nachhaltig zu reduzieren. Deshalb wurden in der Wettbewerbsausschreibung Schwerpunkte auf energieoptimierte Quartiere, großskalige Energiespeicher und insbesondere Wasserstofftechnologien gelegt.

Reallabore der Energiewende
sind systemisch ausgelegte Querschnittsprojekte, in denen unterschiedliche Energietechnologien und deren Zusammenwirken in realer Umgebung erprobt werden. Vorrangiges Ziel dieser Experimentierräume ist es, den Innovationstransfer in die Praxis zu beschleunigen.

Daneben hat das BMWi eine themenoffene Reallabore-Strategie veröffentlicht, mit der die Erprobung von innovativen (digitalen) Technologien und Geschäftsmodellen unterstützt und Regulierung clever weiterentwickelt werden soll. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.reallabore-bmwi.de.

Fokus auf Wasserstofftechnologien

So werden Reallabore auch in der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung eine wichtige Rolle spielen. Denn das Gas, das mit Strom aus erneuerbaren Quellen mittels Elektrolyse aus Wasser hergestellt werden kann, ist zu einem Hoffnungsträger der Energiewende geworden. Der farb- und geruchslose Stoff erzeugt keine schädlichen Emissionen und kann vielfältig angewendet werden. So kann Wasserstoff etwa zum Speichern von Energie oder als emissionsarmer Treibstoff für Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb genutzt werden. Auch lässt sich Wasserstoff zu CO2-neutralem Kraftstoff und vielen weiteren chemischen Produkten weiterverarbeiten. Die besonderen Eigenschaften des Wasserstoffs machen sich dabei gleich mehrere Reallabore zu eigen.

Im Reallabor „Green MeOH“ in Stade bei Hamburg soll beispielsweise erforscht werden, wie sich Wasserstoff konkret anwenden lässt, um CO2-Emissionen in einem industriellen Kraftwerksprozess zu vermeiden. Aus den Abgasen eines Gaskraftwerks soll CO2 herausgefiltert und durch Zugabe von Wasserstoff in Methanol umgewandelt werden. So entsteht ein Grundstoff, der in anderen chemischen Verfahren oder im Schiffs- und Schwerlastverkehr eingesetzt werden kann. Mit rund 200.000 Tonnen Methanol pro Jahr ist das Projekt dabei rund zehn Mal größer als alle vergleichbaren Anlagen für „grünes Methanol“ weltweit und hat damit einen Leuchtturm-Charakter.

Elektrolyse
bezeichnet die Aufspaltung von chemischen Verbindungen durch elektrischen Strom. Dadurch lässt sich elektrische in chemische Energie umwandeln. Bei der Wasserelektrolyse wird mithilfe eines Elektrolyseurs Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt.

Ein anderer Ansatz, Wasserstoff zu nutzen, wird im Reallabor „H2Stahl“ im Ruhrgebiet verfolgt. Das Ziel dabei: die Produktion von CO2 bei der Stahlproduktion in Deutschland – als größtem Stahlhersteller in der EU – zu reduzieren. So wollen die Partner im Reallabor Wasserstofftechnologien anwenden, um aus Erz Eisen zu gewinnen. Wird für diesen Prozess im Hochofen bisher in der Regel Einblaskohle verwendet, soll in einer Übergangsphase in den bestehenden Anlagen reiner Wasserstoff beigemischt werden. Die Betreiber gehen davon aus, dass mit dieser Brückentechnologie CO2-Emissionen um rund 20 Prozent gemindert werden können. Parallel planen die Forschenden in einer Versuchsanlage nur noch reinen Wasserstoff für die Gewinnung von Eisen aus Erz einzusetzen (Verfahren der Direktreduktion mit Wasserstoff). So sollen die Emissionen perspektivisch noch weiter gesenkt und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Braunkohlekraftwerk wird Wärmespeicher

Einen innovativen Ansatz zum Speichern von Strom verfolgt das Reallabor „StoreToPower“ in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, ein großskaliges Wärmespeicherkraftwerk zu entwickeln, um das Energiesystem besser an die fluktuierende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anzupassen. Dabei wird auf die Infrastruktur eines Braunkohlekraftwerks zurückgegriffen. Strom wird genutzt, um in einem Wärmespeichermodul flüssiges Salz zu erhitzen und in einem Tank zu speichern. Bei erhöhtem Strombedarf wird mit der Salzschmelze Dampf erzeugt, der zur Produktion von Strom in der Turbine des Kraftwerks verwendet wird. So kann ein Teil des mit Kohle erzeugten Dampfs ersetzt und die CO2-Bilanz des Kraftwerks verbessert werden. Die Pilotanlage lässt sich schrittweise erweitern und kann nach dem Kohleausstieg auch im reinen Speicherbetrieb laufen. Das Projekt soll damit aufzeigen, wie Kraftwerksstandorte an neue Rahmenbedingungen angepasst und nachhaltig genutzt werden können.

Im Energiewende-Reallabor „Lausitz“ soll die Transformation der ostdeutschen Strukturwandelregion, deren Energieversorgung bislang hauptsächlich auf fossilen Energiequellen basiert, vorangetrieben werden. Hierzu werden unter anderem Konzepte zu CO2-armen Quartieren sowie emissionsarmem Verkehr erprobt. Gleichzeitig soll insbesondere den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Strukturwandels in der Region begegnet werden. So planen die Projektpartner, energiewirtschaftliche Akteure zusammenzubringen, die Investitionsentscheidungen in ihren Institutionen befördern sollen. In insgesamt 13 Teilprojekten in den Städten Cottbus, Spremberg, Lübbenau und Lübben sollen Pilotlösungen Anreize für Teilhabe bieten und Hemmnisse in der Region abbauen. Eine zentrale Rolle dabei spielen Maßnahmen zur Digitalisierung.

Große Resonanz auf den Ideenwettbewerb

Die Resonanz auf den ersten Ideenwettbewerb „Reallabore der Energiewende“ hat die Erwartungen deutlich übertroffen. Insgesamt haben sich rund 90 Konsortien mit über 500 Partnern aus Industrie und Wissenschaft beteiligt. Die 20 Gewinner des Ideenwettbewerbs werden nun aufgefordert, konkrete Anträge zu stellen, die anschließend geprüft werden. Über einen Zeitraum von fünf Jahren fördert das BMWi die Reallabore mit insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr. Zusätzlich wird angestrebt, einmalig 200 Millionen Euro für Reallabore in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen zur Verfügung zu stellen.

In Zukunft sollen weitere Ausschreibungen folgen und der Förderrahmen für „Reallabore der Energiewende“ noch erweitert werden. Aktuell wird hierzu eine neue Förderrichtlinie des BMWi erarbeitet, die von der Europäischen Kommission zu genehmigen ist (Grundlage sind der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation und die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014–2020).

Darstellung der ReallaboreBMWi 2019/Verwaltungskarte Deutschland (Länder) ©GeoBasis-DE /BKG 2017 (Daten verändert) Bild vergrößern

Darstellung der ReallaboreBMWi 2019/Verwaltungskarte Deutschland (Länder) ©GeoBasis-DE /BKG 2017 (Daten verändert)

© GeoBasis-DE / BKG 2017 (Daten verändert)

Kontakt: Benjamin George
Referat: Energieforschung – Grundsatzfragen und Strategie


Weiterführende Informationen

Leitbild 2030 für Industrie 4.0

Souveränität, Interoperabilität und Nachhaltigkeit sind die zukünftigen strategischen Handlungsfelder bei Industrie 4.0. Das Ziel: Digitale Ökosysteme global gestalten.

Der deutsche Standort und seine Industrie genießen als Leitanbieter und -anwender von Industrie 4.0 weltweit einen exzellenten Ruf. Nun geht es um die Gestaltung von Wertschöpfungsnetzwerken, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und damit die Gestaltung digitaler Ökosysteme als nächste Stufe von Industrie 4.0. Das Leitbild 2030 setzt dafür den Handlungsrahmen.

Leitbild 2030 für Industrie 4.0 Grafik 1

© Plattform Industrie 4.0

Industrie 4.0 geht in die nächste Phase

Mit über 6,4 Millionen Beschäftigten in mehr als 46.000 Betrieben und einem Jahresumsatz von 1.948 Milliarden Euro macht das verarbeitende Gewerbe fast ein Viertel der Bruttowertschöpfung in Deutschland aus. „Industrie 4.0“ beschreibt das Konzept, die Industrie durch intelligente Vernetzung ins digitale Zeitalter zu überführen und deren Stärke damit zu bewahren.

Seit der Neugründung der Plattform Industrie 4.0 im Jahr 2015 unter der Leitung von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesbildungsministerium, Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften haben die Teilnehmer wesentliche Grundlagen für eine Industrie 4.0 entwickelt und einem breiten Anwenderkreis zur Verfügung gestellt. Mit sichtbarem Erfolg: Schon heute testen viele Unternehmen Industrie 4.0-Lösungen oder wenden sie an: In der Studie „Industrie 4.0 – jetzt mit KI“ des Verbandes Bitkom (2019) geben 53 Prozent der 555 befragten Unternehmen an, bereits spezielle Anwendungen für Industrie 4.0 zu nutzen. Auch die über 370 Anwendungsbeispiele auf der Landkarte der Plattform Industrie 4.0 und die zahlreichen Praxisbeispiele des BMWi-Programms „Mittelstand-Digital“ zeigen auf, wie diese Anwendungen konkret aussehen können.

Doch das Potenzial von Industrie 4.0 ist noch nicht annähernd ausgeschöpft. Häufig ist die Digitalisierung und Vernetzung der industriellen Produktion auf Insellösungen innerhalb einzelner Betriebe beschränkt. Der (r)evolutionäre Wandel von starren Wertschöpfungsketten zu flexiblen, agilen und weltweit vernetzten Wertschöpfungssystemen steht noch bevor. Erst in globalen, digital vernetzten Ökosystemen werden Daten in einer Qualität und Quantität zusammengeführt, die es ermöglichen, dass vollkommen neue digitale Geschäftsmodelle entstehen.

Soziale Marktwirtschaft als Basis

Der Übergang von Einzellösungen zu digitalen Ökosystemen birgt viele Herausforderungen. Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Politik und Gesellschaft können sie nur dann erfolgreich bewältigen, wenn sie ihre Kräfte bündeln. Dabei dürfen nicht nur die technischen Aspekte be¬trachtet werden. Der Wandel muss auf eine Art und Weise gestaltet werden, die den gesellschaftlichen Grundwerten unserer Sozialen Marktwirtschaft entspricht: Es gilt, einen innovativen, dynamischen Markt unter Wettbewerbsbedingungen mit hoher Beschäftigung, guten Arbeitsbedingungen, hohem Bildungsniveau, gesellschaftlichem Wohlstand und ökologischer Nachhaltigkeit zu verbinden. Wenn es gelingt, diese Ziele zu einem inhärenten Bestandteil der Weiterentwicklung von Industrie 4.0 und seiner Anwendungen zu machen, stärkt das die internationale Wettbewerbsposition. Anbieter, Nutzer und insbesondere die Breite des deutschen Mittelstandes können so das volle Potenzial von Industrie 4.0 realisieren. Hier setzen die Plattform Industrie 4.0 und ihre Partner mit dem Leitbild 2030 an.

Das Leitbild 2030 der Plattform Industrie 4.0

Zentral für eine in diesem Sinne erfolgreiche Umsetzung der nächsten Stufe von Industrie 4.0 sind drei strategische Handlungsfelder und deren enge Verknüpfung: Souveränität, Interoperabilität und Nachhaltigkeit. Diese Handlungsfelder basieren auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens. Sie bieten eine wichtige langfristige Orientierung für die weiteren Initiativen und Aktivitäten aller Akteure in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft.

Diesen Leitbild-Charakter wollen die Akteure der Plattform Industrie 4.0 explizit als Wettbewerbsvorteil ausweisen. Das Leitbild 2030 adressiert primär den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland, hebt aber explizit Offenheit und Kooperationsorientierung für Partner in Europa und der Welt hervor.

Über die Plattform Industrie 4.0
Die digitale Transformation der Industrie koordiniert gestalten: Das ist der Leitgedanke der Plattform Industrie 4.0. Die Plattform ist eines der größten Industrie 4.0-Netzwerke weltweit. Über 350 Akteure aus Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft, Gewerkschaften und Politik arbeiten in den Gremien der Plattform zusammen.

Drei zentrale Aufgabenbereiche strukturieren die Arbeit der Plattform.(1) Die Plattform denkt vor: Sie arbeiten an vorwettbewerblichen, konzeptionellen Grundlagen in Kernbereichen der Industrie 4.0 – beispielsweise IT-Sicherheit und Standardisierung – und überführen sie in die Praxis.(2) Die Plattform kooperiert: Expertinnen und Experten der Plattform sind wichtige Impulsgeber in nationalen und internationalen Debatten. (3) Die Plattform unterstützt den Transfer in den Mittelstand: Die Plattform Industrie 4.0 bietet Informations- und Vernetzungsangebote, die Industrie 4.0 an kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland herantragen. Als Partner des vom Bundeswirtschafts- und Bundesforschungsministerium gegründeten Transfer-Netzwerks Industrie 4.0 hilft die Plattform, regionale und nationale Angebote zu vernetzen. Mehr Informationen unter www.plattform-i40.de.

Grafik

© Quelle: BMWi, Juli 2018


Handlungsfeld ‚Souveränität‘

Souveränität als Leitgedanke betont die Freiheit aller Akteure am Markt (Unternehmen, Mitarbeiter, Wissenschaft), selbstbestimmte, unabhängige Entscheidungen zu treffen und im fairen Wettbewerb miteinander zu agieren – von der Definition und Gestaltung des individuellen Geschäftsmodells bis zur Kaufentscheidung des Einzelnen innerhalb der Industrie 4.0-Ökosysteme. Souveränität in globalen Indutrie 4.0-Ökosystemen erfordert:

  • Digitale Infrastruktur
    Mit der permanenten dynamischen Konfiguration von Wertschöpfungsnetzwerken auch über Unternehmensgrenzen hinweg kommt einer leistungsstarken, souveränen Infrastruktur für digitale industrielle Wertschöpfung eine Schlüsselrolle zu. Diese Infrastruktur muss für alle Teilnehmer gleichermaßen offen zugänglich sein und ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen. Sie definiert den Zugang zu den Ökosystemen der Industrie 4.0 und garantiert pluralistisches Agieren und die Vielfalt am Markt. Eine widerstandsfähige Infrastruktur ist ein strategisches Asset. Sie bündelt alle übergreifenden Anforderungen und Dienste, die zur grenz- und sektorenübergreifenden Erfassung, Austausch, Analyse und Anwendung von Daten benötigt werden.
  • Sicherheit
    Datenschutz, IT- und Informationssicherheit stellen einen fest etablierten industriellen und gesellschaftlichen Wert dar. Sie sind eine Grundvoraussetzung für Industrie 4.0 und die Kooperation innerhalb digitaler Ökosysteme. Bei allen damit verbundenen Herausforderungen haben sie die Basis für das weltweit hohe Vertrauen in Industrie 4.0 geschaffen. Unternehmen und Mitarbeiter müssen sich auch in Zukunft mehr denn je darauf verlassen können, dass ihre Daten geschützt sind, deren Verwendung transparent ist und sie souverän entscheiden können, wofür sie deren Verwendung erlauben, wofür nicht, und wann sie ihr „Recht auf Vergessenwerden“ in Anspruch nehmen.
  • Technologieentwicklung
    Souveränität bei Industrie 4.0 setzt technologieoffene Forschung, Entwicklung und Innovationen in den Kernbereichen der digitalen industriellen Wertschöpfung voraus. Gerade in den Bereichen traditioneller Stärke werden die umwälzenden Folgen von Innovation und Digitalisierung immer stärker. Die traditionelle Stärke in den industriellen Kernbereichen Deutschlands kann auf Dauer nur bewahrt werden, wenn Deutschland auch in den neuen Zukunftsfeldern stark ist. Nur wer über die neuen Technologien verfügt und sie beherrscht, kann seine Position im Wettbewerb dauerhaft behaupten.

Handlungsfeld ‚Interoperabilität‘

Die flexible Vernetzung unterschiedlicher Akteure zu agilen Wertschöpfungsnetzen ist einer der zentralen Kernbausteine digitaler Geschäftsprozesse in der Industrie 4.0. Zur Gestaltung solcher komplexen, dezentral organisierten Strukturen ist die Interoperabilität aller Akteure eine strategische Schlüsselkomponente. Erst ein hohes Maß an Interoperabilität und Kooperation, zu der sich alle Partner eines Ökosystems bekennen und gleichermaßen beitragen, gewährleistet die direkte operative und prozessuale Vernetzung über Unternehmens- und Branchengrenzen hinweg. Um-gekehrt ermöglichen interoperable Strukturen und Schnittstellen sowohl Herstellern als auch Kunden die unbeschränkte Teilhabe an digitalen Wertschöpfungsnetzen und damit schließlich die Gestaltung neuer Geschäftsmodelle – gerade im Zeitalter der Plattformökonomie. Interoperabilität stärkt damit auch die Souveränität. Wichtig sind dabei:

  • Standards und Integration
    Die weltweit hervorragende Positionierung in der Integration von Einzel- zu Systemlösungen von Industrie 4.0 basiert in wesentlichen Teilen auf intensiven und langjährigen Anstrengungen bei der Entwicklung von Standards. Diese erleichtern die Integration wesentlich und stellen die Basis für Interoperabilität dar. Diese Kernkompetenz gilt es zu nutzen und entsprechend den Anforderungen digitaler Ökosysteme weiter zu entwickeln. Nicht zuletzt durch branchenübergreifende Referenzarchitekturen und die Etablierung von Verwaltungsschalen als digitalem Abbild der realen Welt oder auch dem Kommunikationsstandard OPC-UA liegen neue Ansätze vor, deren weitere Untersetzung und Ausarbeitung nun konsequent in Richtung eines „USB-Standards für Industrie 4.0“ und damit als wichtige Voraussetzung für den Betrieb autonomer Systeme vorangetrieben wird.
  • Regulatorischer Rahmen
    Um Vernetzung, Austausch und Kooperation in offenen Ökosystemen mit fairen und gleichen Bedingungen für alle Akteure sicherzustellen, sind geeignete regulatorische Rahmenbedingungen erforderlich – im nationalen, europäischen und internationalen Rechtsrahmen. Dabei sind Governance-Regeln zu verankern und das Innovationssystem weiterzuentwickeln. Aspekte der Datensouveränität und -sicherheit sind ebenso abzubilden wie Interessen der Beschäftigten und des Individuums allgemein.
  • Dezentrale Systeme und Künstliche Intelligenz (KI)
    Dezentrale, autonome Systeme mit eingebetteter Intelligenz sind in digitalen Ökosystemen der industriellen Wertschöpfung (B2B) von sehr viel größerer Bedeutung als im Endkundengeschäft (B2C). Die kooperative und transparente Nutzung und Verknüpfung von unterschiedlichsten Maschinen- und Nutzerdaten in einem gut verzahnten Ökosystem mit standardisierter Architektur ermöglicht unter Einbezug verschiedener Ansätze Künstlicher Intelligenz die Entwicklung neuer Lösungsansätze und Geschäftsmodelle. Für den nutzenbringenden Einsatz von KI auf den verschiedenen Ebenen der industriellen Praxis spielen neben Big Data vor allem die Gewinnung und Nutzung von Smart Data eine zentrale Rolle.

Handlungsfeld ‚Nachhaltigkeit‘

Ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit stellen einen fundamentalen Eckpfeiler der gesellschaftlichen Wertorientierung dar. Diese Aspekte fließen einerseits in Industrie 4.0 ein, andererseits ermöglicht Industrie 4.0 erhebliche Fortschritte in puncto Nachhaltigkeitsbestrebungen. So basieren der Wohlstand und die Lebensqualität jedes Einzelnen zu erheblichen Teilen auf einer zukunfts- und wettbewerbsfähigen Industrie. Das Ökosystem aus Innovation und Umsetzung von Industrie 4.0 liefert damit den Nährboden für Nachhaltigkeit genauso wie für eine nachhaltige Industrie selbst – und trägt damit entscheidend zur Erhaltung des Lebensstandards der Gesellschaft bei. Die wichtigsten Aspekte im Einzelnen:

  • Gute Arbeit und Bildung
    Mit dem Menschen im Zentrum leistet Industrie 4.0 im sozialpartnerschaftlichen Dialog signifikante Beiträge zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Mit einer innovativen Ausrüsterindustrie und einer international wettbewerbsfähigen Anwenderindustrie trägt Industrie 4.0 zum Erhalt eines hohen Beschäftigungsniveaus bei. Multiplikations- und Spillover-Effekte strahlen auf andere Branchen aus. Das hervorragende Bildungsniveau der Belegschaften bietet eine stabile Basis für ein lebensbegleitendes Weiterlernen, für das die zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten bedarfsgerechte Angebote bieten. Diese gilt es proaktiv zu nutzen und zu fördern, um den sich weiter verschiebenden Kompetenzbedarfen („Skill-Shift“) entsprechen zu können.
  • Gesellschaftliche Teilhabe
    Industrie 4.0 stellt einen gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozess dar. Damit gehen weitreichende Veränderungen für die Beteiligten einher. Übergeordnetes Ziel ist, dass Industrie 4.0 im Sinne einer industriellen und sozialen Innovation der Gesellschaft nicht nur Herausforderungen auferlegt, sondern vor allem neue Chancen eröffnet. Dieser gesellschaftliche Change-Prozess erfordert nicht nur enge Kooperationen auf Ebene der Unternehmen, sondern letztlich Beteiligung und Mitbestimmung aller Akteure: Angefangen vom sozialpartnerschaftlichen Dialog im einzelnen Betrieb, über unternehmens- und branchenübergreifende Aspekte der Zusammenarbeit bis hin zu gesamtgesellschaftlichen Fragestellungen in Bezug auf die Nutzung digitaler Technologie und Künstlicher Intelligenz in unserem Alltag.
  • Klimaschutz
    Industrie 4.0 ermöglicht es, zusätzliche Potenziale der Ressourceneffizienz zu heben. In Kombination mit konstruktiven und prozessualen Ansätzen können Stoffkreisläufe über den gesamten Produktlebenszyklus geschlossen werden. Mit serviceorientierten Geschäftsmodellen werden Produkte zum Träger von Services und verbleiben so unter Obhut und Wartung des Herstellers, der dadurch schon in der Konstruktion nachhaltigere Ansätze realisieren kann. Industrie 4.0 ist ein maßgeblicher Befähiger für Kreislaufwirtschaft sowie Umwelt- und Klimaschutz insgesamt.

Vom Leitbild zur praktischen Umsetzung

Die Umsetzung des Leitbildes 2030 ist bereits auf dem Weg. Viele Aktivitäten der Plattform Industrie 4.0 und ihrer Partner zahlen bereits auf die drei Handlungsfelder des Leitbildes ein. Zum Beispiel:

  1. Souveränität/Teilaspekt Sicherheit
    Die Plattform Industrie 4.0 hat Konzepte für sichere Ökosysteme, sichere Kommunikation, sichere Identität und Vertrauenswürdigkeit entwickelt, mit internationalen Partnern diskutiert und teilweise getestet. Über „Security by design“, d. h. bereits in der Produktentwicklungsphase, und „Security in OPC UA“, d. h. Sicherheitsvorkehrungen bei der Standardisierung von Kommunikationsschnittstellen zwischen Maschinen, hat sie Sicherheitsaspekte auch in Standardisierungsprozessen verankert. Handlungsleitfäden geben Herstellern, Integratoren, Betreibern und politischen Entscheidungsträgern konkrete Hinweise zur Umsetzung und den Rahmenbedingungen von Sicherheitskonzepten.
  2. Interoperabilität/Teilaspekt Standards und Integration
    Die Plattform hat das Referenzarchitekturmodell Industrie 4.0 (RAMI 4.0) entwickelt und in die internationalen Standardisierungsgremien eingebracht: RAMI 4.0 ist DIN-Norm und internationale Vornorm (IEC PAS 63088). Mit dem Konzept der „Verwaltungsschale“ sind die Voraussetzungen der Integration von Assets in die digitalisierte Produktion geschaffen. Nun wird die Verwaltungsschale mit Spezifikationen, Pilotprojekten und Fachdialogen in die Unternehmenspraxis überführt. Auch OPC-UA wird in diesem Zusammenhang als Kommunikationsschnittstelle zwischen Maschinen konsequent weiterentwickelt.
  3. Nachhaltigkeit/Gute Arbeit und Bildung
    Die Plattform hat die erfolgte Neuordnung zahlreicher Ausbildungsverordnungen in den Metall- und Elektroberufen unterstützt. Auf Sozialpartnerdialogen hat sie die Veränderungen der Arbeitswelt durch Industrie 4.0 ins Bewusstsein der Akteure getragen. Mit Unternehmensbeispielen und Handlungsempfehlungen für Aus- und Weiterbildung gibt sie Inspiration für die betriebliche Gestaltung von Industrie 4.0.

Aktuell erstellt die Plattform Industrie 4.0 einen Plan zur kontinuierlichen Umsetzung des Leitbildes 2030. Darin werden die Handlungsfelder auf konkrete Ziele und Aufgaben heruntergebrochen und priorisiert.

Umsetzung gemeinsam und im Dialog

Das Leitbild 2030 ist als Diskussionsbeitrag der Plattform Industrie 4.0 für den gesamten digitalen Transformationsprozess zu verstehen, das es nun gilt, in einem offenen Dialog nach außen zu tragen und mit konkreten Umsetzungsprojekten Realität werden zu lassen. Das Bundeswirtschaftsministerium will digitale und globale Ökosysteme für und mit der Industrie aktiv nach europäischen Werten gestalten. Die Entwicklung des Leitbildes 2030 für Industrie 4.0 ist dafür ein wichtiger Schritt und wir werden dessen Umsetzung daher aktiv unterstützen. Global offene Ökosysteme und Kooperation sichern moderne Produktion und Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland. Das Bundeswirtschaftsministerium wird sich daher national und international für die Gestaltung geeigneter Rahmenbedingungen einsetzen, damit Deutschland auch im Jahr 2030 weltweit führend bei Industrie 4.0 ist.

Kontakt: Dr. Jan Siedentopp
Referat: Digitalisierung, Industrie 4.0

Weiterführende Informationen

10 Jahre INNO-KOM – Stark für den Mittelstand

Innovationsturbo für mittelständische Unternehmen: Die Industrieforschungseinrichtungen

Seit einem Jahrzehnt fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit seinem Förderprogramm „FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen / Innovationskompetenz (INNO-KOM)“ gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Davon profitiert insbesondere der Mittelstand. Denn: Aus den Forschungsergebnissen entwickeln die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen – exakt auf den Kundenbedarf zugeschnitten.

Eine Frau hält ein abstraktes Molekül in der Hand

© Sergey Nivens/stock.adobe.com

Auf Herausforderungen des Marktes reagieren

Deutschland ist ein mittelständisch geprägter Industriestandort, der vor großen Herausforderungen und Umbrüchen steht. Dazu gehören die zunehmende Digitalisierung, immer kürzere Innovationszyklen und der Fachkräftemangel. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die sich daraus ergebende Chancen nutzen wollen, ist der Transfer von Wissen und Technologien zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Dieser ist einfacher, als landläufig vermutet – nicht zuletzt aufgrund der guten Forschungsinfrastruktur in Deutschland: Viele Erfindungen werden in Forschungseinrichtungen konzipiert und entwickelt und dann durch leistungsstarke deutsche Unternehmen umgesetzt.

Marktnahe vorwettbewerbliche Industrieforschung – INNO-KOM fördert Wissenstransfer in strukturschwachen Regionen

Industrieunternehmen investieren in Forschung, Entwicklung und Innovation, um die neuesten Trends setzen zu können. In strukturschwachen Regionen Deutschlands fehlen aber oft große, forschungsstarke Unternehmen, die als „Kristallisationspunkte“ für die Innovationsaktivitäten des Mittelstandes dienen könnten. In diesen Regionen fungieren die gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen als Forschungs- und Entwicklungsdienstleister und Innovationspartner, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

KMU, die häufig – anders als die Großunternehmen – keine eigenen großen Forschungsabteilungen haben, bauen auf dem Know-how der Forschungseinrichtungen auf, entwickeln die Forschungsergebnisse ggf. weiter und bringen so erfolgreich Innovationen auf den Markt.

Die nicht grundfinanzierten Industrieforschungseinrichtungen sind für den Technologietransfer als dritte tragende Säule unverzichtbar – neben den Universitäten und den großen Wissenschaftsorganisationen, wie beispielsweise der Fraunhofer Gesellschaft. Finanziell unterstützt werden sie durch das Programm INNO-KOM.

Ein Schnelltest für Herzinfarkte, der Leben rettet; neuartige Tinten für das 3-D-Drucken von biologischem Gewebe; Materialien als Infektionsschutz gegen Stichverletzungen durch Kanülen oder eine Möbelsauna – das sind nur einige der erfolgreichen Projekte, die mit INNO-KOM realisiert wurden.

Gemeinnützig
Die Industrieforschungseinrichtungen stellen die Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung.
Extern
Die Industrieforschungseinrichtungen sind rechtlich selbständig. Sie sind somit weder Teil einer Hochschule, noch gehören sie einer entsprechenden institutionellen Förderung an.
Industrie(-forschung)
Kunden der Industrieforschungseinrichtungen sind im Wesentlichen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.


INNO-KOM: Eine zehnjährige Erfolgsgeschichte

INNO-KOM ist Teil des ganzheitlichen technologie- und themenoffenen Förderkonzepts des BMWi „Von der Idee in den Markt“ und setzt bei der marktnahen vorwettbewerblichen Forschung an (siehe Abbildung 1).

Gefördert werden Projekte der Vorlaufforschung, der marktnahen Forschung und Entwicklung sowie Investitionen in die wissenschaftlich-technische Infrastruktur gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen mit bis zu maximal 550.000 Euro.

Ziel von INNO-KOM ist dabei, die Forschungsstruktur nachhaltig zu stärken, die Innovationstätigkeit von KMU über den Transfer von Forschungsergebnissen zu erhöhen und damit die Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen zu stärken.

Abbildung 1: Von der Idee zum Markterfolg – Programme für einen innovativen Mittelstand Bild vergrößern

Abbildung 1: Von der Idee zum Markterfolg – Programme für einen innovativen Mittelstand

Im Jahr 2009 startete das BMWi erstmals eine eigenständige Fördermaßnahme für gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen – damals noch beschränkt auf die neuen Bundesländer. Dabei wurden Vorlaufforschung, marktorientierte Entwicklung und Investitionsmaßnahmen in einer einheitlichen Programmstruktur gefördert und die Vorläuferprogramme INNO-WATT und „Vorlaufforschung“ gebündelt. Der gewerbliche Teil der INNO-WATT-Forschung wurde in das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ überführt:

Ab dem 01.09.09

Mit dem neuen Namen „INNO-KOM“ wurde das Programm 2017 auf alle strukturschwachen Regionen in Deutschland ausgeweitet:

01.01.17 bis 31.12.21

Und INNO-KOM entwickelt sich stetig weiter: Neue Formen der Zusammenarbeit mit schnellen Problemlösungen und Prototypentwicklungen sollen sich – als Reaktion auf die zunehmend steigenden Anforderungen am Markt – in INNO-KOM wiederfinden.

Seit Beginn des Programms wurden 2.950 Anträge bearbeitet und insgesamt weit über eine halbe Milliarde Euro in Innovationsprojekte investiert, deren Ergebnisse für die Wirtschaft diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.

Win-win – Forscher und Unternehmer gemeinsam erfolgreich

Von der Zusammenarbeit profitieren sowohl die KMU als auch die Industrieforschungseinrichtungen. Letztere sind wichtige praxisnahe und kreative Ideen- sowie Impulsgeber für erfolgreiche Innovationen, die gemeinsam mit Unternehmen zu marktreifen Produkten entwickelt werden. Zudem sind sie Initiatoren von Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Netzwerken des innovativen Mittelstands.

Die Unternehmen haben den Kunden im Blick und wissen, was der Markt braucht. Sie geben Impulse in die Industrieforschungseinrichtungen, die als Forschungs- und Entwicklungsdienstleister zum „Problemlöser“ werden.

Ein Blick in die Zahlen zeigt: Die Forschung kommt in der Wirtschaft an

Die Industrieforschungseinrichtungen tragen wesentlich zum Wissens- und Technologietransfer in KMU bei. Durch ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen Produkt- und Verfahrensinnovationen, die erfolgreich in die Wirtschaft transferiert werden und kurzfristig in markt-fähige Produkte und Verfahren umgesetzt werden. Das belegen auch die jährlichen Erfolgskontrollen. So erfolgte die Verwertung der geförderten Ergebnisse zu 70 Prozent extern – das heißt durch die Wirtschaft. Transferpartner der Industrieforschungseinrichtungen sind dabei hauptsächlich KMU (73 Prozent). Deren wirtschaftliche Leistungs- und damit Wettbewerbsfähigkeit wird durch den Einsatz dieser innovativen Produkte und Leistungen gestärkt.

Die starke Marktorientierung der Forschungseinrichtungen zeigt sich insbesondere in der Umsatzeffizienz. Aus einem Euro Zuschuss wurde im Jahr 2018 ein Ertrag von 19,05 Euro generiert – davon 5,65 Euro intern beim Zuwendungsempfänger selbst und 13,40 Euro in der Wirtschaft.

Abbildung 2 Bild vergrößern

Abbildung 2

Der neue Innovationskatalog erscheint in Kürze

Wo finden Unternehmen Industrieforschungseinrichtungen, die die wissenschaftliche Kompetenz zur Lösung ihrer Forschungsfrage haben? Wo finden Forschungseinrichtungen das Unternehmen, das ihre Forschungsergebnisse in den Markt bringt? Antworten gibt in Kürze der überarbeitete INNO-KOM-Innovationskatalog als „Matching-Plattform“ für Forscher und Unternehmen. Er erleichtert die Partnersuche und bietet interessante Einblicke in die Ergebnisse geförderter Forschungstätigkeit.

BMWi-Transferinitiative: Mehr Ideen – mehr Erfolge

Damit der gewinnbringende Transfer von Ergebnissen aus Wissenschaft und Forschung – nicht nur bei INNO-KOM – noch besser funktioniert, hat das BMWi die Transferinitiative gestartet. Hier stellen wir die folgenden Fragen: Wo funktioniert der Wissens- und Technologietransfer gut? Wo gibt es Hindernisse und wo muss nachjustiert werden? Mit einem mehrjährig angelegten Dialogprozess mit den Innovationsakteuren wird Bestehendes überprüft und Neues entwickelt, damit noch mehr Ideen den Markt erreichen.

Produktneuheit in der Augenheilkunde – neuartiges mobiles Augendiagnosegerät
Das Gerät wurde mit INNO-KOM-Fördermitteln vom ICM – Institut Chemnitzer Maschinen- und Anlagenbau e. V. entwickelt. Industriepartner war die Medizin und Service GmbH. Das neuartige Gerät gibt Ärzten erstmalig die Möglichkeit, Zusammenhänge zwischen Pupille und Netzhaut mit einem Diagnosegerät zu erforschen. Eine weitere technische Besonderheit liegt in der Kompaktheit des Gerätes, die neben einer stationären auch eine mobile Nutzung ermöglicht.

Materialfehler in Verbundwerkstoffen mit Ultraschall erkennen

Entwickelt wurde die Ultraschall-Messtechnik mit INNO-KOM-Fördermitteln vom Forschungszentrum Ultraschall gGmbH. Industriepartner war die
SONOTEC GmbH. Die zerstörungsfreie Ultraschalltechnik wird eingesetzt, um Produktionsfehler von Verbundwerkstoffen zu detektieren und damit eine hohe Qualität in der Endfertigung abzusichern. Um eine besonders hohe Auflösung bei der Prüfung zu gewährleisten, wurden durch das Forschungszentrum Ultraschall neue Faser-Piezokompositwandler entwickelt, die von dem Unternehmen SONOTEC in aktuellen Prüfgeräten erfolgreich vermarktet werden. Mit der hohen Auflösung der Messgeräte lassen sich auch kleinste Produktionsfehler sicher erkennen.


Weitere Informationen: Projektträger EuroNorm GmbH, www.innovation-beratung-foerderung.de

Kontakt: Dr. Beate Weidenhammer und Christian Frohs
Referat: Industrieforschung für Unternehmen, Innovationsberatung


Weiterführende Informationen

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