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10.07.2023 - Artikel - Digitalisierung

Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung

Einleitung

Reallabore sind ein Schlüssel für die digitale und nachhaltige Transformation. Sie bringen neue Technologien und innovative Lösungen, die allgemein noch nicht zugelassen sind, schnell und sicher in die Anwendung. Gleichzeitig zeigen sie, wie Innovationen in Zukunft rechtlich geregelt werden sollten, damit am Ende alle von ihnen profitieren. Erste erfolgreiche Beispiele für die Erprobung etwa von autonomen und vernetzten Bussen, Schiffen oder Drohnen, Telemedizin, Künstlicher Intelligenz, E-Government oder nachhaltigen Quartierslösungen zeigen die vielfältigen Potenziale von Reallaboren.

Hier geht es zur Seite der kürzlich beendeten Konsultation zum Reallabore-Gesetz.
Die über 400 Beiträge werden derzeit ausgewertet. Herzlichen Dank für Ihren Input.

Was sind Reallabore?

Reallabore (englisch.: „regulatory sandboxes“) machen es möglich, Innovationen für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen. Reallabore bieten als Testräume für Innovation und Regulierung verschiedene Potenziale, die gerade auch für den digitalen und nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft von Bedeutung sind: 

  • Reallabore machen es möglich, schon im frühen Stadium über die Chancen und Risiken einer Innovation zu lernen. Auf Grundlage der im Reallabor gewonnenen Ergebnisse kann der Rechtsrahmen später angepasst werden, etwa um die betreffende Innovation allgemein zuzulassen (regulatorisches Lernen).
  • Reallabore erleichtern und beschleunigen den Transfer von Innovationen in die Praxis und leisten einen Beitrag zur schnelleren Skalierung. Nicht nur technologische, sondern auch soziale Innovationen können im Mittelpunkt stehen.
  • Reallabore beschleunigen die sozial-ökologische Transformation. Sie ermöglichen es zum Beispiel, wegweisende neue klima- und umweltschonende Technologien und Konzepte zu erproben. Sie schaffen Freiräume und helfen zugleich zu lernen, wie auch in einer zunehmend digitalen Welt wichtige Schutz- und Sicherheitsstandards gewährleistet werden können.
  • Reallabore schaffen Raum für Partizipation und stärken damit die gesellschaftliche Akzeptanz für Innovationen.

Mit seinen Schlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln hat sich der Rat der Europäischen Union auf ein entsprechendes Verständnis von Reallaboren geeinigt und deren Potenziale für Innovation und eine zukunftsorientierte Gesetzgebung betont.

In vielen Fällen basieren Reallabore auf Experimentierklauseln, die es der zuständigen Behörde ermöglichen, für die Erprobung kontrollierte Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten.

Das Personenbeförderungsgesetz zeigt, wie eine solche Experimentierklausel aussehen kann.

Experimentierklausel im §2 (7) Personenbeförderungsgesetz

"Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Dauer von höchstens fünf Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen."

Auch in anderen Bereichen gibt es solche Experimentierklauseln, zum Beispiel im Gesetz zum Autonomen Fahren. Je mehr Gestaltungsspielräume durch Experimentierklauseln und andere Instrumente geschaffen werden, umso besser sind die Voraussetzungen für die Erprobung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle. In ihrem Paket für Bürokratieerleichterungen hat die Bundesregierung am 13. April 2021 beschlossen, in Zukunft für jedes Gesetz zu prüfen, ob durch die Aufnahme einer Experimentierklauseln Reallabore ermöglicht werden können.

In anderen Kontexten wird der Begriff des Reallabors manchmal ebenso für verwandte und sich vielfach überschneidende Erprobungskonzepte genutzt, wie etwa im Kontext der transdisziplinären Forschung, für Testinfrastrukturen, Living Labs oder für Förderprojekte wie etwa das BMWK-Förderformat „Reallabore der Energiewende“.

Computerchip zum Thema Digitalisierung

© Raimundas/stock.adobe.com

Digitalisierung Den digitalen Wandel gestalten

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Unsere Strategie

Die Reallabore-Strategie des BMWK

Mit der Reallabore-Strategie will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Innovationen ermöglichen und Regulierung weiterentwickeln. Dazu verfolgt die Reallabore-Strategie des BMWK drei Ziele:

1. Reallabore brauchen rechtliche Spielräume

Ein Kernziel der Reallabore-Strategie besteht darin, den rechtlichen Rahmen so zu gestalten, dass die Erprobung von innovativen Technologien, Produkten, Dienstleistungen oder Ansätzen ermöglicht und erleichtert wird.

Mehr Luft zum Atmen: Experimentierklauseln

Wenn wir dem Fortschritt nicht „regulatorisch hinterherlaufen“ wollen, brauchen wir in Zukunft mehr Flexibilität und „Luft zum Atmen“. Experimentierklauseln stellen zentrale Bausteine dar, um den Rechtsrahmen innovationsoffen und zukunftsorientiert zu gestalten. Die Reallabore-Strategie zielt deshalb darauf ab, neuen Gesetzen und Verordnungen durch die verstärkte Anwendung von Experimentierklausel mehr Flexibilität zu verleihen sowie bestehende Klauseln zu verbessern. Dazu hat die Bundesregierung in ihrem Paket für Bürokratieerleichterungen beschlossen, in Zukunft für jedes Gesetz zu prüfen, ob durch die Aufnahme einer Experimentierklausel Reallabore ermöglicht werden können.

Um Experimentierklauseln zu formulieren, haben wir eine Arbeitshilfe entwickelt. Die Arbeitshilfe beschreibt fünf Schritte um eine rechtssichere und innovationsoffene Experimentierklausel zu entwickeln sowie einen konkreten „Setzkasten“ als Formulierungshilfe. Sie basiert auf einem umfangreichen Gutachten (PDF, 5 MB) der Kanzlei Noerr im Auftrag des BMWK. Sie wurde 2024 auf Basis eines ergänzenden Gutachtens der Kanzlei Noerr im Auftrag des BMWK aktualisiert und erweitert. Auf Grundlage dieser Arbeitshilfe arbeitet die Geschäftsstelle Reallabore eng mit den betroffenen Ressorts zusammen, um neue Experimentierklauseln zu schaffen und die bestehenden Regelungen zu verbessern.

Rechtlicher Anpassungsbedarf

Dennoch gibt es nach wie vor in vielen Innovationsbereichen keine rechtlichen Möglichkeiten für Reallabore. In einem Gutachten für das BMWK hat EY Law Deutschland eine Reihe von potentiellen Handlungsfeldern identifiziert, bei denen Experimentierklauseln und Reallabore die Erprobung neuer Ideen erleichtern würde. Aber auch dort, wo der rechtliche Rahmen Reallabore bereits zulässt, fehlen einheitliche Standards. Gerade für Mittelständler und Start-ups, aber auch für die Genehmigungsbehörden, sind die Rechtslage und die Genehmigungspraktiken teils unübersichtlich oder schwer nachvollziehbar. Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf.

Umsetzung des Auftrags des Koalitionsvertrages: Reallabore-Gesetz

Die Bundesregierung hat sich daher in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, ein solches Reallabore-Gesetz zu schaffen. Angesichts der Vielzahl der potenziellen neuen Anwendungsfelder eines Reallabore-Gesetzes und der Komplexität und Dynamik des Themas stellen dabei viele offene Fragen. Vor diesem Hintergrund führt das BMWK eine breite Konsultation zum Reallabore-Gesetz und zu weiteren Maßnahmen durch. Details zum Reallabore-Gesetz und der Konsultation finden Sie unten.

Internationale Vorbilder und europäischer Rahmen

Das Gutachten „Reallabore – Überblick über internationale regulatorische Ansätze und ihre Umsetzbarkeit in deutsches Recht“ zeigt, welche rechtlichen Erprobungsansätze weltweit zum Einsatz kommen. Davon ausgehend untersucht es für Frankreich, Dänemark und Japan im Detail, welche Ansätze in das deutsche Recht überführt werden könnten.

Auch das europäische Recht spielt oft eine wichtige Rolle für Reallabore. Im Rahmen der deutschen Präsidentschaft hat der Rat der Europäischen Union am 16. November 2020 Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln beschlossen. Damit haben die EU-Mitgliedstaaten erstmals ein gemeinsames europaweites Verständnis geschaffen, was Reallabore (englisch: „regulatory sandboxes“) sind und welche Chancen sie bieten. Wenn es nun darum geht, die gesetzlichen Grundlagen für Reallabore zu verbessern, ist nun vor allem die Europäische Kommission gefragt.

Die EU-Kommission hat in ihrer am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa gesetzt. Die KI-Verordnung enthält auch Regelungen für sogenannte KI-Reallabore, die Freiräume zur Erprobung von Innovationen schaffen. Die Verordnung sieht dabei u. a. erweiterte rechtliche Möglichkeiten zur Datennutzung im KI-Reallabor und intensive Begleitung durch die zuständigen Behörden vor. Insgesamt werden die Interessen und Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Start-ups verstärkt berücksichtigt. Gerade für Start-ups und KMU sind Reallabore von zentraler Bedeutung, um neue KI-Systeme rechtsicher zu erproben und zu entwickeln.

Einen umfassenden Überblick zu regulatorischen Hürden und Lösungsansätzen zum Einsatz von KI sowie potenziellen Anwendungsfeldern von KI-Reallaboren liefert das Gutachten „Analyse der Potentiale und rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten von KI-Reallaboren auf europäischer und nationaler Ebene unter besonderer Berücksichtigung des Entwurfs der Europäischen Kommission für einen KI-Rechtsrahmen“ aus dem Jahr 2022. Darin wird insbesondere auf Bedarfe für die Erprobung von KI und deren Regulierung in den Sektoren Finanzen, Mobilität, Verwaltung, Gesundheit, Rechtsdienstleistungen sowie Klimawandel und Energie eingegangen.

2. Know-how-Transfer und Vernetzung

Wir müssen Unsicherheiten und Informationsdefizite abbauen sowie die Vernetzung und den Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung verbessern. In vielen laufenden und geplanten Projekten tauchen immer wieder dieselben Fragen auf: Ist so etwas rechtlich möglich? An wen muss ich mich wenden? Wo finde ich mögliche Projektpartner? Wie steht es um Fragen der Haftung und Versicherung? Wer kann mich unterstützen?

Die Beantwortung dieser Fragen kosten Zeit und Kraft – nicht selten ein Grund dafür, dass innovative und Erfolg versprechende Ideen nicht umgesetzt werden.

„Handbuch Reallabore“

Unser Ziel ist es, Informationsdefizite abzubauen, Synergieeffekte zu nutzen und Doppelarbeit zu vermeiden. Daher hat das BMWK das „Handbuch Reallabore“ entwickelt. Damit sollen die relevanten Akteure die richtigen und notwendigen Fragen stellen und gleichzeitig bei der Beantwortung unterstützt werden. Das Handbuch informiert über rechtliche Fragestellungen und zeigt gelungene Beispiele aus der Praxis.

„Praxishilfe zum Datenschutz in Reallaboren“

Für Reallabore ist die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DS-GVO häufig mit Herausforderungen verbunden. Die datenschutzrechtlichen Regelungen enthalten jedoch an vielen Stellen Spielräume, die sich gerade für die Erprobung digitaler Innovationen nutzbar machen lassen. Das Datenschutzrecht gibt dem Rechtsanwender eine Reihe flexibler Instrumente an die Hand, die eine rechtskonforme Erprobung digitaler Innovationen zulassen und in der Praxis oftmals unterschätzt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit der Praxishilfe zum Datenschutz in Reallaboren eine Broschüre vorgelegt, in der die wichtigsten datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Erprobung von Innovationen in Reallaboren aufgezeigt und Hinweise gegeben werden, wie Unternehmen damit erfolgreich umgehen können. Die Praxishilfe basiert auf einem umfangreichen Gutachten der Kanzlei Noerr im Auftrag des BMWK.

„Netzwerk Reallabore“

Durch die Einrichtung eines „Netzwerk Reallabore“ soll der Austausch und die Vernetzung zwischen den Stakeholdern erleichtert und Informationen über rechtliche Möglichkeiten, Ansprechpersonen oder Praxisbeispiele aus dem In- und Ausland verbreitet werden. Das Netzwerk kann auch dazu dienen, Projektpartner, wie zum Beispiel ein Start-up mit einer innovativen Idee und eine experimentierfreudige Gemeinde, zusammenzuführen. Mittlerweile hat das Netzwerk über 1.000 Mitglieder.

Interministerielle Arbeitsgruppe Reallabore und Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore

Die konkreten Anwendungsfelder von Reallaboren sind vielfältig und gehen weit über die Zuständigkeiten des BMWK hinaus. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Ressorts sowie den Ländern ist daher zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Reallabore-Strategie sowie des Auftrags des Koalitionsvertrags zur Erarbeitung eines Reallabore-Gesetzes.

Um den Austausch zu vereinfachen, wurde die „Interministerielle Arbeitsgruppe Reallabore“ ins Leben gerufen, die seit 2019 regelmäßig tagt. Ebenso existiert seit Mai 2023 ein Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore, der insbesondere die Einbindung der Länder in die Erarbeitung des Reallabore-Gesetzes und der begleitenden Maßnahmen sicherstellt. Es gibt einen breiten Konsens der Ressorts und Länder, dass Reallabore in Zeiten des digitalen und nachhaltigen Wandels ein wichtiges und notwendiges Instrument darstellen, um den Regulierungsrahmen weiterzuentwickeln und Innovation in Deutschland zu ermöglichen.

3. Reallabore in der Praxis erproben

Wir wollen Reallabore durch mehr Sichtbarkeit und durch die Begleitung von Best-Practice-Beispielen unterstützen und zeigen, dass Reallabore einen wertvollen Beitrag für Innovationen in Deutschland leisten können.

Innovationspreis Reallabore

Reallabore sichtbar machen, innovative Ideen würdigen und zu neuen Reallaboren ermuntern – das sind die Ziele des Wettbewerbs „Innovationspreis Reallabore“, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 31.05.22 in einer feierlichen Preisverleihung vor rund 300 Zuschauern in Berlin bereits zum zweiten Mal vergeben hat.
Der Innovationspreis wird technologie- und innovationsübergreifend vergeben und gliedert sich in drei Kategorien: „Ausblicke“ für Ideen für Reallabore, „Einblicke“ für Reallabore in der Umsetzung und „Rückblicke“ für abgeschlossene Reallabore.

Mehr Informationen zum Innovationspreis Reallabore und den Siegerprojekten sowie Nominierten finden Sie hier.

Fördermöglichkeiten für Ihr Reallabor-Projekt

Die Reallabore-Strategie des BMWK umfasst keine eigenen finanziellen Förderinstrumente, sondern zielt auf die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Reallabore ab. Gleichwohl existieren an anderen Stellen vielfältige Fördermöglichkeiten, die zum Teil auch finanzielle Mittel zur Umsetzung von Reallabor-Projekten bereitstellen.

Einen zentralen Überblick über das Förderangebot auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene liefert die Förderdatenbank des Bundes. Stärker auf Beratung fokussiert sich beispielsweise die Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes. Zudem gibt es auch eine Förder- und Finanzierungsberatung im BMWK. Mitarbeitende bieten dort Beratung unter anderem zu aktuellen Förderprogrammen, bei Fragen zu Verfahrenswegen, Anlaufstellen und Konditionen von Förderprogrammen. Darüber hinaus haben die einzelnen Bundesländer eigene Beratungsstellen. Auf Ebene der Europäischen Union können Sie sich über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission über die verschiedenen EU-Fördervehikel erkundigen (verfügbar ausschließlich auf Englisch). Informationen und Erläuterungen hierzu finden sich in deutscher Sprache auf dem deutschen Portal für Horizon Europe.

Wenn Sie an dem Förderformat „Reallabore der Energiewende“ im 8. Energieforschungsprogramm interessiert sind, finden Sie Informationen auf der Webseite www.energieforschung.de.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit des Austauschs zum Thema Förderung im Netzwerk Reallabore.

Illustration Binärcode

© Kirti Patel / iStock

Handbuch Reallabore

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Reallabore-Gesetz

Neue Freiräume, um Innovationen zu erproben

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, ein Reallabore-Gesetz zu schaffen, das einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovation ermöglicht.

Die Schaffung eines Reallabore-Gesetzes dient auch der Umsetzung der Digitalstrategie, der Start-up-Strategie, der Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung. Ebenso greift sie Empfehlungen der Expertenkommissionen Forschung und Innovation sowie des Zukunftsrats des Bundeskanzlers auf. Auch in einem neuen Impulspapier von acatech zum Reallabore-Gesetz werden „Neue Chancen für schnellere Innovationen und internationale Wettbewerbsfähigkeit“ gesehen.

Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat ebenso im Juni 2021 betont, Reallabore seien „unerlässlich, um [..] den Weg für Innovationen zu ebnen und diese zu beschleunigen“ und sie hat die Bundesregierung gebeten, „ein Bundesexperimentiergesetz zu erarbeiten, das themenübergreifend einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen zur Einrichtung dieser Testräume schafft“.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat bereits im September 2021 ein Konzept für ein Reallabore-Gesetz veröffentlicht. Dieses schlägt vor, dass das Gesetz

  • A) übergreifende Standards für Reallabore setzt und
  • B) rechtliche Grundlagen für neue Reallabore in wichtigen Innovationsbereichen schafft.
  • C) Ergänzend soll ein Experimentierklausel-Check in der Gesetzgebung verankert und
  • D) ein One-Stop-Shop Reallabore (OSS) als zentrale Anlaufstelle geschaffen werden.

In der Umsetzung der Reallabore-Strategie wurden bereits wichtige neue Erprobungsmöglichkeiten geschaffen und Erfahrungen gewonnen, welche Rahmenbedingungen Reallabore brauchen, um erfolgreich zu sein. Studien, Leitfäden sowie der Austausch im Netzwerk Reallabore haben wichtige Impulse geliefert. Dennoch stellen sich angesichts der Vielzahl der potenziellen neuen Anwendungsfelder eines Reallabore-Gesetzes und der Komplexität und Dynamik des Themas viele offene Fragen.

Vor diesem Hintergrund hat das BMWK von Juli bis September 2023 eine breite Konsultation zum Reallabore-Gesetz und zu weiteren Maßnahmen durchgeführt. Betroffene Organisationen, Länder und Kommunen, Forschungsinstitutionen und Hochschulen, Behörden, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern wurden im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens eingeladen, ihre Einschätzungen und Ideen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen. Die eingereichten Antworten flossen in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes sowie weiterer Maßnahmen ein. Die Ergebnisse aus der Konsultation, die nicht die Bundes-Kompetenz betreffen, werden je nach Zuständigkeit an den bestehenden Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore bzw. die Europäische Kommission weitergegeben.

Das Grünbuch Reallabore war die Grundlage für diese Konsultation. Es beschreibt zum einen die Ausgangslage und konkrete Vorschläge. Zum anderen stellt es offene Fragen zu allen Bereichen des BMWK-Konzeptes und darüber hinaus. Ebenso wurde ein detailliertes Konzept zum geplanten One-Stop-Shop Reallabore veröffentlicht.

Zu den übergreifenden Standards wurde zudem ein BMWK-Forschungsgutachten abgeschlossen, das die rechtlichen Möglichkeiten der gesetzlichen Verankerung von Standards für Reallabore prüft und Regelungsoptionen erarbeitet. Das Gutachten zeigt, dass der gesetzlichen Verankerung von Standards keine verfassungs-, kompetenz- und unionsrechtlichen Hürden entgegenstehen. Vorgeschlagen wird im Gutachten ein neues Stammgesetz für übergreifende Standards, das fachgesetzliche Experimentierklauseln ergänzt, das Ermessen von Genehmigungsbehörden innovationsfreundlich leitet und die Genehmigungspraxis vereinheitlich. Das Gutachten finden Sie hier.

Das BMWK hat auf Basis der Rückmeldungen aus der Konsultation einen Gesetzentwurf für das Reallabore-Gesetz erstellt. Das Reallabore-Gesetz soll voraussichtlich im Jahr 2025 in Kraft treten. Des Weiteren hat das BMWK ein Schema für die Prüfung der Erforderlichkeit einer Experimentierklausel im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen entwickelt. Die Nutzung dieses Prüfschemas wird ab ca. April 2025 für Bundesressorts verpflichtend. Darüber hinaus wurde das Konzept des Reallabore-Innovationsportals (ehemals One-Stop-Shop Reallabore) auf Basis der Rückmeldungen aus der Konsultation überarbeitet. Es wird als primär digitale Anlaufstelle für an Reallaboren Beteiligte dienen und Informationen sowie Beratung bereitstellen, aber auch die Vernetzung der Stakeholder fördern und den Wissenstransfer aus Reallaboren in die Gesetzgebung unterstützen. Der Aufbau des Reallabore-Innovationsportals wird noch in 2024 beginnen, sodass der dreijährige Pilotbetrieb im Frühjahr 2025 starten kann.

Formeln an einer Tafel zum Thema Innovationspolitik; Quelle: stock.adobe.com – pict rider

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Publikationen

Pressemitteilungen

  • 10.07.2023 - Pressemitteilung - Digitalisierung

    Pressemitteilung: Neue Möglichkeiten für die Erprobung von Innovationen: BMWK startet Konsultation zum Reallabore-Gesetz

    Öffnet Einzelsicht
  • 31.05.2022 - Pressemitteilung - Innovationsförderung

    Pressemitteilung: Ausgezeichnete Reallabore:
    Bundeswirtschaftsministerium würdigt Testräume für digitale und ökologische Transformation

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

Quadrocopter zum Thema Reallabore

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