Artikel - Außenwirtschaftsförderung

Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften

Einleitung

Hafen zum Thema Hermesversicherte Kredite

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Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen aller Branchen sowie Banken bei der Umsetzung und Finanzierung von internationalen Geschäften.

Bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge

Durch den Abschluss bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern schafft die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Direktinvestitionen im Ausland. Die Verträge gewährleisten Ivestorinnen und Investoren einen umfassenden, völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz ihrer Investitionen und erleichtern insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Erschließung ausländischer Märkte. Zudem bieten sie grundsätzlich den Rechtsschutz, der Voraussetzung für die Übernahme von Bundesgarantien für deutsche Direktinvestitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken ist.

Mit dem Vertrag von Lissabon ist die Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen (einschließlich des Schutzes für diese Direktinvestitionen) im Jahr 2009 auf die EU übergegangen. Die EU-Kommission hat damit die Möglichkeit, für die EU und die 27 EU-Mitgliedstaaten Abkommen zum Investitionsschutz zu verhandeln. Diese sollen an die Stelle der bilateralen Abkommen der einzelnen Mitgliedsstaaten treten.

Finanzierungshilfen

Zur Finanzierung von Exporten sowie Investitionen und Projekten im Ausland stehen die Instrumente der AKA-Bank, der KfW-IPEX und der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H. zur Verfügung.

Die AKA-Bank bietet weitreichende Unterstützung bei der Finanzierung von Exportgeschäften sowie bei der administrativen Abwicklung internationaler Transaktionen bei Handelsfinanzierungen. Die KfW-IPEX betreibt weltweit Projekt- und Exportfinanzierung einschließlich strukturierter Finanzierungen für Großprojekte. Beide bieten Finanzierungen mit oder ohne staatliche Risikoabsicherung (Hermesdeckung) an.

Die DEG unterstützt Investitionen privater Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Unternehmen erhalten auf ihren Bedarf zugeschnittene Lösungen für Finanzierungen aus Förderprogrammen und individuelle Beratung. Seit ihrer Gründung ist das Tochterunternehmen der KfW der Förderung des deutschen Mittelstandes besonders verpflichtet. Durch die Zusammenarbeit mit Entwicklungsfinanzierungsinstituten wie etwa EDFI (European Development Finance Institutions) kann die DEG aus einem breiten Erfahrungsschatz schöpfen und Finanzierungen und Beratung effizient bündeln. Das BMWK ist im DEG-Aufsichtsrat mit einem Mitglied vertreten.

Für Investitionen in Entwicklungs- oder Schwellenländern gibt es auch verschiedene Unterstützungsangebote des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Ein dort verfügbares Merkblatt stellt das Spektrum an Finanzierungsinstrumenten, Begleitmaßnahmen, Beratung und Kooperationsmöglichkeiten für die Wirtschaft dar.

Neben AKA, DEG und BMZ finanzieren nationale und internationale Organisationen wie der Europäische Entwicklungsfonds, die Weltbank, die Vereinten Nationen, regionale Entwicklungsbanken und andere über Ausschreibungsverfahren Investitionen in Entwicklungsländern. Auch deutsche Unternehmen kommen hierbei als Auftragnehmer in Frage. Informationen über diese Ausschreibungen finden sich beispielsweise auf den Internetseiten dieser Organisationen oder der Germany Trade and Invest GmbH.

Weiterführende Informationen

Hintergrund

Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermesdeckungen) sind seit Jahrzehnten ein wichtiges Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Sie schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen. Das Deckungsangebot erstreckt sich dabei über die gesamte Wertschöpfungskette – von der Fertigung über die Lieferung bis zur Bezahlung der letzten Rate.

Durch die Übernahme einer Exportkreditgarantie wird das Risiko eines Zahlungsausfalls zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmerinnen und -nehmer eine risikoadäquate Prämie (Entgelt). Im Falle eines Schadens entschädigt sie der Bund in Höhe der gedeckten Forderung.

Exportkreditgarantien spielen bei der Risikosteuerung und der Finanzierung eine zentrale Rolle. Dank der erstklassigen Bonität des Bundes sinkt das Kreditrisiko. Das wirkt sich positiv auf die Finanzierungskonditionen aus. Hermesdeckungen ermöglichen in vielen Fällen erst die Finanzierung eines Geschäfts durch Kreditinstitute.

Die Exportkreditgarantien des Bundes stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen und exportfinanzierenden Banken mit Sitz in Deutschland zur Verfügung – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Höhe des zu deckenden Auftrags. Maßgeblich für die Übernahme einer Exportkreditgarantie sind die Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit des Geschäfts.

Als förderungswürdig werden Lieferungen und Leistungen angesehen, die unter anderem der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte dienen. Als besonders förderungswürdig gelten Geschäfte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Risikomäßige Vertretbarkeit bedeutet, dass eine realistische Aussicht auf einen schadensfreien Verlauf des zur Deckung beantragten Exportgeschäfts besteht.

Die Exportkreditgarantien des Bundes ergänzen das Angebot privater Kreditversicherer. Sie kommen dort zum Zuge, wo die private Wirtschaft kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt. Folglich konzentriert sich das Geschäft des Bundes auf die Absicherung von Lieferungen und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer.

Wirtschaftspolitische Zielsetzung

Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch die verschiedenen staatlichen Exportfinanzierungs- und Exportkreditversicherungssysteme haben sich OECD-Mitgliedstaaten mit dem so genannten OECD-Konsensus verpflichtet, bestimmte Rahmenbedingungen für die staatlich unterstützte Absicherung und Finanzierung von Exportgeschäften einzuhalten. Zusätzlich gibt es in der EU harmonisierte Regelungen, die für die EU-Mitgliedstaaten verbindlich sind. Es ist eine der wichtigen Aufgaben des BMWK, die internationalen Regelwerke fortzuentwickeln und aktuellen Entwicklungen anzupassen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb der Exporteurinnen und Exporteure über den Preis und die Qualität der Exportprodukte geführt wird und nicht über den Umfang der staatlichen Unterstützung.

Vom Bund übernommene Exportkreditgarantien im Jahr 2020

2020 sicherte die Bundesregierung Ausfuhren in Höhe von 16,7 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien ab. Der überwiegende Teil der gedeckten Lieferungen und Leistungen ging in Schwellen- und Entwicklungsländer. Deren Anteil am neu übernommenen Deckungsvolumen lag bei 80,4 %.

Die EU-Kommission hat im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie entschieden, die Deckungsmöglichkeiten auf Kurzfristgeschäfte in der EU und den Kern-OECD-Ländern (sogenannte marktfähige Risiken) auszuweiten. Dies führte u.a. im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu einem Anstieg der Antragszahlen um rund 35 %. Zahlreiche Unternehmen stellten vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise erstmals einen Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie.

Mit 507,8 Mio. Euro erzielten die Exportkreditgarantien des Bundes 2020 einen positiven Beitrag für den Bundeshaushalt. Zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft und der dort Beschäftigten hat der Bund unmittelbar nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie verschiedene Unterstützungsmaßnahmen ergriffen. Wegweisend war vor allem die Entscheidung, eine modifizierte Risikoprüfung vorzunehmen, die besonders die wirtschaftliche Situation des ausländischen Kunden vor Ausbruch der Krise sowie die Tragfähigkeit seines Geschäftsmodells in der Post-COVID-Zeit berücksichtigt.

Mit dieser Grundsatzentscheidung hat die Bundesregierung den Grundstein dafür gelegt, dass auch 2020 in erheblichem Maße Lieferungen und Leistungen sowie Exportfinanzierungen mit Exportkreditgarantien abgesichert werden konnten.

Mit dem 5-Punkte Maßnahmenpaket verabschiedete die Bundesregierung zudem ein corona-spezifisches Unterstützungsprogramm für die deutsche Exportwirtschaft, das darauf abzielt, die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern, die Finanzierung von Geschäften zu erleichtern und die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken im Zusammenhang mit Exportgeschäften auszuweiten.

Exportkreditgarantien – Verantwortlichkeiten und Management

Mit der Durchführung des Bundesförderinstruments Exportkreditgarantien hat die Bundesregierung die Euler Hermes AG beauftragt. Über die Deckungspolitik und die Übernahme eines Antrages für Exportkreditgarantien für Exportgeschäfte entscheidet der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien im Konsens. Neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gehören dem Gremium das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an.

Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialstandards sowie Einhaltung von Menschenrechten

Die Bundesregierung misst der Beachtung von Umwelt- und Sozialstandards sowie der Einhaltung von Menschenrechten bei der Übernahme von Exportkreditgarantien eine besondere Bedeutung zu. Sie übernimmt keine Deckungen für Exportgeschäfte, die gegen international festgelegte Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards verstoßen.

Für Projekte und Transaktionen im Anwendungsbereich der Common Approaches der OECD (Recommendation of the Council on Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence) sind umwelt-, sozial- und menschenrechtliche Aspekte ein fester Bestandteil des Prüfverfahrens. Gibt es Anhaltspunkte für signifikante negative Umwelt- oder Sozialauswirkungen eines Projektes beziehungsweise Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen, wird ein Geschäft unabhängig von der zugrundeliegenden Kreditlaufzeit und dem Auftragswert einer Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung unterzogen.

Exportkreditgarantien und ihr Beitrag zu mehr Klimaschutz

Die Bundesregierung beschäftigt sich intensiv mit der Frage, welchen zusätzlichen Beitrag die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung leisten können, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. 2020 hat die Bundesregierung die Deckungsmöglichkeiten von Geschäften im Bereich der erneuerbaren Energien erweitert und deren Finanzierungsmöglichkeiten verbessert. Darüber hinaus beschloss die Bundesregierung die Deckungsmöglichkeiten für bestimmte Geschäfte mit hohen Klimaauswirkungen einzuschränken.

Beide Maßnahmen sind Teil einer stufenweisen Klimastrategie, die im Laufe des Jahres 2021 weiter entfaltet werden soll. Ziel der Klimastrategie ist es, deutsche Exporteurinnen und Exporteure bei der anstehenden Transformation auf dem Weg zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu unterstützen und ihnen ein verlässliches Rahmenwerk an die Hand zu geben, das ihnen und ihren ausländischen Bestellerinnen und Bestellern Planungssicherheit bietet. Die Maßnahmen sollen sich an internationalen Standards orientieren und in Koordination mit anderen wichtigen Akteurinnen und Akteuren auf europäischer und internationaler Ebene erfolgen. Damit zielt die Strategie darauf ab, ein Level Playing Field im Bereich der Exportkreditgarantien sicherzustellen und Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen zu verhindern.

Weiterführende Informationen

Investitionsgarantien des Bundes schützen Investitionen von deutschen Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken. Investitionsgarantien tragen damit zur Sicherung von Projekten bei, die unter schwierigen Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Bei drohenden Schadensfällen kann die Bundesregierung Projekte durch diplomatische Interventionen im Anlageland unterstützen. Hiervon profitieren auch kleinere und mittlere Unternehmen.

Gedeckt werden können folgende Investitionen:

  • Beteiligungen
  • Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
  • beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank
  • andere vermögenswerte Rechte (zum Beispiel aus Service Contracts im Rohstoffbereich oder aus Schuldverschreibungen)

Eine Garantie schützt vor folgenden Risiken:

  • Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Maßnahmen
  • Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr oder terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen
  • Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen
  • Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- oder Transferbeschränkungen

Neues Garantievolumen in 2021 verdreifacht

Nach einem stark durch die COVID-19-Pandemie geprägten Jahr 2020 hat sich das neu übernommene Garantievolumen im Jahr 2021 mit 2,6 Milliarden Euro im Gegensatz zum Vorjahr nahezu verdreifacht. In 2021 haben 40 % der Garantienehmer erstmals eine Garantie erhalten, dies ist der zweithöchste Wert der letzten zehn Jahre. Auch das hohe, neu registrierte Antragsvolumen und die starke Steigerung der Anfragen belegen das hohe Interesse an der Absicherung politischer Risiken. Es zeigt sich, dass deutsche Unternehmen weiterhin in erheblichem Umfang in Entwicklungs- und Schwellenländern investieren und eine Absicherung durch Investitionsgarantien angesichts weltweit spürbarer politischer Risiken oftmals eine wesentliche Voraussetzung für die Investitionsentscheidung ist.

Voraussetzungen für eine Garantieübernahme

Investitionsgarantien können nur für förderungswürdige Projekte übernommen werden. Dazu muss das Projekt Arbeitsplätze in Deutschland sichern oder schaffen und die Entwicklung des Anlagelands fördern. Zudem muss die Investition in ihren Umwelt-, Sozial - und menschenrechtlichen Auswirkungen unbedenklich sein. Deutsche Unternehmen sind explizit aufgefordert, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu beachten und ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, wie sie im deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formuliert ist.


Damit der Bund eine Investitionsgarantie übernehmen kann, muss für die Investition im Anlageland außerdem ausreichender Rechtsschutz bestehen. Dieser ist regelmäßig gegeben, wenn zwischen Deutschland und dem Anlageland ein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag besteht. Über die Anträge entscheidet ein Interministerieller Ausschuss unter Federführung des BMWK und unter Mitwirkung von Sachverständigen aus der Wirtschaft.
Investitionsgarantien können nur für neue Investitionen übernommen werden. Der Antrag auf eine Investitionsgarantie muss daher gestellt werden, bevor die Investition durchgeführt wird.

Weiterführende Informationen

Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sichern Kredite von in Deutschland ansässigen Banken (sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch von ausländischen Banken) für Rohstoffvorhaben gegen wirtschaftliche und politische Ausfallrisiken ab. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit notwendigen Rohstoffen. UFK-Garantien sind an Projekte und nicht an deutsche Lieferungen oder Leistungen gebunden.

Als förderungswürdig gelten wirtschaftlich tragfähige Projekte, die im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen oder zur ökonomischen Entwicklung des Empfängerlandes beitragen. Insbesondere werden Vorhaben als förderungswürdig angesehen, die durch entsprechende Lieferverträge die Sicherung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit in der Wirtschaft benötigten mineralischen und energetischen Ressourcen gewährleisten. Neben der Förderungswürdigkeit muss die Übernahme der UFK-Garantie für den Bund risikomäßig vertretbar sein.

Die UFK-Garantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der Euler Hermes AG als Mandatarin des Bundes bearbeitet. Die Entscheidung über die Übernahme einer UFK-Garantie wird im Interministeriellen Ausschuss für Ungebundene Finanzkredite getroffen.

Auch wenn im zurückliegenden Jahr infolge der COVID-19 Pandemie zahlreiche Projekte zurückgestellt wurden – das Interesse an Rohstoffen für Zukunfts- und Schlüsseltechnologien wie Elektromobilität und erneuerbare Energien ist weiterhin hoch. Die Sicherung von Rohstoffmengen im Rahmen langfristiger Abnahmeverträge ist für die Unternehmen unverändert wichtig. Dies gilt gleichermaßen für Metalle wie Seltene Erden, Kobalt und Lithium als auch für klassische industrielle Rohstoffe wie zum Beispiel Kupfer.

2020 hat die Bundesregierung drei Projekte als rohstoffwirtschaftlich förderungswürdig eingestuft. Darüber hinaus hat der Bund eine Garantie übernommen sowie eine Grundsatzzusage erteilt. In den vergangenen fünf Jahren hat der Bund damit für 12 unterschiedliche Rohstoffe in 14 verschiedenen Ländern die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit bestätigt. Das Obligo des Bundes aus allen bestehenden Gewährleistungen lag per 31.12.2020 bei 4,7 Mrd. Euro.

Pressemitteilungen

  • 14.04.2021 - Pressemitteilung - Energiewende

    Altmaier unterzeichnet mit europäischen Partnern Grundsatzerklärung zur nachhaltigen und klimagerechten Ausgestaltung der Exportfinanzierung

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  • 09.02.2021 - Pressemitteilung - Außenwirtschaftsförderung

    Außenwirtschaftsförderinstrumente bewähren sich in der Krise – Bund übernimmt 2020 Exportkreditgarantien in Höhe von 16,7 Milliarden Euro – Antragsvolumen bei Investitionsgarantien verdoppelt

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  • 14.05.2020 - Pressemitteilung -

    Bundesregierung beschließt Verbesserungen bei der Übernahme von Exportkreditgarantien mit „Sonderinitiative Erneuerbare Energien“

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  • 07.07.2020 - Pressemitteilung - Außenwirtschaftsförderung

    Altmaier: Mit 5-Punkte Maßnahmenpaket unterstützen wir deutsche Exportwirtschaft als wichtigen Pfeiler unserer Wirtschaft

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  • 10.11.2020 - Pressemitteilung - Digitalisierung

    Exportfinanzierung des Bundes wird digitaler – BMWi veröffentlicht Studie zu den Auswirkungen der digitalen Transformation

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