Artikel - Internationale Beziehungen

Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS)

Einleitung

Logo der NKS Quelle: NKS

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Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind das wichtigste umfassende internationale Instrument zur Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns. Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS) fördert die wirksame Umsetzung der Leitsätze und bietet ein Vermittlungs- oder Mediationsverfahren bei Beschwerden über die Anwendung der Leitsätze in konkreten Einzelfällen an.

Aktuelles und Termine

Update in NKS Verfahren:

Der Abschlussbericht im NKS-Verfahren Daphne Caruana Galizia Foundation gegen die Siemens AG ist nun in der NKS-Datenbank abrufbar.

Aktualisierung der OECD-Leitsätze - Beginn der öffentlichen Konsultation

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen werden aktualisiert – und bis zum 10. Februar 2023 können Sie sich im Rahmen einer öffentlichen Konsultation in den Prozess einbringen. Die OECD-Leitsätze sind der wichtigste, umfassende und internationale Standard im Bereich verantwortungsvolles, unternehmerisches Handeln. Sie enthalten Empfehlungen der 51 Teilnehmerstaaten an Unternehmen in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Beschäftigung, Offenlegung, Korruptionsprävention und mehr. Machen Sie mit!

Sorgfaltspflichten und Chancen für Unternehmen – ein Dialog.

Auf einer hybriden Veranstaltung zum Thema Sorgfaltspflichten und Chancen für Unternehmen – ein Dialog, die gemeinsam von der NKS, dem DIHK und dem OECD Center Berlin organisiert wurde, kamen Vertreter:innen aus der Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in zwei Paneldiskussionen zusammen, um über Sorgfaltspflichten zu diskutieren. Ergebnis der Diskussionen: Sorgfaltspflichten sind machbar und bergen darüber hinaus Chancen für Unternehmen. Diese können bei der Umsetzung auf bereits bestehende Unterstützungsmaßnahmen und Brancheninitiativen zurückgreifen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kooperationsprotokoll unterschrieben: Nationale Kontaktstelle führt Schirmherrschaft fort

Die Leiterin der Nationalen Kontaktstelle für die OECD Leitsätze (NKS), Anne-Kathrin Röthemeyer, hat am 25. Juli 2022 eine überarbeitete Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutsche Post DHL Group und den internationalen Gewerkschaftsverbänden International Transport Workers Federation und UNI Global Union unterzeichnet.
Die strukturierte Zusammenarbeit der Beteiligten geht auf ein 2016 erfolgreich abgeschlossenes Mediationsverfahren vor der NKS zurück. In der Vereinbarung verpflichten sich die Parteien zu einem kontinuierlichen Dialog über Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen. Die Parteien entwickelten zudem einen Arbeitsplan zu Themen von gemeinsamem Interesse, wie die Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Sie sind Mediatorin oder Mediator und haben Erfahrung im Bereich verantwortungsvolles Unternehmenshandeln?

Bewerben Sie sich jetzt für die Aufnahme in einen Pool für Mediatorinnen und Mediatoren des Netzwerkes der Nationalen Kontaktstellen für die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen (NKS).

Das NKS-Netzwerk und das OECD-Sekretariat erstellen aktuell einen Pool von Mediatorinnen und Mediatoren, die von den NKS´en im Rahmen von Beschwerdefällen wegen etwaiger Verstöße gegen die OECD Leitsätze eingesetzt werden können.

Die NKS‘en fungieren als außergerichtlicher Beschwerdemechanismen. Sie bieten den Parteien bei Beschwerden wegen etwaigen Verstößen gegen die OECD Leitsätze ihre guten Dienste bzw. ein Mediationsverfahren an, um die Parteien bei der Findung von einvernehmlichen Lösungen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang greifen einige NKS´en auf professionelle Mediatorinnen und Mediatoren zurück, die sie im Rahmen der Beschwerdeverfahren unterstützen.

Wenn Sie in den Pool für Mediatorinnen und Mediatoren aufgenommen werden möchten, dann schauen Sie gerne auf der Website der OECD vorbei und bewerben Sie sich. Dort finden Sie auch weitere Informationen dazu.

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Beschwerdeverfahren vor der deutsche Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS) hat die NKS in einen neuen Flyer zusammengefasst.

Corona-Pandemie und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

Die Corona-Pandemie hat dramatische menschliche und geschäftliche Auswirkungen. Ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in der Antwort auf die Krise kann zu kurz- und langfristigen Vorteilen führen, wie erhöhte Belastbarkeit und einem stärkeren Beitrag der Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung. Die OECD stellt auf ihrem Internetauftritt weitere Informationen bereit.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (PDF, 586 KB) (englische Version) (PDF, 1.021 KB) sind Empfehlungen der Teilnehmerstaaten an multinationale Unternehmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in einem globalen Kontext. Sie enthalten anerkannte Grundsätze verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns in den Bereichen Informationspolitik, Menschenrechte, Beschäftigungspolitik, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen, Wissenschaft und Technologie, Wettbewerb und Besteuerung. Als Teil der Erklärung der OECD über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen sind die Leitsätze rechtlich nicht verbindlich, entsprechen aber der Erwartung der Bundesregierung an das Verhalten deutscher Unternehmen bei ihren grenzüberscheitenden Aktivitäten.

Nach den OECD-Leitsätzen sollen multinationale Unternehmen durch risikobasierte Sorgfaltsprüfungen und geeignete interne Verfahren verhindern, dass sich ihre eigenen Aktivitäten auf Schutzgüter, die unter die Leitsätze fallen, negativ auswirken oder einen Beitrag dazu leisten, und diesen Effekten begegnen, wenn sie auftreten. Über ihre eigenen Aktivitäten hinaus sollen Unternehmen auch bestrebt sein, einen negativen Effekt zu verhüten oder zu mindern in Fällen, in denen sie selbst nicht zu diesem Effekt beigetragen haben, dieser Effekt aber gleichwohl auf Grund einer Geschäftsbeziehung mit der Geschäftstätigkeit, den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens unmittelbar verbunden ist. Damit erstreckt sich die Sorgfaltspflicht auch auf die Lieferkette eines multinationalen Unternehmens.

OECD-Leitfäden

Die OECD-Leitsätze werden ergänzt durch einen allgemeinen OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (PDF, 8 MB) (englische Version) (PDF, 2 MB) und besondere Leitfäden für die Sektoren Rohstoffe, Textilien, Landwirtschaft und Finanzen. Der allgemeine OECD-Leitfaden bietet eine von den Teilnehmerstaaten empfohlene praktische Unterstützung bei der Umsetzung der OECD-Leitsätze. Er beschreibt eine risikobasierte Sorgfaltsprüfung, also einen Due Diligence Prozess, der aus folgenden Schritten besteht:

  1. verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in Strategien und Managementsystemen verankern,
  2. tatsächliche und potenzielle negative Effekte im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens bestimmen und bewerten,
  3. negative Effekte beseitigen, vermeiden und mindern,
  4. Umsetzung und Ergebnisse nachverfolgen,
  5. Umgang mit negativen Effekten kommunizieren und
  6. gegebenenfalls Wiedergutmachung leisten oder dabei mitwirken.

Für die Sektoren Rohstoffe, Textilien und Landwirtschaft haben die Teilnehmerstaaten besondere Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Sorgfaltsprüfung angenommen, die auf spezifische Risiken und Problemstellungen der Sektoren eingehen. Die Empfehlung im Agrarsektor wurde dabei gemeinsam mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen erarbeitet:

Darüber hinaus hat die OECD im Rahmen des Projektes zum Finanzsektor zentrale Erwägungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten veröffentlicht (Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln für institutionelle Investoren (PDF, 2 MB) (englische Version) (PDF, 2 MB).

Ferner hat sie praktische Handreichungen zur Kinderarbeit verfasst (Praktische Maßnahmen für Unternehmen zur Bestimmung und Beseitigung der schlimmsten Form der Kinderarbeit in Lieferketten für Minerale (PDF, 2 MB) (englische Version) (PDF, 2 MB)).

Die Rolle der Nationalen Kontaktstellen in den Teilnehmerstaaten ist es, die wirksame Umsetzung der OECD-Leitsätze zu fördern. Sie richten sich an den Schlüsselkriterien Sichtbarkeit, Zugänglichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht aus. Ihre Aufgaben sind:

Die Nationalen Kontaktstellen tauschen sich im Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln aus. In der OECD besteht zudem eine Arbeitsgruppe zu verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln.

Deutsche Nationale Kontaktstelle (NKS)

Die Nationale Kontaktstelle (NKS) ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in der Außenwirtschaftsabteilung angesiedelt. Sie wird unterstützt durch den Interministeriellen Ausschuss OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (Geschäftsordnung (PDF, 126 KB) (englische Version) (PDF, 76 KB)). Im Ausschuss werden mit der Anwendung der OECD-Leitsätze zusammenhängende Fragestellungen erörtert und auf Vorschlag des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums im Konsens entschieden. Dem Ausschuss gehören neben dem Bundeswirtschaftsministerium das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an.

Die NKS wird zudem durch den Arbeitskreis OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (Geschäftsordnung (PDF, 143 KB) (englische Version) (PDF, 93 KB)) beraten und unterstützt. Der Arbeitskreis ist ein Forum für den Austausch über alle mit der Umsetzung der OECD-Leitsätze in Zusammenhang stehende Fragen. Er setzt sich neben den im Interministeriellen Ausschuss vertretenen Ressorts aus Vertretern der drei Anspruchsgruppen der OECD (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Zivilgesellschaft) sowie zusätzlichen Teilnehmern mit Expertisen zu verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln zusammen.

Die NKS hat sich 2017 einem Peer Review unterzogen, das heißt einer Überprüfung durch die OECD und drei andere Nationale Kontaktstellen. Deutschland hat damit eine Zusage aus der Abschlusserklärung des G7-Gipfels von Schloss Elmau 2015 erfüllt. OECD-Generalsekretär Angel Gurría hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im April 2018 den positiv ausgefallenen Prüfbericht einschließlich Empfehlungen für weitere Verbesserungsmöglichkeiten übersandt (German National Contact Point Peer Review Report (PDF, 314 KB)). Die NKS hat im März 2019 in der OECD Arbeitsgruppe zu verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln über die Umsetzung der Empfehlungen berichtet (Peer Review of the German NCP (PDF, 195 KB)).

NKS und Nationaler Aktionsplan Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die OECD-Leitsätze und die NKS sind auf mehrfache Weise mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte (PDF, 1 MB) (englische Version) (PDF, 1 MB) und dem Nationalen Aktionsplan Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (PDF, 698 KB) (englische Version) (PDF, 681 KB) verbunden. Die OECD-Leitsätze nehmen einerseits im Bereich Menschenrechte Bezug auf die VN-Leitprinzipen. Anderseits enthält der NAP Regelungen und Maßnahmen zur NKS.

Die Rolle der NKS im Zusammenhang mit dem Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung ist einem eigenen Kapitel im NAP beschrieben und kann wie folgt näher beschrieben werden:

Seit der Aufnahme des Menschenrechtskapitels in die OECD-Leitsätze nehmen Menschenrechtsfragen wachsenden Raum in der Tätigkeit der NKS im Rahmen von Beschwerdeverfahren und ihrer Kommunikationstätigkeit ein.

Der NAP bestätigt und formalisiert diesen Zusammenhang.

Der NAP verstärkt die durch die Einfügung des Menschenrechtskapitels geschaffene Verschränkung zwischen OECD-Leitsätzen und VN-Leitprinzipien, indem er für Deutschland feststellt, der „Beschwerdemechanismus nach den OECD-Leitsätzen dient (…) auch der Umsetzung der VN-Leitprinzipien (…)“. Er schafft damit keinen zusätzlichen Beschwerdemechanismus, sondern knüpft an das bestehende Instrumentarium der OECD-Leitsätze an. Das sich aus den OECD-Leitsätzen ergebende Mandat der NKS wird dadurch nicht verändert. Referenz für die Tätigkeit der NKS bleiben die OECD-Leitsätze. Insbesondere ist die NKS kein Mechanismus für die Umsetzung des NAP.

Um ihre wachsenden Aufgaben bei der Verbreitung der OECD-Leitsätze und als menschenrechtlicher Beschwerdemechanismus erfüllen zu können, wurde die NKS organisatorisch und personell verstärkt.

Der NAP bestimmt, dass die NKS als zentraler Beschwerdemechanismus für Projekte der Außenwirtschaftsförderung aufgewertet wird. Er formuliert das Ziel, dass Unternehmen, die bestimmte Instrumente der Außenwirtschaftsförderung (Exportkredite, Investitionsgarantien, Ungebundene Finanzkredite) in Anspruch nehmen, ihre Sorgfaltspflicht erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die Teilnahme an Beschwerdeverfahren vor der NKS.

Dementsprechend weist der NAP der NKS und ihrem Beschwerdemechanismus im Hinblick auf Projekte der Außenwirtschaftsförderung eine neue Bedeutung zu: die konstruktive Teilnahme eines Unternehmens an Beschwerdeverfahren vor der NKS wird künftig bei der Gewährung der genannten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung berücksichtigt. Die Bundesregierung behält sich vor, einzelne Unternehmen, die sich nicht mit entsprechenden Vorwürfen auseinandersetzen, von den genannten Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung auszuschließen.

Für die Teilnahme von Unternehmen an Reisen der Leitung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann die konstruktive Teilnahme an einem Beschwerdeverfahren vor der Nationalen Kontaktstelle ebenfalls berücksichtigt werden.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben hat die NKS mit den zuständigen Dienststellen im Bundeswirtschaftsministerium bzw. den mit der Durchführung der Außenwirtschaftsförderung betrauten Mandataren einen intensivierten regelmäßigen Informationsaustausch eingeführt.

Die Nationalen Kontaktstellen tragen im Rahmen ihrer Aufgaben zur Lösung spezifischer Probleme bei der Anwendung der OECD-Leitsätze in konkreten Einzelfällen bei. Sie handeln dabei unparteiisch, berechenbar, gerecht und im Einklang mit den OECD-Leitsätzen.

NKS-Beschwerdeverfahren und Beschwerdedatenbank

Die NKS hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, in dem in dialogorientierter und konsensualer Weise eine Einigung über strittige Fragen erzielt werden soll. Beschwerden können von natürlichen oder juristischen Personen, Gewerkschaften, und Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden, die ein berechtigtes Interesse an der fraglichen Angelegenheit darlegen (Formular Beschwerde bei der deutschen Nationalen Kontaktstelle wegen eines möglichen Verstoßes gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (PDF, 179 KB) (englische Version) (PDF, 202 KB)).

Das multinationale Unternehmen, gegen das sich die Beschwerde richtet, erhält im Weiteren Gelegenheit zur Stellungnahme. Die NKS entscheidet dann im Rahmen einer ersten Evaluierung über die Annahme der Beschwerde zur vertieften Prüfung. Nimmt die NKS die Beschwerde an, bietet sie den Beteiligten ihre Unterstützung in Form eines Vermittlungs- oder Mediationsverfahrens an. Die NKS führt in diesem Verfahren Gespräche mit den Beteiligten mit dem Ziel einer Einigung. Kommt eine Einigung zustande, schließt die NKS das Verfahren mit einem Bericht ab. Andernfalls veröffentlicht sie eine einseitige Abschusserklärung, gegebenenfalls mit Empfehlungen zur Umsetzung der OECD-Leitsätze.

Das Beschwerdeverfahren ist im Einzelnen im Verfahrensleitfaden der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (PDF, 922 KB) (englische Version) (PDF, 576 KB) geregelt.

Flyer OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – Das Beschwerdeverfahren vor der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (PDF, 1 MB)

Beschwerdedatenbank

OECD-Leitsätze und -Leitfäden

Verfahrensleitfaden und Geschäftsordnungen

Berichte an den Deutschen Bundestag

Berichte an die OECD

Formulare

Weitere Downloads

Weiterführende Informationen