OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Die Öffnung der Märkte, niedrigere Transaktionskosten und immer leistungsfähigere Kommunikationsnetze haben Auslandsaktivitäten für Unternehmen wesentlich erleichtert. Viele Firmen engagieren sich vor Ort, um Aufträge und den Absatz ihrer Produkte marktnah zu sichern. Davon profitiert auch die deutsche Volkswirtschaft dank des traditionell starken Exports und des Auslandsengagements deutscher Unternehmen. Gleichzeitig sollte das Auslandsengagement auch in den Zielländern, vor allem in Entwicklungsländern, einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt im Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Entwicklung leisten.
Um dies zu gewährleisten und um wachsendem öffentlichem Interesse an gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility oder Responsible Business Conduct) gerecht zu werden, hat die OECD in den vergangenen Jahrzehnten ihre Arbeiten zur verantwortungsvollen Unternehmensführung systematisch ausgebaut. Bereits 1976 haben die OECD-Mitgliedsstaaten die "OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen" (PDF, 624 KB) verabschiedet. Die Leitsätze wurden seitdem mehrmals überarbeitet und erweitert; sie richten sich an jedes Unternehmen, das in oder aus einem teilnehmenden Land grenzüberschreitend tätig ist und umfassen wichtige Handlungsanleitungen für diese, beispielsweise zum Schutz von Arbeitnehmerrechten, der Umwelt oder der Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen. Um die Leitsätze bekannter zu machen und ein Forum zur Schlichtung im Falle von Beschwerden wegen Verstößen gegen die Leitsätze einzurichten, wurde ein System von Nationalen Kontaktstellen (NKS) geschaffen. Die deutsche NKS ist im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt. Mehr zur NKS und den Leitsätzen erfahren Sie hier.
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Am 20. Dezember 2016 hat das Bundeskabinett darüber hinaus den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen, der die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler Ebene umsetzt.
Bis 2020 sollen mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Sie sollen Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen ihrer internationalen Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte entwickeln und Maßnahmen zu deren Abwendung ergreifen. Die Weiterentwicklung des NAP soll im Rahmen eines Monitorings begleitet und überwacht werden.
Weitere Informationen zum NAP finden Sie hier.