Artikel - Internationale Beziehungen

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Einleitung

OECD

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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beobachtet und analysiert als multilaterale Organisation wirtschaftspolitische Trends und Entwicklungen in ihren Mitgliedsstaaten und der Welt. Ziel der OECD ist es, auf eine Politik hinzuwirken, die das ökonomische und soziale Wohlergehen auf Grundlage einer demokratisch verfassten Marktwirtschaft mehrt. Die OECD befasst sich mit aktuellen makro- und strukturpolitischen Fragestellungen auf länderübergreifender Basis. Sie erstellt dazu unabhängige Analysen und Prognosen sowie Länderstudien und thematische Berichte zu wesentlichen wirtschaftspolitischen Fragestellungen. Ihr Augenmerk gilt den langfristigen Herausforderungen der Wirtschaftspolitik. Sie ist damit ein zentrales Forum für die Diskussion struktureller Herausforderungen. Die OECD ist für Deutschland auch als internationaler Standardsetzer von großer Bedeutung in dem Streben nach einheitlichen Wettbewerbsbedingungen. Wichtiges Beispiel sind die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (PDF, 624 KB).

Zu den wesentlichen Veröffentlichungen der OECD gehören wirtschaftspolitische Arbeitspapiere, sowie Prognosen zur internationalen Wirtschaftsentwicklung (World Economic Outlook) und Politikempfehlungen auf Grundlage von Länderstudien, die konkrete wirtschaftspolitische Herausforderungen einzelner Länder analysieren.

Kern der Arbeit der OECD sind die 27 Fachausschüsse mit ihren Unterausschüssen und Arbeitsgruppen, in denen die Vertreter der Mitgliedstaaten spezifische Fachthemen diskutieren, sich austauschen und Handlungsempfehlungen zu bestimmten Politikbereichen wie Wirtschaft, Handel, Beschäftigung, Bildung oder Finanzmärkte entwickeln.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betreut federführend für die Bundesregierung die Fachausschüsse in der OECD zu den Themen Wirtschaftspolitik, Handel, Exportkredite, Investitionen, digitale Wirtschaft, Wettbewerb, Statistik, Regionale Entwicklung, Industrie, Innovation und Unternehmertum, Mittelstand, Schiffbau, Stahlindustrie, Tourismus, Bestechung (Anti-Bribery-Convention).

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die Öffnung der Märkte, niedrigere Transaktionskosten und immer leistungsfähigere Kommunikationsnetze haben Auslandsaktivitäten für Unternehmen wesentlich erleichtert. Viele Firmen engagieren sich vor Ort, um Aufträge und den Absatz ihrer Produkte marktnah zu sichern. Davon profitiert auch die deutsche Volkswirtschaft dank des traditionell starken Exports und des Auslandsengagements deutscher Unternehmen. Gleichzeitig sollte das Auslandsengagement auch in den Zielländern, vor allem in Entwicklungsländern, einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt im Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Entwicklung leisten.

Um dies zu gewährleisten und um wachsendem öffentlichem Interesse an gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility oder Responsible Business Conduct) gerecht zu werden, hat die OECD in den vergangenen Jahrzehnten ihre Arbeiten zur verantwortungsvollen Unternehmensführung systematisch ausgebaut. Bereits 1976 haben die OECD-Mitgliedsstaaten die "OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen" (PDF, 624 KB) verabschiedet. Die Leitsätze wurden seitdem mehrmals überarbeitet und erweitert; sie richten sich an jedes Unternehmen, das in oder aus einem teilnehmenden Land grenzüberschreitend tätig ist und umfassen wichtige Handlungsanleitungen für diese, beispielsweise zum Schutz von Arbeitnehmerrechten, der Umwelt oder der Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen. Um die Leitsätze bekannter zu machen und ein Forum zur Schlichtung im Falle von Beschwerden wegen Verstößen gegen die Leitsätze einzurichten, wurde ein System von Nationalen Kontaktstellen (NKS) geschaffen. Die deutsche NKS ist im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt. Mehr zur NKS und den Leitsätzen erfahren Sie hier.

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Am 20. Dezember 2016 hat das Bundeskabinett darüber hinaus den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen, der die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler Ebene umsetzt.
Bis 2020 sollen mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Sie sollen Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen ihrer internationalen Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte entwickeln und Maßnahmen zu deren Abwendung ergreifen. Die Weiterentwicklung des NAP soll im Rahmen eines Monitorings begleitet und überwacht werden.

Weitere Informationen zum NAP finden Sie hier.

Auslandsbestechung - OECD Working Group on Bribery

Korruption hat nicht nur gravierende Auswirkungen auf Gesellschaft und staatliche Institutionen, sondern verzerrt auch den Wettbewerb. Wenn Unternehmen sich durch Bestechungszahlungen Vorteile verschaffen, ist ein fairer Wettbewerb nicht möglich, im nationalen wie im internationalen Geschäft.

OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger

Die internationale Gemeinschaft arbeitet seit mehreren Jahrzehnten an einheitlichen Standards bei der Korruptionsbekämpfung. Eines der wichtigsten Instrumente ist das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger vom 17. Dezember 1997 (in englischer Sprache). Das Übereinkommen verpflichtet seine Vertragsstaaten dazu, die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr unter Strafe zu stellen. Dem Übereinkommen sind alle Mitgliedstaaten der OECD sowie mittlerweile acht weitere Staaten beigetreten, darunter Südafrika, Argentinien und Brasilien.

Dem Übereinkommen ist es zu verdanken, dass die Bestechung ausländischer Amtsträger in seinen Vertragsstaaten immer stärker verfolgt wird. Deutschland ist dem Übereinkommen noch im Jahr 1998 beigetreten und ist eines der führenden Länder bei der Bekämpfung und Verfolgung der Auslandsbestechung.

Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland

Aktuelle Informationen zum Stand der Bekämpfung der Auslandsbestechung durch Deutschland lassen sich den Berichten der OECD Working Group on Bribery (in englischer Sprache) entnehmen. Diese überwacht die Umsetzung des OECD-Übereinkommens in den Vertragsstaaten. Zu diesem Zwecke erstellt die OECD Working Group on Bribery regelmäßig umfassende Berichte zum Stand der Umsetzung, die im Rahmen von Evaluierungsrunden verfasst werden.

Deutschland wurde im Juni 2018 zum vierten Mal geprüft. Der Bericht der Arbeitsgruppe gibt einen umfassenden Überblick über die Leistungen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland. Im Ergebnis lobt die OECD Deutschland als eines der aktivsten Länder bei der Verfolgung der Auslandsbestechung. Sie spricht jedoch auch diverse Empfehlungen aus, um die Umsetzung des Übereinkommens noch weiter zu verbessern. Zum aktuellen Bericht der vierten Evaluierungsrunde.

Hinweise für im Ausland tätige Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellen eine Kurzinformation zur Vermeidung von Korruption zur Verfügung, die sich vor allem an Unternehmen richtet, die auch im Ausland tätig sind.

Die Kurzinformation bietet einen Überblick über den internationalen sowie nationalen Rechtsrahmen. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf Hinweisen und Anregungen, wie Korruption vor allem im Auslandsgeschäft vermieden werden kann. Hierzu liefert die Kurzinformation neben eigenen Vorschlägen auch Verweise zu weiterführenden und umfangreicheren Angeboten.

Weiterführende Informationen

  • Artikel - Internationale Beziehungen

    Artikel: Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS)

    Öffnet Einzelsicht

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik