Glossar Energiewende

Von A wie Abwärme bis W wie Wirkungsgradprinzip: In diesem Glossar finden Sie die wichtigsten Begriffe und Themen rund um das Thema Energiewende kurz und knapp erklärt.

E

Instrument zur Deckung der Differenz zwischen den zu zahlenden EEG-Einspeisevergütungen und den Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber aus der Vermarktung des EEG-Stromes an der Börse. Demnach müssen Elektrizitätslieferanten nach der Ausgleichsmechanismusverordnung seit dem 1. Januar 2010 für jede Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber entrichten. Die EEG-Umlage ist bundesweit einheitlich. Elektrizitätslieferanten, die Strom an Letztverbraucher liefern, dürfen die EEG-Umlage an ihre Kunden weitergeben.

"Vorrang für Energieeffizienz", und zwar überall dort, wo Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz volkswirtschaftlich günstiger sind als die Bereitstellung von Energie. Efficiency First betrifft dabei alle Bereiche, in denen Energie verbraucht wird: nicht nur den Gebäudebereich, sondern zum Beispiel auch die Industrie und den Verkehr. Die bestehenden Effizienzpotenziale sollen besser ausgeschöpft und gleichzeitig der Energiebedarf deutlich gesenkt werden.

Warum Energieeffizienz oberste Priorität erhält, und was sich hinter diesem Begriff noch alles verbirgt, erfahren Sie im Newsletter "Energiewende direkt".

Im europäischen Rahmen festgelegte Ziele zur Aufteilung der Treibhausgasreduktion unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis 2020 für Sektoren, die nicht unter den EU-Emissionshandel fallen, also zum Beispiel Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft (auch: Lastenverteilung).

Zusicherung einer gesetzlichen Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde Strom im Rahmen eines Mindestpreissystems für die Stromerzeugung aus bestimmten Energiequellen, meistens aus erneuerbaren Energien. Diese Tarife liegen häufig oberhalb der Marktpreise und vermindern so das Risiko von Preisschwankungen beziehungsweise ermöglichen erst einen wirtschaftlichen Betrieb. In Deutschland sind die Einspeisetarife im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.

Nutzung von Elektrofahrzeugen auf Schiene und Straße.

Die von einer Anlage, einem Gebäude oder einem Verkehrsmittel in die Umwelt (Boden, Wasser, Luft) abgegebenen gasförmigen, flüssigen und festen Stoffe. Auch die Abgabe von Wärme, Strahlung, Geräuschen und Gerüchen gilt als Emission.

Gegenüberstellung der durch einen Energieträger vermiedenen und verursachten Emissionen. Bei der Bilanzierung erneuerbarer Energieträger entsprechen die vermiedenen Emissionen den Emissionen der konventionellen Energieträger, die durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Die verursachten Emissionen resultieren hingegen aus den Vorketten und dem Betrieb der erneuerbaren Energien.

Höhe der durch einen Energieträger verursachten Emissionen bezogen auf eine Einheit Endenergie. Neben dieser inputbezogenen Betrachtung (g/kWh Endenergie) kann der Emissionsfaktor aber auch auf den Produktausstoß bezogen werden (g/kWhel). Emissionsfaktoren sind zudem immer prozess- und anlagenspezifisch.

Teil der Primärenergie, der den Verbraucher nach Abzug von Übertragungs- und Umwandlungsverlusten erreicht und der dann zur weiteren Verfügung steht. Endenergieformen sind zum Beispiel Fernwärme, elektrischer Strom, flüssige Kohlenwasserstoffe wie Benzin, Kerosin, Heizöl oder Holz und verschiedene Gase wie Erdgas, Biogas und Wasserstoff.

Energetisch genutzter Teil des Energieangebotes. Bezeichnet die Verwendung von Energieträgern in einzelnen Verbrauchssektoren, sofern sie unmittelbar zur Erzeugung von Nutzenergie oder für Energiedienstleistungen eingesetzt werden. Umfang und Struktur der Endenergienachfrage hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab. Dazu gehören vor allem die Industrie-, Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sowie die Witterungsbedingungen.