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Artikel - Innovationspolitik

Mitmachen

Einleitung

Personen liegen auf dem Boden. Es liegen Gegenstände auf dem Boden.

© stock.adobe.com/Zarya Maxim

Teilnahmeverfahren

Wie funktioniert die Antragstellung?

Eine Teilnahme am Wettbewerb ist aktuell leider nicht mehr möglich. Die Fristen zur Skizzeneinreichung in der ersten (digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen), zweiten Ausschreibungsrunde (kultur- und kreativwirtschaftliche Geschäftsmodelle und Pionierlösungen) und dritten Ausschreibungsrunde (Ideen zum Bereich Bildung und Informationszugang mit hohem „sozialen Impact“) sind bereits abgelaufen.

In der dritten Ausschreibungsrunde reichten alle Interessenten im vollelektronischen Teilnahmewettbewerb einen Teilnahmeantrag (Skizze) mit kurzer Projektbeschreibung, erläuternden Abbildungen und Angaben zu den vorgesehenen Antragstellern bis zur Deadline am 02.02.2021 um 15 Uhr ein. Skizzen, die in diesem Wettbewerb überzeugen, werden zur Bewertung an eine externe Jury weitergegeben. Nach Bewertung durch eine Jury mit Expertinnen und Experten werden ausgewählte Antragsteller zu Live-Gesprächen mit der Jury eingeladen. Förderinteressenten, die sowohl mit ihrer Skizze als auch vor der Jury überzeugen konnten, werden anschließend zur formalen Vollantragsstellung aufgefordert. Nach dieser Aufforderung sollte der Vollantrag innerhalb von spätestens acht Wochen eingereicht werden. Dieser wird vom Projektträger insbesondere formal geprüft. Danach können die Projekte bewilligt werden.

Das Antragsverfahren erfolgt weitgehend elektronisch. Die Teilnahmeanträge wurden ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s gestellt. Wettbewerber, die zur Vollantragstellung aufgefordert werden, nutzen das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes, zu der ein entsprechender Link versendet wird. Für die Vollantragstellung wird die Verwendung einer elektronischen Signatur empfohlen.

Informationen rund um die Einreichung von Skizzen im Online-Einreichungstool „positron:s“ finden Sie im Bereich Skizzen- und Antragstool.

Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien

Bei der Bewertung der Skizzen und Vollanträge werden folgende Kriterien im Wettbewerb herangezogen:

  • Innovationshöhe: Wesentlich hierfür sind Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes sowie sein Neuigkeitswert auf nationalem und internationalem Level. Bei Projektform C (Innovationsnetzwerke) gilt dies anlog für das Innovationspotenzial des übergeordneten Netzwerkthemas.
  • Anreizeffekt: Der Förderbedarf muss schlüssig begründet sein. Bei den Projektformen A und B muss das realistisch erreichbare Gelingen einer Innovation, aber gleichwohl die mit der Umsetzung verbundenen Risiken erkennbar sein. Im Fokus steht die Frage, warum staatliche Hilfe notwendig sein soll.
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Ein Projekt sollte über eine klare Zielorientierung sowie über einen logischen und konzisen Aufbau verfügen. Bei Projektform C liegt besonderes Augenmerk auf der Qualität und Struktur der hier zu erstellenden Innovations-Roadmap.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten: Hier werden unter andrem Berufs- und/oder Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen sowie die Motivation und Überzeugungskraft der Projektbeteiligten bewertet. Relevant ist auch das Zusammenspiel von Partnern bzw. des Teams. Bei Projektform C steht hier insbesondere auch die Qualifikation der Netzwerkmanagementeinrichtung im Fokus sowie die Eignung und das Zusammenspiel der teilnehmenden Partner.
  • Vermarktungschancen (1. und 2. Ausschreibungsrunde): Das Potenzial des Projektes, wirtschaftlichen Umsatz zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern, wird hier vor allem bewertet. Auch Effekte, die über denen beim Antragsteller hinausgehen, werden in die Bewertung einfließen.

In der dritten Ausschreibungsrunde zum Thema Innovationen im Bereich Bildung und Informationszugang werden soziale Innovation im Sinne besonders gemeinwohlorientierter Innovationen besonders berücksichtigt. Daher werden statt des Bewertungskriteriums „Vermarktungschancen“ die Kriterien „sozialer Impact“ und „wirtschaftliche Nachhaltigkeit“ bewertet:

  • Sozialer Impact: Potenzial der positiven Wirkungen auf das Gemeinwohl, Nutzen des Projekts für die Gesellschaft, inkl. Skalierbarkeit des Ansatzes auf andere Bereiche bzw. Regionen.
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit: Überzeugungskraft des Konzepts für die Prosperität des Projektergebnisses nach Abschluss der IPG-Förderung durch andere Finanzierungsquellen, wie z.B. Umsätze, die durch die Innovation erzielt werden.

Die o.g. Kriterien Innovationshöhe, Anreizeffekt, Qualität und Überzeugungskraft des Projektes sowie Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten finden unverändert auch bei der dritten Ausschreibung Anwendung.

Die Projektidee muss zudem zum Thema der jeweiligen Ausschreibungsrunde passen.

Darüber hinaus werden Kriterien geprüft, die die Passfähigkeit mit der IGP-Richtlinie sicherstellen. Dazu gehören insbesondere formale Kriterien wie die Frage, ob der Antragsteller ein „kleines oder mittleres Unternehmen“ nach EU-Definition ist, ob die Eigenanteilsfinanzierung plausibel erscheint und ob andere Förderungen dem aktuellen Förderbedarf entgegenstehen (u.a. „De-minimis Restfördersumme“).

Weitere Infos zum IGP