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Artikel - Innovationspolitik

Mitmachen

Einleitung

Personen liegen auf dem Boden. Es liegen Gegenstände auf dem Boden.

© stock.adobe.com/Zarya Maxim

Auf dieser Seite finden Sie wesentliche Informationen für den Prozess von der Skizzeneinreichung bis zur Vollantragstellung in kurzer und verständlicher Form. Nutzen Sie gern auch die FAQ, Tools und Leitfäden im Downloadbereich und Webinare, die das IGP, das Verfahren und wichtige Anforderungen erklären. Die thematisch gegliederten Webinare finden jeweils zu den Calls mehrfach statt. Bitte melden Sie sich an, die Zugangsinformationen werden Ihnen dann zugesendet.

Teilnahmeverfahren

Wie funktioniert die Antragstellung?

Das Antragsverfahren erfolgt weitgehend elektronisch. Die Teilnahmeanträge (Skizzen) enthalten eine prägnante Projektbeschreibung, erläuternde Abbildungen und einige Angaben zu den Vorgesehenen Antragstellern. Die Skizzen werden ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s gestellt. Dies muss bis zur jeweiligen, pro Call vorgegebenen und hier publizierten Deadline erfolgen.

Skizzen, die im jeweiligen Wettbewerb überzeugen, werden zur Bewertung durch eine externe Jury weitergegeben. Nach Bewertung durch diese Expertinnen und Experten werden ausgewählte Antragsteller zu Live-Gesprächen (Pitches) mit der Jury eingeladen. Förderinteressenten, die sowohl mit ihrer Skizze als auch vor der Jury überzeugen konnten, werden anschließend zur formalen Vollantragsstellung aufgefordert. Das Einreichen der Vollanträge erfolgt über das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes, zu dem ein entsprechender Link versendet wird. Nach dieser Aufforderung sollte der Vollantrag innerhalb von spätestens acht Wochen eingereicht werden. Dieser wird vom Projektträger insbesondere formal geprüft. Danach können die Projekte bewilligt werden.

Von der Skizze zur Förderung Bild vergrößern

Von der Skizze zur Förderung

© VDI/VDE-IT

Informationen rund um die Einreichung von Skizzen im Online-Einreichungstool „positron:s“ finden Sie weiter unten auf dieser Webseite im Bereich Skizzen- und Antragstool.

Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien

Bei der Bewertung der Skizzen und Vollanträge werden folgende Kriterien im Wettbewerb herangezogen:

  • Innovationshöhe: Wesentlich hierfür sind Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, der Unterschied zu bisherigen Lösungen sowie der Neuigkeitswert auf nationalem und internationalem Level.
  • Vermarktungschancen/Potenzial: Das Potenzial des Projektes, wirtschaftlichen Umsatz und Wertschöpfung zu generieren und Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen oder zu sichern, wird hier vor allem bewertet. Es soll mindestens überzeugend dargelegt werden, wie die Projektergebnisse nach Projektende wirtschaftlich nachhaltig aus anderen Finanzierungsquellen prosperieren können. Besonders hohes Marktpotenzial wird besonders positiv gewertet.
  • positive Effekte auf Dritte: Auch Effekte, die über denen beim Antragsteller hinausgehen, fließen in die Bewertung ein. Zu den denkbaren Wirkdimensionen gehören zum Beispiel
    • wirtschaftlicher Nutzen für Kunden, Partner, Wirtschaftssegmente o. Ä. und/oder
    • Know-how-, Innovations- oder Modernisierungsimpulse für Dritte und/oder
    • positive gesellschaftliche Wirkung („social impact“) und/oder
    • positive ökologische Wirkung (zum Beispiel Klimaschutz) etc.
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Ein Projekt soll über eine klare Zielorientierung sowie über einen logischen und konzisen Aufbau des Projektplans verfügen. Des Weiteren sind die Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in ungeförderte Folgeaktivitäten und ein sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln relevant.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten: Hier werden unter anderem Berufs- und/oder Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen sowie die Motivation und Überzeugungskraft der Projektbeteiligten bewertet. Relevant ist auch das Zusammenspiel von Kooperationspartnern bzw. des Teams. Positiv sind außergewöhnliche fachübergreifende Kooperationsmuster.
  • Förderbedarf/Anreizeffekt: Der Förderbedarf muss schlüssig begründet sein. Das realistisch erreichbare Gelingen einer Innovation (der Projektidee), aber gleichwohl die mit der Umsetzung verbundenen Risiken müssen deutlich erkennbar sein. Im Fokus steht die Frage, warum staatliche Hilfe notwendig ist.

Ausschreibungsspezifische Bewertungskriterien werden ggf. im jeweiligen Förderaufruf und in den Webinaren erläutert.

Die Projektidee musste zudem zum Thema der jeweiligen Ausschreibungsrunde passen.

Darüber hinaus werden Kriterien geprüft, die die Passfähigkeit mit der IGP-Richtlinie sicherstellten. Dazu gehörten insbesondere formale Kriterien wie die Frage, ob der Antragsteller ein „kleines oder mittleres Unternehmen“ nach EU-Definition ist, ob die Eigenanteilsfinanzierung plausibel erscheint und ob andere Förderungen dem aktuellen Förderbedarf entgegenstehen (u.a. „De-minimis Restfördersumme“).

Projektidee

Wie stelle ich meine Projektidee dar?

Für den Teilnahmewettbewerb reichen Sie eine prägnante Skizze mit Angaben zum Antragsteller, kurzer Projektbeschreibung („IGP-Poster“) sowie Informationen über Ihr Unternehmen bzw. Ihre Einrichtung („IGP-Business-Sheet“) ein. Dazu nutzen Sie die elektronische Skizzen-Plattform positron:s.

Das IGP-Poster
Für die Darstellung einer Projektidee werden Informationen in sechs Kategorien benötigt, die sich im IGP-Poster wiederfinden . Die Kategorien dienen primär der guten Kommunizierbarkeit einer Idee und decken zudem die in der Förderrichtlinie (PDF, 111 KB) genannten Förderkriterien ab (vgl. Förderrichtlinie 4.1). Zudem sorgen sie für eine gute Vergleichbarkeit aller Skizzen im Bewertungsprozess. Die Informationen in den sechs Kategorien werden online direkt in die Plattform positron:s eingetragen.

Das IGP-Business-Sheet
Neben der Darstellung Ihrer Projektidee werden Informationen zum Antragsteller, der Einrichtung, der betriebswirtschaftlichen Situation, bereits erhaltene de-minimis Beihilfen und Informationen zur Finanzierung des Eigenanteils benötigt. So soll frühzeitig erkannt werden, wenn formale Gründe gegen eine Antragstellung sprechen. Die entsprechenden Angaben werden in positron:s eingetragen.

Jederzeit während des Eingabeprozesses und mit dem Einreichen Ihrer Projektskizze erhalten Sie alle Informationen in Form eines übersichtlichen PDF-Dokuments für Ihre Unterlagen.

Skizzen- und Antragstool

Die Antragstools

Zum Einreichen der Teilnahmeanträge nutzen Sie bitte das webbasierte, vollelektronische Skizzen-Tool positron:s. Sie müssen sich zunächst registrieren, folgen Sie dazu einfach den Anweisungen im Internetportal. Nach der Registrierung gelangen Sie in den Eingabebereich. Dort können Sie über die Reiter die einzelnen Teile der Skizze eingeben: Basisangaben, kurze Beschreibung der Projektidee im „IGP-Poster“, die als Antragsteller vorgesehenen Einrichtungen sowie das „IGP-Business-Sheet“. Unter Kontrolle haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eingaben auf Vollständigkeit zu prüfen. Nur vollständige Skizzen können eingereicht werden! Hierzu gehen Sie auf den Reiter „Einreichen“. Dort können Sie Ihren Antrag verbindlich einreichen sowie die eingegebenen Daten im pdf-Format herunterladen.

Nutzen Sie auch den Leitfaden zur Skizzeneinreichung mit positron:s sowie die zahlreichen, thematisch strukturierten Webinare. Für das Ausfüllen der Felder des „IGP-Posters“ und des „IGP-Business-Sheets“ können Sie zusätzlich die IGP-Ausfüllhilfen heranziehen.

Für das Einreichen der Vollanträge ist nach Aufforderung durch den Projektträger das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu verwenden. Den Link zur „easy-Online“ Förderplattform erhalten die zur Förderung ausgewählten Skizzen in einer E-Mail vom Projektträger. Gemäß Richtlinie muss der Antrag in deutscher Sprache inklusive aller erforderlichen Anlagen innerhalb von spätestens acht Wochen nach Aufforderung zur Vollantragstellung eingereicht werden.

Für die Vollantragstellung werden Leitfäden bereitgestellt und spezielle Webinare angeboten.

IGP-Jury

Die IGP-Jury

Die IGP-Jury erhält den Auftrag, die Güte der eingereichten Projektideen im Vergleich untereinander zu bewerten und Empfehlungen für die Auswahl der besten Anträge zu erstellen. Die Jury besteht aus Expertinnen und Experten zu den Themen der Ausschreibungsrunden sowie Fachleuten mit besonderer Kompetenz in übergeordneten Bereichen wie Geschäftsmodellentwicklung und Innovationsforschung. Eine Geschäftsordnung regelt die Aufgaben und Pflichten der Juroren und beinhaltete Erklärungen zum vertraulichen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Daten, zu Befangenheiten sowie Verschwiegenheit während des Begutachtungsprozesses.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Jurorinnen und Juroren, die das IGP unterstützen. Die Jury wird jeweils in Abhängigkeit des Callthemas neu zusammengesetzt und spätestens vor der Vollantragstellung auf dieser Webseite bekannt gegeben.

Weiterführende Informationen

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