Wirtschaft-, Währungs- und Sozialunion

Nach dem Mauerfall im Jahr 1989 leitet der Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion im Juli 1990 die wirtschaftliche Wiedervereinigung Deutschlands ein. Mit der Übernahme der Wirtschafts- und Sozialordnung der Bundesrepublik und der Einführung der D-Mark als offizielles Zahlungsmittel werden die Grundlagen für die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft in den neuen Ländern geschaffen. Die ökonomische und soziale Integration erzeugt für die ostdeutschen Unternehmen einen hohen Anpassungsdruck.

Die neu gegründete Treuhandanstalt hat die Aufgabe, über 12.000 volkseigene Betriebe zu privatisieren. Der Großteil wird an private Eigentümer veräußert, zum Teil nach erheblichen Sanierungsmaßnahmen. Etwa 3.000 Unternehmen werden stillgelegt. Darüber hinaus ist die Treuhandanstalt für rund 30.000 Einzelhandelsgeschäfte, Hotels und Gaststätten, landwirtschaftliche Nutzflächen und Liegenschaften verantwortlich. Sie trägt damit Verantwortung für fast vier Millionen Beschäftigte. Um die Arbeitslosigkeit, Wirtschaftskrise und Zahlungsschwierigkeiten in den fünf neuen Ländern in den Griff zu bekommen, verabschiedet die Bundesregierung im Jahr 1991 das Förderprogramm „Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost“.

Sie führt zudem, zusammen mit anderen Steuererhöhungen, den sogenannten Solidaritätszuschlag ein. Neben der Wiedervereinigung und dem Zusammenbruch des Ostblocks verändern die Erweiterung der Europäischen Union und der Beschluss über Einführung der neuen europäischen Währung – dem Euro – wesentliche Rahmenbedingungen der deutschen Wirtschaftspolitik.