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Der erste Halbjahresbericht 2021 zur bundesweiten elektronischen Vergabestatistik wurde veröffentlicht.
Die Vergabestatistik leistet einen wertvollen Beitrag zu evidenzbasierter Wirtschaftspolitik. Seit Oktober 2020 sind deutschlandweit alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber verpflichtet, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession an die Vergabestatistik beim Statistischen Bundesamt zu melden. In einem ersten Schritt wurden die Daten für das erste Halbjahr 2021 vom Statistischen Bundesamt erhoben, aufbereitet und eingehend ausgewertet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Auftraggeber der Vergabestatistik hat auf Grundlage dieser Daten in enger Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt den Ersten Halbjahresbericht 2021 zur Vergabestatistik erstellt.
In diesem Bericht finden sich für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 verschiedene Kenngrößen zu wesentlichen Beschaffungsaspekten in Deutschland, z.B.
die Gesamtanzahl der Vergaben und das Gesamtbeschaffungsvolumen in Deutschland,
die Verteilung der Aufträge und Volumina zwischen Bund, Ländern und Kommunen,
die Verteilung der Aufträge und Volumina zwischen den verschiedenen Leistungsarten Bauen, Lieferungen und Dienstleistungen,
das Verhältnis von Vergaben oberhalb der Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen zu nationalen Vergaben unterhalb dieser Schwellenwerte,
die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie
die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren.
Die statistischen Daten, die Grundlage des Berichts sind, veröffentlicht das Statistische Bundesamt zudem unter www-genesis.destatis.de.
Die Vergabestatistik ist eine sehr junge Statistik. In einer neuen Statistik ist die Datengrundlage und die Methodik noch nicht voll ausgereift. Daher werden mit den künftigen weiteren Zeitreihen und Folgeberichten auch die Ergebnisse und die sich daraus ableitenden Rückschlüsse immer belastbarer.
Ziele
Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) die Grundlage für die allgemeine bundesweite Vergabestatistik geschaffen. Diese hat am 01. Oktober 2020 ihren Betrieb aufgenommen. Erstmals werden damit in Deutschland die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen flächendeckend statistisch erfasst. Bislang verfügten Bund, Länder und Kommunen über keine valide Datenbasis. Solche Daten sind aber wichtig, auch um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen besser einschätzen zu können. Zudem bestehen Monitoringpflichten gegenüber der EU-Kommission, die nur auf der Grundlage gesicherter Daten erfüllt werden können.
Meldungen an die Vergabestatistik
Die VergStatVO verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 GWB, bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich an die Vergabestatistik zu übermitteln. Die Vergabedaten werden vollelektronisch und soweit wie möglich automatisch erfasst und analysiert, um repräsentative Aussagen zur öffentlichen Beschaffung in Deutschland treffen zu können. Erstmals kann damit künftig zum Beispiel das jährliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen und dessen Verteilung auf Liefer-, Dienst- und Bauleistungsaufträge verlässlich ermittelt werden. Bei der Datenübermittlung können die Auftraggeber bzw. die von ihnen beauftragten Berichtsstellen auf eine bedienungsfreundliche und nutzerorientierte IT-Lösung zurückgreifen (zum Beispiel über die von Auftraggebern eingesetzten Vergabemanagementsysteme oder elektronischen Vergabeplattformen).
Mit der Durchführung der Vergabestatistik wurde das Statistische Bundesamt (Destatis) vom BMWK beauftragt. Alle Auftraggeber nach § 98 GWB sind verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich), aber auch unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) ab einem Auftragswert über 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO). Um Daten an die Vergabestatistik übermitteln zu können, muss ein meldepflichtiger Auftrag- / Konzessionsgeber eine oder mehrere Berichtsstelle(n) bestimmen, die sich zuvor beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registrieren müssen.
Für Vergaben, die bis einschließlich 30. September 2020 erfolgt sind, ist mit Blick auf die Übermittlung von Daten zu vergebenen öffentlichen Aufträgen an das BMWK bis auf Weiteres die Übergangsvorschrift des § 7 VergStatVO anzuwenden. Dieser führt im Wesentlichen die Statistikvorschriften der bis März 2016 geltenden VgV, SektVO und VSVgV fort (siehe unten). Mit der bundesweiten, elektronischen Vergabestatistik wird jedoch künftig der aktuelle Aufwand der Auftraggeber entfallen, statistische Berichtspflichten bei Oberschwellenvergaben mithilfe papiergebundener Verfahren zu erfüllen.
Statistische Meldungen zu öffentlichen Aufträgen (bis 3. Quartal 2020)
Auf der Seite EU-Statistik haben Sie Zugriff auf die Gesamtaufstellungen zu den bisherigen jährlichen statistischen Meldungen über die vergebenen öffentlichen Aufträge ab dem Berichtsjahr 2000 bis einschließlich 3. Quartal 2020. Seit 01. Oktober 2020 sind die relevanten Daten gemäß der Vergabestatistikverordnung für die neue bundesweite Vergabestatistik auf elektronischem Wege an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.
Statistik gem. VO PR 30/53
Unter der Rubrik Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen finden Sie weitere Informationen sowie die zu verwendenden Vordrucke.
Pressemitteilungen
01.10.2020 - Gemeinsame Pressemitteilung - Öffentliche Aufträge und Vergabe