In den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 5,63 Mrd. Euro erteilt (anteilig: 2,76 Mrd. Euro Kriegswaffen und 2,87 Mrd. Euro sonstige Rüstungsgüter). Im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2021 betrug der Wert 3,41 Mrd. Euro. Mit rund 5,06 Mrd. Euro entfielen rund 90 % aller erteilten Einzelgenehmigungen im Jahr 2022 auf Lieferungen in EU- /NATO- und NATO-gleichgestellte Länder sowie die Ukraine und Südkorea (davon 4,13 Mrd. Euro für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder mit anteilig 2,3 Mrd. Euro Kriegswaffen und 1,83 Mrd. Euro sonstige Rüstungsgüter).

Auf Drittländer entfallen rund 1,5 Mrd. Euro, damit 26,7 %, (anteilig: 456 Mio. Euro Kriegswaffen und 1,05 Mrd. Euro sonstige Rüstungsgüter). Neben der Ukraine und Südkorea entfielen davon ca. 579 Mio. Euro auf weitere Drittländer, dies entspricht rund 10 % des Gesamtgenehmigungswertes. In dem Wert für Drittländer bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer1 in Höhe von 953 Mio. Euro (anteilig: 447 Mio. Euro Kriegswaffen und 506 Mio. Euro sonstige Rüstungsgüter, die zum größten Teil auf die Ukraine entfielen, die ebenfalls unter dieser Kategorie erfasst wird). Der Anteil der Entwicklungsländer (ohne Ukraine) liegt damit bei 3,2 %.

Ein Großteil des Gesamtwertes von 5,63 Mrd. Euro, nämlich ein Anteil von ca. 1,78 Mrd. Euro, geht zurück auf ein großvolumiges und auf mehrere Jahre angelegtes Beschaffungsvorhaben aus den Niederlanden. Zudem spiegelt sich auch die Unterstützung Deutschlands für die Ukraine aufgrund des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs in den Zahlen für die ersten drei Quartale wider: Zur Unterstützung der Selbstverteidigung der Ukraine wurden Genehmigungen im Wert von ca. 775 Mio. Euro erteilt. Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung hier.

Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz derzeit ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Mit dem Gesetz soll erstmalig die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden. Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft finden seit dem Frühjahr statt. Aktuell laufen die Arbeiten an Eckpunkten für ein solches Gesetz, deren Entwurf zeitnah innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Im Einzelnen:
Für die folgenden zehn Staaten waren in den ersten drei Quartalen 2022 die höchsten Einzelausfuhrgenehmigungswerte für Rüstungsgüter zu verzeichnen:

 

LandWert in Euro
Niederlande1.817.233.921
Ukraine774.740.971
Vereinigte Staaten689.022.760
Vereinigtes Königreich291.506.793
Ungarn238.702.098
Singapur172.628.350
Australien159.414.596
Republik Korea147.932.102
Indonesien123.645.264
Schweiz104.027.118

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 auf 77,7 Mio. Euro (2021: 25,4 Mio. Euro). Davon entfielen 76,7 Mio. Euro und damit rund 99 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Lieferungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen wurden damit fast ausschließlich für den privilegierten Länderkreis der EU- und Bündnispartner genehmigt.

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1 Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD (Spalten 1 bis 3 dieser Liste). Die Liste finden Sie hier.