I contenitori colorati contro un cielo blu simboleggiano l'esportazione

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Exportkreditgarantien 2023 für Geschäfte in Höhe von 18,4 Mrd. Euro

2023 hat der Bund Lieferungen und Leistungen in Höhe von 18,4 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert. Damit hat die Bundesregierung in unsicheren Zeiten entscheidend zu Verlässlichkeit und Sicherheit in der deutschen Exportwirtschaft beigetragen.

2023 hat der Bund unter anderem Projekte in den Bereichen Wind- und Solarenergie, grüner Wasserstoff und elektrifizierte Schienen-Infrastruktur mit Exportkreditgarantien unterstützt.

Die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) stand bei der Weiterentwicklung des Instruments auch 2023 im Fokus. Mit der Forfaitierungsgarantie hat der Bund ein speziell auf KMU zugeschnittenes Produkt eingeführt, das es erleichtert, kleinvolumige Geschäfte (Small-Tickets) zu finanzieren. Damit hat die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Gut 80 Prozent der 2023 abgesicherten Geschäfte entfielen auf Schwellen- und Entwicklungsländer. Viele Geschäfte in diesen Ländern lassen sich nur mit staatlicher Unterstützung realisieren.

Exportkreditgarantien: Die Zielländer mit den höchsten Volumina der 2023 in Deckung genommenen Exportgeschäfte sind die Türkei (2,79 Mrd. Euro), Ägypten (2,49 Mrd. Euro) Angola (2,01 Mrd. Euro), Mexiko (1,21 Mrd. Euro) und Saudi-Arabien (1,15 Mrd. Euro). Auf die Ukraine entfiel ein Deckungsvolumen von EUR 170,5 Mio.

Hohe Nachfrage nach Investitionsgarantien – insbesondere für Projekte in der Ukraine

Der Bund hat im Jahr 2023 Investitionsgarantien zum Schutz deutscher Auslandsinvestitionen gegen politische Risiken mit einem Volumen von 1,5 Mrd. Euro übernommen. Das geopolitische Umfeld war auch im letzten Jahr herausfordernd für deutsche Unternehmen. Dementsprechend nutzen immer mehr und besonders auch viele mittelständische Unternehmen die Investitionsgarantien zur abgesicherten Erschließung von Auslandsmärkten. So haben im Jahr 2023 etwa zwei Drittel der Garantienehmer erstmalig eine Garantie erhalten, wobei 70 % der genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt wurden. Dies ist der höchste Wert in der Geschichte des Förderinstruments.

Zudem erhalten sowohl klimafreundliche Projekte als auch Vorhaben in 35 Staaten, die durch die im Herbst 2023 verabschiedete Diversifizierungsstrategie besonders begünstigt werden, zukünftig verbesserte Deckungskonditionen.

Nach dem Besuch von Bundesminister Habeck in Kiew im April 2023 wurde die Deckungspolitik gegenüber der Ukraine für die Investitionsgarantien weiter normalisiert. Seit der Mitteilung des BMWK im April 2023, dass Investitionsgarantien für die Ukraine weiter zu Verfügung stehen, haben besonders viele Unternehmen Anfragen zu Investitionsgarantien gestellt.

Die in der Ukraine neu in Deckung genommen Projekte und Anträge verteilen sich breit auf verschiedene Branchen. Im Fokus stehen aber Logistik, Landwirtschaft/Lebensmittel, Baubranche (inkl. Baumaterialien) und Erneuerbare Energien. Nach der Anzahl der genehmigten Anträge (22) lag die Ukraine bei den Investitionsgarantien im Jahr 2023 auf dem ersten Rang.

Investitionsgarantien: Die Zielländer mit den höchsten Volumina der 2023 gewährten Investitionsgarantien sind Peru (880 Mio. Euro), Ägypten (265 Mio. Euro), China (71 Mio. Euro), Namibia (60 Mio. Euro) und die Ukraine (55 Mio. Euro).

Die Jahresberichte 2023 zu den Exportkreditgarantien einschließlich der Ungebundenen Finanzkredite und Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland werden im Frühjahr auf der Internetseite des BMWK veröffentlicht. Weitere Informationen zu den jeweiligen Instrumenten Exportkredit- und Investitionsgarantien finden Sie unter www.exportkreditgarantien.de und www.investitionsgarantien.de.

Konzept der Strategischen Auslandsprojekte wird weiterentwickelt

Die Nationale Sicherheitsstrategie setzt für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung das Ziel einer Diversifizierung von Lieferketten. Mit der Diversifizierungsstrategie und der Klimastrategie werden die Ziele weiter konkretisiert und zusätzliche Anreize geschaffen.

Indem Leuchtturmvorhaben deutscher Unternehmen im Ausland als „Strategisches Auslandsprojekt" klassifiziert werden, werden sie mit zusätzlichen Maßnahmen unterstützt, um insbesondere im Wettbewerb gegen subventionierte Konkurrenten ein auf Qualität beruhendes Angebot zu wettbewerbsfähigen Preisen zu ermöglichen. Sie werden damit Gegenstand einer besonderen politischen Flankierung im Rahmen der Wirtschaftsdiplomatie und können nochmals vergünstigte Förderungskonditionen erhalten.

Ein Projekt kann als strategisch angesehen werden, wenn damit die Stellung deutscher Unternehmen auf einem besonderen Markt oder in einer wichtigen Region umfangreich etabliert werden kann und deutliches Entwicklungspotenzial besteht.

Das Instrument der Strategischen Auslandsprojekte wurde jetzt weiterentwickelt und konkretisiert. Das modernisierte und konkretisierte Konzept der Strategischen Auslandsprojekte hat das zusätzliche Ziel, Rohstoff- und Energieabhängigkeiten für Deutschland zu verringern und den Klimaschutz in Partnerländern zu stärken.

Neu ist, dass jetzt auch Projekte als strategisch anerkannt werden, wenn sie im größeren Maßstab zur Dekarbonisierung und Transformation beitragen und dabei wirtschaftlich tragfähig sind. Damit begegnet die Bundesregierung den Herausforderungen und Chancen von Dekarbonisierung, Diversifizierung und Transformation.

Betont wird dabei, dass auch Projekte mittelständischer Unternehmen ebenso als strategisch angesehen und politisch besonders flankiert werden können wie Projekte großer Industrieunternehmen. Denn auch Mittelständler können in ihren Branchen Marktführer sein und durch ihre Projekte europäische Standards und Technologien langfristig im Zielland verankern.

Im Konkretisierungspapier wird besonders herausgestellt, dass strategische Auslandsprojekte entscheidend von der Wertschöpfung in Deutschland getragen werden, gleichzeitig aber zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung im Zielland beitragen.

Staatssekretär Udo Philipp wurde durch Kabinettsbeschluss vom 23. Februar 2022 zum Koordinator der Bundesregierung für Auslandsprojekte im strategischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland bestellt. Er leitet den Ausschuss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesregierung zur Einstufung der Projekte.

In den vergangenen Jahren wurden etwa die Beteiligungen deutscher Unternehmen an Bahnprojekten in Marokko, Ägypten und Indien als strategisch eingestuft, ebenso ein Elektrifizierungsprojekt im Irak und der Bau des Airports in Dubai. In einigen Fällen konnte die Bundesregierung die Unternehmen mit besseren Konditionen der Garantieinstrumente und Festzinsprogramme bei der Strukturierung wettbewerbsfähiger Finanzierungsangebote unterstützen – ein Vorteil gerade im Hinblick auf Unternehmen aus konkurrierenden Wirtschaftsräumen, die oft mit sehr günstigen Finanzierungsangeboten in den Markt drängen.