Titelbild Weiterentwicklung der strategischen Unterstützung bei Auslandsprojekten

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Im Jahr 2016 hatte die damalige Bundesregierung das Strategiepapier „Neue Impulse für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte – Chancen für Deutschland verbessern“ verabschiedet. Dieses hat den Grundstein gelegt für die Einstufung von Auslandsprojekten als strategisch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Mit solch einer Einstufung bekennt sich die Bundesregierung dazu, die als strategisch eingeordneten Projekte besonders zu flankieren und auch durch Instrumente der Außenwirtschaftsförderung zu besonderen Konditionen zu unterstützen. Damit soll unter anderem eine Benachteiligung deutscher Unternehmen im Wettbewerb gegenüber staatlich unterstützter Konkurrenz aus dem Ausland vermieden werden.

So konnten in der Vergangenheit Projekte mit besonderen Konditionen der Außenwirtschaftsförderinstrumente ausgestattet werden. Die schwedische Firma Northvolt profitierte beispielsweise mittels einer Garantie für ungebundene Finanzkredite (UFK) von einer Senkung der Finanzierungskosten. Das hat letztendlich den Ausschlag für die Entscheidung von Northvolt gegeben, an deutsche Abnehmerinnen und Abnehmer zu liefern. Auch die Siemens Mobility AG konnte in Ägypten eine Senkung der Finanzierungskosten über Bundesgarantien und Festzinsprogramme erreichen, sodass der deutsche Auftrag für die ägyptische Seite erst attraktiv gemacht wurde. Siemens konnte so den größten Auftrag in seiner Geschichte einholen.

Aktuelle Weiterentwicklung und Konkretisierung

Ende 2023 hat die Bundesregierung das Strategiepapier weiter konkretisiert. Zum einen wird der Anwendungs bereich auf strategische Auslandsprojekte erweitert, die maßgeblich dazu beitragen, Rohstoff- oder Energieabhängigkeiten der deutschen Wirtschaft zu verringern sowie den Klimaschutz oder die nachhaltige Entwicklung des Anlagelands zu stärken. Ein weiteres Instrument der Außenwirtschaftsförderung wird so gestärkt, um den Herausforderungen und Chancen von Dekarbonisierung, Diversifizierung und klimabedingter Transformation zu begegnen.

Zugleich hat der Bund einen transparenten Kriterienkatalog für die Auswahl der Projekte festgelegt. Dieser umfasst im Wesentlichen fünf Maßgaben:

1. Durch das Projekt

  • entstehen großvolumige und langfristige Geschäftschancen für deutsche Unternehmen auf dem Auslandsmarkt (deutsche Wirtschaft „schreibt sich in die DNA des Bestellerlandes ein“) oder
  • werden (Rohstoff-/Energie-) Abhängigkeiten verringert oder
  • wird der Klimaschutz oder die nachhaltige Entwicklung des Anlagelandes umfangreich gestärkt.

2. Es erfolgt eine hohe Wertschöpfung in Deutschland.
3. Das Vorhaben trägt zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei, in dem es umgesetzt wird.
4. Die außenpolitischen Ziele der Bundesregierung werden berücksichtigt.
5. Der außerordentliche Bedarf an politischer Flankierung durch die Bundesregierung oder die Notwendigkeit der besonderen Unterstützung durch Außenwirtschaftsförderinstrumente ist zentral für eine erfolgreiche Projektbewerbung.

Der Staatssekretär im BMWK, Udo Philipp, ist Koordinator der Bundesregierung für Auslandsprojekte im strategischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Er leitet den Ad-hoc-Ausschuss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, der einvernehmlich über eine Einstufung konkreter Auslandsprojekte im Interesse Deutschlands entscheidet.

KONTAKT & MEHR ZUM THEMA

Referat: VC2– Exportfinanzierung, Exportkreditversicherung, Strategische Auslandsprojekte

schlaglichter@bmwk.bund.de

Weiterentwicklung und Konkretisierung des Strategiepapiers zu strategischen Auslandsprojekten:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ 09012024-konkretisierung-strategiepapier-strategischen- auslandsprojekten.pdf

Strategiepapier „Neue Impulse für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte – Chancen für Deutschland verbessern“ aus 2016:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-exportstrategie.pdf