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Der EU-Binnenmarkt wird zu Recht als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union bezeichnet. Vor 30 Jahren war die zentrale Herausforderung eine Angleichung der für den Wirtschaftsverkehr wesentlichen Gesetze und Normen in den Mitgliedstaaten der EU, um grenzüberschreitenden Handel und Mobilität zu erleichtern. Heute ist die EU – zusammen mit Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz – der größte barrierefreie und integrierte Wirtschaftsraum der Welt, mit mehr als 450 Millionen Bürgerinnen und Bürgern und über 24 Millionen Unternehmen. Der EU-Binnenmarkt generiert 18 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts und hat für eine Verdopplung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs gesorgt. Die Wirtschaftskraft und Größe des Binnenmarktes ist die Voraussetzung dafür, dass europäische Unternehmen gegenüber Unternehmen anderer großer Wirtschaftsräume wie der USA oder China wettbewerbsfähig bleiben. Bürgerinnen und Bürgern der EU garantiert der Binnenmarkt große Freiheiten: Sie können in jedem EU-Mitgliedstaat reisen, studieren, wohnen, arbeiten oder in den Ruhestand gehen und werden in Bezug auf Beschäftigung, Sozialversicherung und Steuern grundsätzlich überall gleich behandelt. Aufgrund von verstärktem Wettbewerb haben Verbraucherinnen und Verbraucher eine größere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen aus der gesamten EU und profitieren dabei häufig von günstigeren Preisen.

Anpassungsprozesse im EU-Binnenmarkt noch nicht abgeschlossen

Trotz dieser Freiheiten, die Unionsbürgerinnen und -bürger genießen, ist auf dem Weg zur Schaffung eines echten gemeinsamen Ordnungsrahmens noch vieles zu tun. Viele Anpassungsprozesse im EU-Binnenmarkt dauern bis heute an. In Bereichen wie beispielsweise dem Energiesektor unterscheiden sich die nationalen Regelungsregime weiterhin erheblich. Im Dienstleistungsbereich stellen etwa die unterschiedlichen und teilweise sehr bürokratischen entsendungsrechtlichen Registrierungsvorgaben der einzelnen Mitgliedstaaten ein immenses Hindernis für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung dar. Auch in wichtigen Bereichen wie dem Steuerrecht oder den Regelungen zur sozialen Sicherheit sehen sich Unternehmen noch stark divergierenden nationalen Vorgaben ausgesetzt. Das Fehlen eines gemeinsamen Umsatzsteuersystems etwa führt zu einer anhaltenden Fragmentierung und Komplexität und beeinträchtigt damit die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes. Kritisch sind auch die Entwicklungen zu sehen, dass insbesondere die effektiven Steuersätze auf Unternehmenseinkommen in der EU gesunken sind und die Ungleichheit der Vermögensverteilung gestiegen ist.

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Gleichzeitig muss der Binnenmarkt auf kurzfristige Polykrisen und mittel- bis langfristige strukturelle Herausforderungen reagieren. Die EU steht mit dem von Offenheit lebenden Binnenmarkt und einem auf Nachhaltigkeit und Menschenrechten basierenden Verständnis von Werten und gemeinsamen Standards in einem harten globalen Wettbewerb um die Führungsrolle bei Zukunftstechnologien.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Neuausrichtung und die Weiterentwicklung des Binnenmarkts in der nächsten EU-Legislatur politische Priorität haben. Es ist daher zu begrüßen, dass der Europäische Rat die Mitgliedstaaten – unterstützt durch die Ratspräsidentschaften und die EU-Kommission – beauftragt hat, einen Bericht zur Zukunft des Binnenmarkts zu erstellen. Leitender Gutachter ist der ehemalige italienische Ministerpräsident Enrico Letta, der unter anderem mit den Regierungen der Mitgliedstaaten in den Austausch treten wird. Darüber hinaus hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union vom 13. September 2023 einen Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit angekündigt. Auf diesem Wege sollen den Akteuren der nächsten Legislatur wichtige, zukunftsgerichtete Impulse für die Fortentwicklung des Binnenmarkts und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union an die Hand gegeben werden.

Transformation voranbringen und Resilienz stärken

In den Krisen der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass ein gut funktionierender EU-Binnenmarkt unabdingbar ist. Um ihre strategische Souveränität auszubauen und ihre Resilienz zu stärken, muss die Europäische Union Lieferketten absichern und externe Abhängigkeiten verringern. Hier setzen unter anderem der NetZero Industry Act, Critical Raw Materials Act und der Chips Act an. Zudem will die EU ein effizientes Binnenmarkt-Notfallinstrument (Single Market Emergency Instrument, SMEI) schaffen, um Bedrohungen für den Binnenmarkt frühzeitig identifizieren und angemessene Reaktionen effizienter koordinieren zu können. SMEI soll dazu beitragen, in zukünftigen Krisen die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts und seiner Grundfreiheiten sicherzustellen.

Darüber hinaus spielt der Binnenmarkt beim Übergang zu einer klimafreundlicheren und kreislauforientierten Wirtschaft eine entscheidende Rolle. Mit dem Green Deal und dem Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, hat die EU einen Rahmen auch für die künftige Ausgestaltung des Binnenmarkts gesetzt. Im Produktbereich sind bereits wichtige Initiativen auf den Weg gebracht worden, die zum Ziel haben, Handelshemmnisse abzubauen und die ökologische Transformation voranzutreiben. So soll zum Beispiel ein Verordnungsvorschlag neue Mindestanforderungen an das Ökodesign für fast alle Produkte auf dem EU-Markt ermöglichen. Es geht dabei um die Haltbarkeit, die Reparierbarkeit und die Recyclebarkeit eines Produkts sowie seine Energie- und Ressourceneffizienz.

Ebenso wichtig ist die Fortentwicklung des digitalen Binnenmarkts. Er nimmt durch Regelungen zu sektorübergreifender Datennutzung, KI-Anwendungen, fairem Wettbewerb und Verbraucherschutz weltweit eine Vorreiterrolle für digitale Märkte und den Schutz digitaler Rechte ein.

Um die Erholung nach der Pandemie, den grünen und digitalen Wandel und die strategische Souveränität der EU voranzutreiben, müssen zudem der Zugang zu Finanzierungsquellen für Unternehmen erleichtert, die Kosten für grenzüberschreitende Kapitalaufnahme gesenkt und Bedingungen für Investitionen verbessert werden. Mit entsprechenden Legislativvorschlägen ebnet die Kommission den Weg für eine Kapitalmarktunion und damit für einen echten Binnenmarkt für Kapital. In wichtigen Bereichen wie Steuern, Finanz- und Kapitalmarktaufsicht und Kapitalmarktrecht besteht jedoch noch erheblicher Bedarf an gemeinsamen Regelungen.

Investitionsförderung zur Stärkung der Industrie

Der Industrie in der Europäischen Union kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken und den Green Deal umzusetzen. Die Entwicklung und der Einsatz innovativer, nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen stehen dabei im Fokus. Hier sind private Investitionen in europäische Industrietechnologien in erheblichem Umfang nötig. Deshalb ist es unerlässlich, weiter an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Investitionen zu arbeiten, begleitet von gezielter öffentlicher Unterstützung. Grenzüberschreitende Projekte spielen dabei eine wichtige Rolle. Allerdings bestehen für diese oft noch viele Hemmnisse, welche die Umsetzung erschweren.

Gerade Investitionen in grenzüberschreitende Infrastruktur sind für ein weiteres Zusammenwachsen des Binnenmarkts unerlässlich. Insbesondere bei digitalen, Energie- und Eisenbahninfrastrukturen gibt es noch Herausforderungen an den Grenzübergangspunkten, da vielfach Netze hauptsächlich national geplant werden oder aber preislich segmentiert sind.

Damit die EU im Bereich der Zukunftstechnologien auch im globalen Wettbewerb bestehen kann, muss außerdem das EU-Beihilferecht so ausgestaltet sein, dass der Binnen-markt zum Treiber für die Transformation werden kann. Das EU-Beihilferecht verbietet grundsätzlich Subventionen und andere Vergünstigungen aus staatlichen Mitteln, die den Wettbewerb verzerren könnten. Es verhindert damit schädliche Subventionswettläufe im Binnenmarkt und sichert so effiziente Marktergebnisse. Gleichzeitig müssen aber zielgerichtete Förderungen von Zukunftstechnologien möglich sein. Der überarbeitete Befristete Krisen- und Transformationsrahmen der Europäischen Kommission mit seinen Vereinfachungen ist hierfür ein wichtiger Schritt. Seine Verlängerung bis 2027 ist für die Bundesregierung ein wichtiges Ziel, um ein stabiles Umfeld für Investitionen von Unternehmen zu schaffen und die ökologische Transformation zum Erfolg zu führen.

Abbau unnötiger Bürokratie

Die EU braucht einheitliche Standards im Binnenmarkt, um die ökologische Nachhaltigkeit und den sozialen Ausgleich zu sichern und grüne Leitmärkte entwickeln zu können. Ein wesentliches Binnenmarkthemmnis liegt aus Sicht der Unternehmen oftmals in divergierenden nationalen Standards. Eine Harmonisierung auf EU-Ebene, bei der 27 verschiedene Vorschriften durch eine einzige unionsweite Regelung ersetzt werden, kann hier Abhilfe schaffen und dient dem Abbau bürokratischer Hindernisse. Dafür ist aber entscheidend, dass Regelungen einfach, verständlich, untereinander stimmig und frei von unnötigen Belastungen sind.

Relevant ist das insbesondere für die ca. 24 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die 99 Prozent der Unternehmen in der EU ausmachen und damit Rückgrat der europäischen Wirtschaft sind. Anders als große Unternehmen haben sie meist keine Rechtsabteilungen, die komplizierte Regeln und Berichtsanforderungen umsetzen können.

Nur mit Regeln, die unkompliziert und flächendeckend umsetzbar sind, kann die EU-Gesetzgebung dazu beitragen, dass Innovationen und Investitionen gefördert werden und damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen gestärkt wird. Die Ankündigung der EU-Kommission, Berichtspflichten um 25 Prozent zu reduzieren, ist daher ein wichtiger erster Schritt auf europäischer Ebene. Deutschland geht mit dem Verfahren der „Praxis-Checks“ neue Wege: In Bereichen, die für die Transformation besondere Relevanz haben, werden die in der Praxis anzuwendenden Regeln in engem Austausch mit betroffenen Unternehme-rinnen und Unternehmern, Verwaltungen und anderen Expertinnen und Experten überprüft, um Hemmnisse auf-zudecken und abzubauen. Für die „Praxis-Checks“ wirbt Deutschland auch auf europäischer Ebene. Weiterhin unterstützt Deutschland die Erarbeitung der eDeclaration, einem EU-weit einheitlichen entsenderechtlichen Registrierungsportal, dass die 27 unterschiedlichen Systeme perspektivisch ersetzen soll.

Bessere Durchsetzung und Anwendung von Binnenmarktvorschriften

Mitgliedstaaten und EU-Kommission tragen eine gemeinsame Verantwortung für die korrekte Anwendung bestehender Binnenmarktregelungen. Die Zusammenarbeit im Sinne eines partnerschaftlichen Ansatzes sollte fortgeführt und intensiviert werden. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen können nur dann in vollem Umfang vom Binnenmarkt profitieren, wenn EU-Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt und durchgesetzt werden. Deshalb ist die Stärkung pragmatischer Problemlösungsmechanismen entscheidend.

Ein solcher Mechanismus ist die Single Market Enforcement Taskforce, in der Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam an der Beseitigung von Binnenmarkthemmnissen auf Verwaltungsebene arbeiten, aktuell in den Bereichen der Arbeitnehmerentsendung und der Erleichterung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien. Ein weiteres Instrument ist das EU-Netzwerk SOLVIT, das helfen kann, konkrete Verstöße gegen EU-Binnenmarktrecht durch nationale Behörden zu beheben, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen (insbes. KMU) bei grenzüberschreitenden Aktivitäten im Binnenmarkt behindern. Diese Instrumente sollten künftig auch dazu genutzt werden, strukturelle Probleme, also solche, die in einer Vielzahl von Fällen aufkommen und eine Mehrzahl von Mitgliedstaaten betreffen, zu identifizieren und politisch anzugehen.

Fazit

Anders als vor 30 Jahren gedacht, wird der Binnenmarkt wohl nie im wörtlichen Sinne vollendet sein. Wichtig ist, dass seine Fortentwicklung politische Priorität hat und die EU weiter daran arbeitet, Hemmnisse abzubauen und den Binnenmarkt gleichzeitig an den neuen Herausforderungen auszurichten. In Bereichen, in denen die Ziele besser auf Unionsebene verwirklicht werden können, sollte die Union, getreu dem Subsidiaritätsprinzip, auch in der kommenden Legislatur Harmonisierungen mutig vorantreiben. Ein gut funktionierender, gestärkter und zukunftsfähiger Binnenmarkt ist Voraussetzung dafür, dass die EU im Wettbewerb großer Wirtschaftsräume globale Standards setzen und langfristig wettbewerbsfähig sein kann.

KONTAKT & MEHR ZUM THEMA

Referat: EB3 – EU-Binnenmarkt, SOLVIT-Stelle

schlaglichter@bmwk.bund.de

Der Binnenmarkt:
www.consilium.europa.eu/deeper-single-market
Wettbewerbsfähigkeit:
www.germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-binnen-markt-wettbewerbsfahig-uber-das-jahr-2030-hinaus
Allgemeine Binnenmarkt-Grundsätze:
www.europarl.europa.eu/binnenmarkt-allgemeine-grundsatze