Bildliche Darstellung von robotics in der Produktion

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck verkündete am 12. März 2024 den Start der ersten Gebotsrunde der Klimaschutzverträge (engl. Carbon Contracts for Difference, CCfD). Zahlreiche Unternehmen der emissionsintensiven Industrie, die bereits im Sommer 2023 am vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, sind nun aufgefordert ein Gebot abzugeben, um eine Förderung zu erhalten. Das Fördervolumen der ersten Gebotsrunde beträgt 4 Milliarden Euro. Weitere Gebotsrunden sollen folgen. Mit den Klimaschutzverträgen fördert das BMWK moderne, klimafreundliche Industrieanlagen von morgen. Dadurch entstehen neue Technologien, Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen. Das wird der deutschen Industrie Impulse geben, weltweit auf klimafreundliche Produktion umzuschalten und auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit auszubauen. So werden der Industrie- und Innovationsstandort Deutschland gestärkt und nachhaltige Arbeitsplätze geschaffen und gesichert. Das Konzept der Klimaschutzverträge wurde bereits in der Ausgabe 07/2023 der Schlaglichter der Wirtschaftspolitik ausführlich vorgestellt.

Klimaschutzverträge bieten Sicherheit für die Industrie auf dem Weg zu einer klimaneutralen Produktion

Die Europäische Union will bis 2050, Deutschland bis 2045 Klimaneutralität erreichen. Dies stellt die emissionsintensive Industrie vor große Herausforderungen, schließlich ist der Industriesektor für rund ein Fünftel der in Deutschland ausgestoßenen CO2-Emissionen verantwortlich. Eine Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion ist zwar unausweichlich, allerdings zugleich für viele Unternehmen mit hohen Kosten und Preisrisiken verbunden. So ist beispielsweise noch unklar, wie sich der Preis für Wasserstoff genau entwickeln wird. Daher meiden viele Industrieunternehmen diese Investitionen aktuell noch.

Um die Dekarbonisierung der Industrie dennoch voranzubringen, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit großen CO2-Emittenten in der Industrie (z. B. aus der Papier , Glas-, Chemie- oder Stahlindustrie) sogenannte Klimaschutzverträge schließen. Klimaschutzverträge reduzieren Preisrisiken und gleichen jene Mehrkosten aus, die Unternehmen aktuell noch von einer klimafreundlichen Produktion abhalten. Dafür werden sowohl Investitions- als auch Betriebskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren gefördert.

Zwei zentrale Effekte: unmittelbar signifikante Treibhausgas-Reduktionen und langfristige Entwicklung grüner Leitmärkte

Durch den Einsatz von Klimaschutzverträgen können zum einen unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden werden. Insgesamt sollen über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Dies entspricht Treibhausgas-Reduktionen von bis zu 20 Megatonnen im Jahr. Zum Vergleich: Das Sektorziel der Industrie insgesamt für das Jahr 2030 liegt bei knapp 60 Megatonnen. Zum anderen aber sollen die Klimaschutzverträge vor allem die dringend notwendige Markttransformation hin zu einer klimaneutralen Industrie anstoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, die erforderlichen neuen Technologien und dafür notwendige Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen, etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff. Auch das Know-how in der Finanzierung, beim Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen wird entwickelt und schließlich werden neue Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte) entstehen. Dadurch sinken die Kosten für klimafreundliche Produktion, sodass sich diese mittel- und langfristig auch ohne staatliche Förderung rechnet. Deshalb kann der Förderzeitraum durch die Klimaschutzverträge begrenzt bleiben. Klimaschutzverträge können somit als ein Instrument betrachtet werden, welches die notwendige marktbasierte Transformation der Industrie entscheidend anstößt und in ihrer Anlaufphase absichert. Sie sichern somit die Zukunftsfähigkeit des Industrie- und Innovationsstandorts Deutschland – die deutsche Industrie bleibt wettbewerbsfähig und nachhaltige Arbeitsplätze werden gesichert.

Mann hält iPad und kontrolliert den Ablauf einer roboter-gesteuerten Produktion

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Abb.2: Grafik "ANSATZ DER KLIMASCHUTZVERTRÄGE" Bild vergrößern

Neuartiges Auktionsverfahren als effizienter und bürokratiearmer Förderungsansatz

Das Förderprogramm ist darauf ausgelegt, eine staatliche Unterstützung von großen Industrieanlagen möglichst bürokratiearm, schnell und effizient zu ermöglichen. Dazu bedient es sich eines neuartigen Auktionsverfahrens: Unternehmen geben in einem Gebot ihren Finanzbedarf dafür an, eine Tonne CO2 mit ihrer transformativen Technologie zu vermeiden. Dies setzt bereits einen Anreiz, günstig zu kalkulieren und auf besonders effiziente Technologien zu setzen. Diejenigen Unternehmen, denen dies am besten gelingt, erhalten den Zuschlag zum Abschluss eines Klimaschutzvertrages. Im Gegenzug entfallen die sonst üblichen Dokumentations- und Nachprüfpflichten, die zu einer hohen Belastung von Unternehmen und zu aufwändigen Bewilligungsverfahren führen. Wie das Gebotsverfahren in den Prozess zur Etablierung der Klimaschutzverträge eingebettet ist, zeigt die Abbildung oben.

Klimaschutzverträge sind der Risikoabsicherung in der Privatwirtschaft nachempfunden

Klimaschutzverträge sind Hedging-Verträgen in der Privatwirtschaft nachempfunden, welche als Risikoabsicherungsinstrumente dienen. Bislang nicht-kalkulierbare Preisrisiken werden über eine Vertragslösung abgesichert. Im Fall der Klimaschutzverträge wird den geförderten Unternehmen eine variable Förderung vom Staat gezahlt, deren Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage, welche im Rahmen des Gebotsverfahrens den Zuschlag erhalten hat, im Vergleich zu einer konventionellen Anlage bemisst. Sobald im Laufe der Zeit die klimafreundliche Produktion günstiger wird als die konventionelle, wird sich die Zahlung umkehren: Die geförderten Unternehmen zahlen sodann ihre Mehreinnahmen an den Staat. Wenn eine solche Zahlung geleistet wird, können die beiderseitigen Zahlungspflichten auf Antrag eines Unternehmens zum Ablauf von drei Jahren beendet werden. Klimaschutzverträge sind damit ein sehr effizientes Förderinstrument, das transformative Technologien kalkulierbar macht und gleichzeitig einen effizienten Einsatz von Steuermitteln sicherstellt sowie Marktverzerrungen vorbeugt.

Internationale Vorreiterrolle Deutschlands

Deutschland setzt weltweit und insbesondere auch als erster EU-Mitgliedstaat dieses neuartige und innovative Förderprogramm um. Das Programm hat zuvor erfolgreich das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren der Europäischen Kommission durchlaufen. Dadurch nimmt Deutschland international eine Vorreiterrolle ein. Viele Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union planen in nächster Zeit ähnliche Förderinstrumente.

Ausblick

Das am 12. März 2024 gestartete Gebotsverfahren dauert vier Monate an. Im Sommer 2024 wird es voraussichtlich ein zweites Vorverfahren mit einer weiteren Gebotsrunde am Ende dieses Jahres geben. Weitere Förderrunden sind geplant. Insgesamt hat das BMWK für das Förderprogramm Klimaschutzverträge einen zweistelligen Milliardenbetrag vorgesehen, um den Innovations- und Industriestandort Deutschland von morgen zu fördern.

KONTAKT & MEHR ZUM THEMA

Referat: IVE3 – Förderprogramme Dekarbonisierung der Industrie, Klimaschutzverträge

schlaglichter@bmwk.bund.de

Aktuelle Informationen zum Förderprogramm:
www.klimaschutzvertraege.info