Liebe Leserin, lieber Leser,

Ich freue mich sehr, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie anstreben. Damit wird das europäische Ziel für erneuerbare Energien für 2030 von 32 Prozent auf 45 Prozent erhöht. In Deutschland haben wir unsere Ausbauziele für Wind- und Solarenergie bereits im vergangenen Jahr stark angehoben. Dies wird nun durch europäische Vorgaben untermauert – ein wichtiger Erfolg für den Klimaschutz in Europa.

Um die deutschen Klimaschutzziele bis 2045 zu erreichen, müssen wir nicht nur die erneuerbaren Energien ausbauen, sondern auch die Transformation der Industrie hin zu Klimaneutralität unterstützen. Daher haben wir am 6. Juni das vorbereitende Verfahren für das konzeptionell neuartige Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ des BMWK gestartet, über das wir in dieser Ausgabe berichten. Klimaschutzverträge gleichen Mehrkosten aus und sichern unerwartete Preisschwankungen ab. So schaffen sie An reize für den Umstieg von Industrieunternehmen auf klimafreundliche Technologien und leisten einen wichtigen Beitrag zur Marktfähigkeit dieser. Die Klimaschutzverträge setzen Maßstäbe auf internationaler Ebene und sind ein Förderprogramm für den Klimaschutz ebenso wie für den Industrie- und Innovationsstandort Deutschland.

Grundlage für das Gelingen der anstehenden Transformationsprozesse sind die Schlüsseltechnologien Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien. Die Europäische Kommission hat am 8. Juni das Important Project of Common European Interest (IPCEI) Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien genehmigt. Damit hat sie den Weg geebnet, den Mikroelektronik-Standort Deutschland durch Förderung von 31 konkreten Projekten in elf Bundesländern nachhaltig zu stärken – ein wichtiger industriepolitischer Meilenstein!

Auch die öffentliche Beschaffung ist mit einem jährlichen Auftragsvolumen in dreistelliger Milliardenhöhe ein bedeutender Faktor für die deutsche Wirtschaft. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, nachhaltige, soziale und innovative Ziele im Vergaberecht verbindlicher zu berücksichtigen, ohne die Rechtssicherheit zu gefährden oder die Zugangshürden für mittelständische Unternehmen zu erhöhen. Über einen breit angelegten öffentlichen Konsultationsprozess haben wir die Ideen von über 450 Stakeholdern zur Transformation des Vergaberechts eingeholt. Wir berichten in dieser Ausgabe.
Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine interessante Lektüre.

ROBERT HABECK
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Unterschrift Habeck