Bild zum Artikel "Deutschland bekommt ein Dateninstitut"

Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten wird in Deutschland noch nicht hinreichend ausgeschöpft. Die Ursachen sind divers und viele Fragen offen: Wer verfügt über welche Daten, insbesondere in anderen Branchen als der eigenen? Wie erhalte ich Zugang, zu welchen Kosten? Wie kann ich meine Daten zur Verfügung stellen und sie dabei angemessen schützen? Welche Standards gelten? Der Koalitionsvertrag sieht zur Adressierung solcher Fragestellungen den Aufbau eines Dateninstituts vor, das die Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreibt und Datentreuhändermodelle sowie entsprechende Lizenzen etabliert.

Basierend auf den Empfehlungen einer Gründungskommission mit fünf Mitgliedern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft hat das BMWK in gemeinsamer Federführung mit dem BMI und unter enger Einbindung des BMBF für die Bundesregierung ein Konzeptpapier zum Aufbau des Dateninstituts erarbeitet.

Zielsetzung des Dateninstituts ist es demnach, Daten in Deutschland besser verfügbar und nutzbar zu machen. Das Dateninstitut soll ein schlagkräftiger nationaler Akteur werden, der Know-how bündelt und zielgerichtet Hilfe – insbesondere beim Datenaustausch über Branchengrenzen hinweg – leistet. Dabei sollen keine Doppelstrukturen aufgebaut und die Datenschutzbehörden eng in die Tätigkeiten des Dateninstituts eingebunden werden.

Das Dateninstitut soll zügig und im Rahmen eines agilen Prozesses aufgebaut werden. Konkret bedeutet das: Es sollen zwei Projekte („Use Cases“) umgesetzt werden, die die Herausforderungen beim Datenteilen sowie der Datennutzung und -standardisierung klar erkennbar werden lassen. Die Erkenntnisse und entsprechenden Lösungsansätze dienen der Schärfung des Aufgabenportfolios, aus dem dann konkrete Entscheidungen zu Rechtsform und Organisationsstruktur des Dateninstituts abgeleitet werden. Die Use Cases bilden damit in anwendungsorientierter Weise die Grundlage des Dateninstituts.

Auf Grundlage des Konzeptpapiers hat der Haushaltsausschuss des Bundestags am 10. Mai 2023 die notwendigen Finanzmittel für das Dateninstitut freigegeben. Für das Jahr 2023 sind 10 Millionen Euro vorgesehen, für die Jahre 2024 und 2025 stehen jeweils weitere 10 Millionen Euro zur Verfügung. Als Nächstes werden Marktdialoge stattfinden. Dort können sich relevante Akteure sowie Expertinnen und Experten zur Umsetzung eines ersten Pilot-Use Case und zu Fragen der Governance des Dateninstituts äußern und außerdem eigene Ideen vorbringen.

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Nabi Siefken, Katrin Rosendahl
Referat: Datenverfügbarkeit, digitale Souveränität, SPRIND

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