Liebe Leserin, lieber Leser,

Ein freier und fairer Wettbewerb ist die Grundlage einer zukunftsfähigen Wirtschaft: Im Wettbewerb können wertvolle Ideen entstehen und sich durchsetzen. Dies führt zu niedrigeren Preisen, höherer Produktqualität, mehr Innovation – und auch zu robusteren Märkten. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das aus dem Jahr 1957 stammt und damals erstmals Kartelle und zudem missbräuchliches Verhalten marktbeherrschender Unternehmen verbot, gilt daher zu Recht als das „Grundgesetz der Sozialen Marktwirtschaft“.

Mit der 11. Novelle dieses Gesetzes, die im Fokus dieser Ausgabe steht und der der Deutsche Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause zugestimmt hat, haben wir das GWB um einen wichtigen Baustein ergänzt: Künftig kann das Bundeskartellamt bei einer erheblichen Störung des Wettbewerbs tätig werden, diese beheben und so für neue Dynamiken sorgen. Bislang konnte es derartige Störungen durch Sektoruntersuchungen zwar feststellen, hatte aber keine Befugnis, in einem solchen Fall Abhilfe zu schaffen.

Die erste Hälfte der Legislaturperiode war geprägt von den Herausforderungen der Corona-Pandemie, des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sowie der damit zusammenhängenden Energiekrise. Neben der kurzfristigen Krisenbewältigung haben wir viele längerfristige Vorhaben umgesetzt, wie etwa die nun abgeschlossene Novelle des GWB.

Auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode werden wir wichtige Vorhaben mit Entschlossenheit verfolgen. So freue ich mich, dass das Bundeskabinett in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause das Gesetz für den beschleunigten Ausbau von Photovoltaik-Anlagen („Solarpaket“) beschlossen hat, das nun ins parlamentarische Verfahren geht. Damit erleichtern wir den Ausbau der Solarenergie in der Fläche und auf den Dächern. Für die vielen Menschen, die durch kleine Anlagen selbst Strom erzeugen wollen und so einen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren leisten, wird es einfacher: So genannte Balkonkraftwerke, also Anlagen, die über Steckdosen ans Netz angeschlossen werden können, sollen künftig unkompliziert in Betrieb genommen werden. Auch Bau und Anschluss von Anlagen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien sollen vereinfacht werden. Mein herzlicher Dank gilt allen, die im Rahmen von Beteiligungsprozessen durch wertvolle Anregungen zum Gesetzentwurf beigetragen haben!

Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine interessante Lektüre!

ROBERT HABECK
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Unterschrift Habeck