Sven Giegold

Sven Giegold
Staatssekretär im BMWK

Waren die Krisen der letzten Jahre Anlass dafür, ein neues wettbewerbspolitisches Eingriffsinstrument zu schaffen?

Nein. Wir hätten dieses Instrument schon viel früher – unabhängig von der aktuellen Situation – benötigt, da es Lücken im bestehenden Kartellrecht schließt. Leider waren bisherige Versuche, dies zu erreichen, stets gescheitert – z. B. der Vorschlag zur missbrauchsunabhängigen Entflechtung von Rainer Brüderle. Die Krise wirkte lediglich wie ein Brennglas und hat umso deutlicher gezeigt, welche negativen Folgen es hat, wenn der Wettbewerb auf einzelnen Märkten gestört ist.

Wann führt die 11. GWB-Novelle dazu, dass die Preise sinken?

Richtig ist, dass stärkerer Wettbewerb das Preisniveau senkt. Wahr ist aber auch, dass sich dies erst mittelfristig auswirken wird und die akute Inflationsbekämpfung unabhängig davon erfolgen muss. Die 11. GWB-Novelle wird sicher einen wichtigen Beitrag leisten, sollte aber nicht auf ihre preissenkende Wirkung reduziert werden. Es geht hier um eine der bedeutendsten Kartellrechtsreformen der letzten Jahrzehnte, deren Vorteile weit darüber hinaus gehen.

Wie sehen diese Vorteile der 11. GWB-Novelle aus?

Wettbewerb sorgt nicht nur für niedrige Preise, hohe Qualität und innovative Produkte, sondern ist das zentrale Ordnungs- und Machtbegrenzungsprinzip unserer Wirtschaft. Deshalb ist eine Stärkung des Wettbewerbs so wichtig. Märkte mit vielen Anbietern und Nachfragern und intensivem Wettbewerb sind widerstandsfähiger bei Krisen und Schocks: Anpassungsprozesse verlaufen dynamischer, Kapazitätsänderungen schneller und Lieferketten sind oft robuster. All diese Vorteile werden uns auch gesamtwirtschaftlich helfen, anstehende Herausforderungen besser zu meistern.