Unternehmen & Verantwortung: OECD aktualisiert Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die bereits seit 1976 bestehenden OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gelten weltweit als einer der wichtigsten umfassenden internationalen Standards im Bereich Unternehmensverantwortung. Um sie an aktuelle Entwicklungen anzupassen, werden die Leitsätze regelmäßig überarbeitet – so auch im Rahmen einer nun abgeschlossenen Revisionsrunde. Die aktualisierten Leitsätze wurden am 8. Juni vorgestellt. Zentrale Änderungen sind:

  • Überarbeitete Empfehlungen im Einklang mit internationalen Zielen beispielsweise zum Schutz von Klima, Biodiversität, sensiblen Ökosystemen und im Bereich nachhaltiger Produktion;
  • Überarbeitung des Korruptionskapitels, das sich nun auf alle Formen von Korruption erstreckt;
  • Aufnahme von Sorgfaltspflichtenempfehlungen im Kapitel Wissenschaft, Technologie und Innovationen, z. B. bei Entwicklung, Finanzierung und Verkauf von Technologien;
  • Besserer Schutz vulnerabler Gruppen, darunter auch Hinweisgebende.

Mit der Aktualisierung reagiert die OECD auf eine Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2022 und macht die Leitsätze fit für die Zukunft. Die 51 unterzeichnenden Staaten der Leitsätze, darunter 13 Nicht-OECD-Mitglieder, setzen mit der Aktualisierung ein Zeichen für verantwortungsvolles Wirtschaften weltweit, unterstreichen die Rolle von Unternehmen in der Transformation zu einer nachhaltigen und resilienten Weltwirtschaft und geben Unternehmen konkrete Empfehlungen an die Hand.

Die aktualisierten Leitsätze werden aktuell ins Deutsche übersetzt und sollen in einer Veranstaltung am 5. September im BMWK vorgestellt werden.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Ziel der OECD-Leitsätze ist es, den positiven Beitrag von Unternehmen zu wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Entwicklung zu fördern und negative Auswirkungen in Verbindung mit Geschäftstätigkeit, Produkten oder Dienstleistungen von Unternehmen auf Mensch und Planet zu minimieren. Die Leitsätze enthalten Empfehlungen an alle multinationalen Unternehmen in den Bereichen Umweltschutz, Korruptionsprävention, Beschäftigung, Menschenrechte, Wissenschaft, Technologie und Innovation, Offenlegung, Verbraucherschutz, Wettbewerb und Besteuerung.

Die OECD-Leitsätze sind rechtlich unverbindlich, geben jedoch die Erwartungshaltung der Teilnehmerstaaten wieder. In allen Teilnehmerstaaten fungieren Nationale Kontaktstellen (NKS) als außergerichtliche Beschwerdemechanismen. Die Deutsche Nationale Kontaktstelle ist im BMWK angesiedelt. Die Leitsätze wurden zuletzt im Jahr 2011 überarbeitet.

KONTAKT & MEHR ZUM THEMA

Referat: VC6-NKS – Unternehmerische Sorgfaltspflichten, Nationale Kontakt-stelle OECD-Leitsätze

schlaglichter@bmwk.bund.de

Die OECD-Leitsätze finden Sie hier
(Seite der OECD).

Weitere Informationen zum Überarbeitungsprozess finden Sie hier
(Seite der OECD).

Informationen zur Vorstellung der neuen Leitsätze am 5. September finden Sie hier.