Konsultation zum Reallabore-Gesetz gestartet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führt vom 10. Juli bis zum 29. September 2023 eine öffentliche Konsultation für ein Reallabore-Gesetz durch. Damit geht das BMWK ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages an. Durch ein Reallabore-Gesetz sollen einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore und neue Freiräume zur Erprobung von Innovationen geschaffen werden.

Den digitalen und nachhaltigen Wandel beschleunigen

Reallabore sind ein Schlüssel zur digitalen und nachhaltigen Transformation. Sie bringen neue Technologien und innovative Lösungen, die allgemein noch nicht zugelassen sind, schnell und sicher in die Anwendung. Gleichzeitig zeigen sie, wie Innovationen in Zukunft rechtlich geregelt werden sollten, damit am Ende alle von ihnen profitieren.

Viele Anwendungsfelder

Reallabore gibt es in Deutschland schon heute in verschiedenen Bereichen und Ausgestaltungen, etwa für die Erprobung von autonomen und vernetzten Bussen, Schiffen oder Drohnen, von Telemedizin, E-Government oder nachhaltigen Quartierslösungen. Im Rahmen der Reallabore-Strategie wurden bereits wichtige Schritte unternommen, um solche Erprobungsmöglichkeiten zu schaffen und zu verbessern. Hier knüpft der Vorschlag für ein Reallabore-Gesetz an.

Jetzt an der Konsultation teilnehmen: www.bmwk.de/reallabore-konsultation.de

Grünbuch Reallabore definiert vier zentrale Elemente für ein Gesetz und ergänzende Maßnahmen

Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, einen modernen Rechtsrahmen zu schaffen, der übergreifend attraktive Bedingungen für Reallabore bietet und gleichzeitig regulatorisches Lernen fördert. Zum Start der Konsultation für ein Reallabore-Gesetz am 10. Juli hat das BMWK nun das Grünbuch Reallabore veröffentlicht, das vier zentrale Elemente für ein solches Reallabore-Gesetz und für ergänzende Maßnahmen vorschlägt: (i) Übergreifende Standards für Reallabore, (ii) Neue rechtliche Möglichkeiten für Reallabore (Experimentierklauseln), (iii) Experimentierklausel-Check in der Gesetzgebung, (iv) One-Stop-Shop-Reallabore als zentrale Anlaufstelle für die Praxis und für den Wissenstransfer.

Konsultation: Jetzt teilnehmen

Im Rahmen der Konsultation sind betroffene Organisationen und Kreise sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen, ihre Einschätzungen und Vorschläge bis zum 29. September einzubringen. Die Teilnahme ist über einen Online-Fragebogen auf der Website www.bmwk.de/reallabore-konsultation möglich. Die eingereichten Antworten fließen in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes sowie weiterer Maßnahmen ein.

KONTAKT & MEHR ZUM THEMA

Referat: IC5 – Gemeinwohlorientiertes Unternehmertum, ESF-Koordinierung; Geschäftsstelle Reallabore
schlaglichter@bmwk.bund.de

www.bmwk.de/reallabore-konsultation.de
www.reallabore-bmwk.de