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Die neue Heizungsförderung stärkt die Energiewende im Gebäudesektor
Einleitung
Zum 1. Januar 2024 ist die neue Heizungsförderung des Bundes gestartet, zeitgleich mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – GEG). Der Einbau von Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien wird nun mit der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen noch umfassender gefördert (siehe Kasten 1). Auch Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin gefördert.
In Deutschland werden heute fast 80 Prozent der Wohngebäude mit Öl und Gas beheizt. Großer Handlungsbedarf, auf nachhaltige, zukunftssichere Lösungen umzusteigen, besteht nicht nur aufgrund des Klimawandels: Auch die Energiekrise 2022 im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hat uns erneut vor Augen geführt, mit welchen erheblichen Abhängigkeiten wie auch Kostenrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher eine fossile Wärmeversorgung verbunden ist.
Dabei stehen heute dank des technologischen Fortschritts in der Heizungstechnik kosteneffiziente Alternativen zur Verfügung, etwa mit Wärmepumpen, Biomasseheizungen und solarthermischen Anlagen. Auch die leitungsgebunde- ne Wärmeversorgung über Fernwärme- und Gebäudenetze, die aus Erneuerbaren Energien gespeist werden, wird mit dem neuen Wärmeplanungsgesetz in den nächsten Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen. Die entsprechenden Hausanschlüsse werden ebenfalls gefördert.
In Kürze: Was ist neu?
Die neue Heizungsförderung wird bei der KfW beantragt; die Förderung weiterer Effizienzmaßnahmen wie zum Beispiel Dämmung oder Fenstertausch weiterhin beim BAFA. Die Grundförderung und die Boni – also unter bestimmten Voraussetzungen erhältliche, zusätzliche Förderelemente – lassen sich neu bis zu einem Fördersatz von 70 Prozent kombinieren. Erstmals erhältlich ist dabei eine einkommensabhängige Komponente der Förderung, d. h. ein höherer Fördersatz für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Zusätzlich zur Zuschussförderung kann auch ein neuer, zinsgünstiger Ergänzungskredit genutzt werden. Kurz: Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern steht mit der novellierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein noch breiteres Angebot zur Verfügung, um Investitionen in eine zukunftssichere Wärmeversorgung ihres Zuhauses anzugehen.
Kasten 1: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung für den Heizungstausch und die energieeffiziente Sanierung von Bestandsgebäuden und den energieeffizienten Neubau, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Sie besteht aus vier Förderrichtlinien:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KfN; verantwortet durch BMWSB)
Für die neue Heizungsförderung wurde die BEG-EM-Richtlinie reformiert. Die übrigen BEG-Förderrichtlinien gelten unverändert weiter.
Im Jahr 2022 wurden in der BEG fast 770.000 Förderfälle beantragt. Dafür wurden Fördermittel von rund 33 Milliarden Euro bereitgestellt. Das so angereizte Investitionsvolumen betrug rund 180 Milliarden Euro.
Kernergebnisse der begleitenden Erfolgskontrolle: Mit den im Jahr 2022 geförderten Maßnahmen werden pro Jahr rund 16 TWh Endenergie eingespart. Dies führt zu einer Reduktion der THG-Emissionen um etwa 6,5 Megatonnen CO2-Äquivalente in 2022. Mit etwa 85 Prozent entfällt der größte Teil der THG-Einsparungen auf die Sanierung mit Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden, auf den Neubau entfallen nur 5 Prozent der THG-Einsparungen aus dieser Förderung.
Mit den durch die Förderung angestoßenen Investitionen werden in Deutschland Bruttowertschöpfungseffekte von etwa 150 Milliarden Euro pro Jahr ausgelöst und etwa 2 Millionen Vollzeit-Arbeitsplätze gesichert beziehungsweise geschaffen.
Neue Förderansätze für den Heizungstausch
Wer eine neue klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür über die BEG-Förderrichtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen (siehe Kasten 1) eine umfassende Förderung erhalten. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien beträgt 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben (siehe Kasten 3). Diese Grundförderung steht allen Antragstellenden zur Verfügung, ob Menschen im selbstgenutzten Eigentum, privaten Vermieterinnen und Vermietern, Dienstleistungsunternehmen, Wohnungswirtschaft oder Kommunen. Ebenso für alle erhältlich ist ein Fünf-Prozent-Effizienz-Bonus für bestimmte Wärmepumpen oder ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro pauschal für den Einbau besonders effizienter neuer Biomasseheizungen.
Menschen, die in den eigenen vier Wänden leben – also eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus selbst bewohnen –, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Grundförderung zwei Boni erhalten:
Für den Austausch einer besonders ineffizienten alten Heizung (Kohle-, Holz-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alte Gas- und Biomasseheizungen) erhalten sie bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent.
Sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt, können sie zudem einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent bekommen.
Grundförderung und Boni für den Heizungstausch können bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent addiert werden. Die neue Förderung für den Heizungstausch kann voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 bei der KfW beantragt werden (für Einfamilienhäuser; für weitere Antragstellergruppen gestaffelter Start in 2024). Bereits jetzt – bevor die Antragstellung bei der KfW möglich ist – kann der Heizungstausch umgesetzt und ein Antrag zu den neuen Fördersätzen im Rahmen einer befristeten Übergangsregelung (vgl. Abbildung S. 16) nachgeholt werden.
Förderung ist technologieoffen
Die neuen Fördersätze für den Einbau von Wärmeerzeugern auf Basis Erneuerbarer Energien gelten technologieneutral für alle förderfähigen Heizungen gleichermaßen. Dies ist eine Änderung gegenüber der bisherigen Förderung. So gibt die Förderung größtmöglichen Spielraum, die bevorzugte Lösung entsprechend der spezifischen Gebäude- und Wohnsituation und den persönlichen Präferenzen frei zu wählen. Geringfügige Ausnahmen von diesem Prinzip dienen dazu, zusätzliche Anreize für effiziente technische Lösungen bei spezifischen Technologien (Biomasseheizungen und Wärmepumpen) zu setzen.
Kasten 2: Der neue Ergänzungskredit
Für den Heizungstausch wie auch für weitere Effizienzmaßnahmen ist – ergänzend zur Zuschussförderung – ein neuer Ergänzungskredit bei der Haus- bzw. Geschäftsbank erhältlich. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage von der KfW (Heizungsförderung) oder vom BAFA (weitere Effizienzmaßnahmen, Gebäudenetze). Die Kreditsumme beträgt höchstens 120.000 Euro pro Wohneinheit. Die Zinsbindungsfrist liegt bei höchstens 10 Jahren.
Der Kredit ist für alle Antragstellenden zu zinsgünstigen Konditionen erhältlich, d. h. günstiger als der Marktzins. Hier wird der Refinanzierungsvorteil der KfW an die Kreditnehmerin oder den Kreditnehmer weitergegeben.
Menschen in ihren eigenen vier Wänden („private Selbstnutzende“) mit bis zu 90.000 Euro Haushaltsjahresein- kommen erhalten den Kredit darüber hinaus mit einem zusätzlichen Zinsvorteil. Diese Zinsverbilligung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Für Nichtwohngebäude wie etwa Bürogebäude liegt die Kreditsumme bei 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal sind es insgesamt 5 Millionen Euro pro Vorhaben.
So hoch kann die Förderung ausfallen
Die konkret erhältliche Fördersumme (Zuschuss) bemisst sich anhand der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch und/oder eventuelle weitere Effizienzmaßnahmen. Für den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus liegt die Grenze der förderfähigen Ausgaben bei 30.000 Euro. Bei einem Fördersatz von 30 Prozent (Grundförderung) sind also maximal 9.000 Euro, bei 70 Prozent (Grundförderung + Klimageschwindigkeits-Bonus + Einkommens-Bonus bis zur Höchstgrenze kumuliert) maximal 21.000 Euro Zuschuss erhältlich. Hinzu kommt bei besonders effizienten Biomasseheizungen noch der Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Wird zusätzlich zur Zuschussförderung auch ein Ergänzungskredit genutzt, gibt es noch die – häufig substanzielle – Zinsersparnis über den Finanzierungszeitraum.
Weiterdenken und effizient sanieren
Im Wissen, dass die gesparte Kilowattstunde langfristig die billigste ist, denken viele Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer auch über weitere Schritte zur energetischen Sanierung nach.
Gehen sie Heizungstausch und Sanierung gemeinsam an, kann der verringerte Wärmebedarf den Spielraum für effiziente Lösungen zur Wärmeversorgung erhöhen und die Kosten für die geringer dimensionierte neue Heizung senken.
Einzelne förderfähige Sanierungsschritte ermöglichen dabei oft schon signifikante Einsparungen, etwa der Fenstertausch oder die Dämmung von Dach oder Außenwänden. Stets sinnvoll ist eine Heizungsoptimierung, etwa der hydraulische Abgleich, bei dem eine Fachkraft die benötigte Heizlast berechnet und anschließend die optimale Vorlauftemperatur der Heizung und die benötigte Wassermenge für alle Heizkreise ermittelt. Auch Maßnahmen im Bereich Anlagentechnik, etwa der Einbau von Raumlüftungsanlagen, sind hier förderfähig. Diese Effizienzmaßnahmen werden auch künftig mit bis zu 20 Prozent Investitionszuschuss gefördert. Die förderfähigen Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen betragen bis zu 60.000 Euro (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans, siehe unten) für die erste Wohneinheit. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung werden beim BAFA beantragt. Hinzu kommt nun auch eine zinsgünstige Finanzierung solcher einzelner Effizienzmaßnahmen durch den neuen Ergänzungskredit.
Kasten 3: Welche Heizungen werden gefördert? Und was sind förderfähige Ausgaben?
Folgende Anlagen zur Wärmeerzeugung werden gefördert:
innovative Heizungstechnik auf Basis Erneuerbarer Energien
Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen
Gebäudenetzanschlüsse
Wärmenetzanschlüsse
Förderfähige Ausgaben
Förderfähige Ausgaben sind die bei der jeweiligen Maßnahme tatsächlich anfallenden Ausgaben einschließlich Mehrwertsteuer. Dazu gehören neben den Ausgaben für die Anlage beziehungsweise das Material auch die Ausgaben für den fachgerechten Einbau und die Inbetriebnahme von Anlagen sowie die erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Wird die Maßnahme in Eigenleistung (nicht durch ein Fachunternehmen) durchgeführt, werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert. Näheres regelt die Förderrichtlinie sowie unter anderem das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Eine höhere energetische Qualität des Gebäudes und größere Einsparungen lassen sich mit einer systemischen Sanierung auf ein Effizienzhausniveau erreichen (unveränderte Förderrichtlinien „BEG Wohngebäude“ und „BEG Nichtwohngebäude“). Eine solche so genannte Komplettsanierung wird mit zinsvergünstigten Krediten von bis zu 150.000 Euro Kreditsumme und Tilgungszuschüssen zwischen 5 und 45 Prozent auch weiterhin umfassend gefördert. Je höher die angestrebte Effizienzhausstufe, desto höher fällt der erhältliche staatliche Tilgungszuschuss aus. Die KfW-Kredite können über die Hausbeziehungsweise Geschäftsbank beantragt werden. Vorteile eines solchen „wenn schon, denn schon“-Ansatzes sind auch, dass Baukosten und -zeiten (d. h. Beeinträchtigungen im eigenen Heim) im Vergleich zu einer schrittweisen Sanierung mit Einzelmaßnahmen nur einmal anfallen und dass das Erreichen einer Effizienzhausstufe den Wiederverkaufswert eines Gebäudes steigert.
Kasten 4: Welche Effizienzmaßnahmen lohnen sich für mich?
Einen ersten Überblick zur Frage, welche Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung sich im Einzelfall besonders lohnen, kann man sich mit online verfügbaren Sanierungsrechnern verschaffen:
Den Weg vom Einstieg in die konkrete Planung über die Beantragung von Fördermitteln bis zur Umsetzung und Qualitätssicherung der Maßnahme begleiten dann die Energieeffizienzexpertinnen und -experten für Förderprogramme des Bundes. Die rund 14.000 im gleichnamigen Verzeichnis gelisteten Fachkräfte sind nachweislich qualifiziert für energieeffizientes Bauen und Sanieren: www.energie-effizienz-experten.de
Auch Energieberatungen werden gefördert
Eine Energieberatung ist meist der erste Schritt im Planungs- und Entscheidungsprozess auf dem Weg zu einer neuen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und zum energieeffizienten Sanieren. Eine Einstiegsberatung gibt es über die Energieberatung der Verbraucherzentralen. Vertiefende Beratungsangebote werden auch weiterhin über die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der Beratungskosten finanziell unterstützt. Danach entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Maßnahmen zur Gebäudesanierung beziehungsweise -modernisierung sie umsetzen wollen
Voraussetzung für die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen – als Einzelmaßnahme wie auch als Komplettsanierung – ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten, welche die Qualitätssicherung der Sanierung leisten und für den Erhalt der Förderung bestätigen (Fachplanung und Baubegleitung). Der im Rahmen einer geförderten Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten oder eine Energieeffizienz-Expertin erstellte iSFP ist zudem Voraussetzung, um bei einzelnen Effizienzmaßnahmen den maximalen Fördersatz von 20 Prozent zu beantragen (so genannter „iSFP-Bonus“) und um maximal förderfähige Ausgaben von 60.000 Euro pro Wohneinheit für Effizienzmaßnahmen ansetzen zu können (ansonsten bis zu 30.000 Euro).