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Auf in neue Märkte! Exportkredit- und Investitionsgarantien für den deutschen Mittelstand
Einleitung
Deutscher Mittelstand international
Mittelständische Unternehmen sind oft seit Generationen familiengeführt und eng mit ihrer jeweiligen Region verbunden. An ihren Standorten im Schwarzwald, im Münsterland oder in Dresden sorgen sie für Beschäftigung und produzieren Güter. Sie setzen zugleich aber in ihren Branchen häufig weltweit Maßstäbe. Der deutsche Mittelstand ist schon seit Jahrzehnten international ausgerichtet: Immer mehr Unternehmen stellen sich global breit auf, um die eigene Marktposition zu sichern oder auszubauen. Aufgrund von veränderten weltwirtschaftlichen Bedingungen und angesichts eines steigenden Diversifizierungsdrucks müssen sie zunehmend auch in entfernteren Weltregionen erfolgreich sein.
In Deutschland gehören mehr als 99 Prozent der Unternehmen zum Mittelstand. Seine Stärke ist ein Alleinstellungsmerkmal der deutschen Wirtschaft. Insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer, die vergleichsweise hohe Wachstumsraten und Bevölkerungszahlen aufweisen, bieten ein interessantes Absatzpotenzial. Die Risiken in diesen Ländern können jedoch gerade kleine und mittlere Unternehmen mit einer begrenzten Auslandserfahrung davon abhalten, sich mit chancenreichen, aber herausfordernden Märkten auseinanderzusetzen.
Exportkredit- und Investitionsgarantien als "Türöffner" zu schwierigen Märkten
Um es deutschen Unternehmen dennoch zu ermöglichen, auch in Lateinamerika, Afrika, Asien oder Osteuropa Fuß zu fassen und ihre Rolle als „Global Player“ zu schärfen, bietet die Bundesregierung verschiedene Förderinstrumente an, insbesondere Exportkredit- sowie Investitionsgarantien.
Exportkreditgarantien
Staatliche Exportkreditgarantien, sogenannte Hermesdeckungen, sind ein wichtiges Instrument der Außenwirtschaftsförderung und spielen seit Jahrzehnten bei der Außenhandelsfinanzierung eine zentrale Rolle.
Sie schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen. Im Prinzip funktionieren sie wie eine Versicherung.
Exportkreditgarantien schützen nicht nur gegen die Risiken eines Forderungsausfalls – sie erleichtern auch die Finanzierung eines Ausfuhrgeschäfts. Die erstklassige Bonität des Bundes wirkt sich positiv auf die Finanzierungskonditionen aus und ermöglicht in vielen Fällen erst die Finanzierung eines Geschäfts durch Kreditinstitute.
Exportkreditgarantien kommen dort zum Einsatz, wo ein entsprechendes Angebot der privaten Versicherungswirtschaft – z. B. aufgrund des Risikos oder der Laufzeit – nicht zur Verfügung steht (Subsidiaritätsprinzip). Dies ist in der Regel bei Ausfuhren in Schwellen- und Entwicklungsländer der Fall. Entsprechend hoch ist deren Anteil am gesamten Deckungsvolumen. Im vergangenen Jahr lag er bei knapp 80 Prozent. Exportkreditgarantien werden jedoch von deutschen Exporteuren auch genutzt, um Ausfuhrgeschäfte in Industrieländer abzusichern beziehungsweise zu finanzieren. Im vergangenen Jahr hat der Bund Lieferungen und Leistungen in Höhe von 18,4 Milliarden Euro in mehr als 150 Länder abgesichert.
Die Exportkreditgarantien des Bundes stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen und exportfinanzierenden Banken mit Sitz in Deutschland zur Verfügung – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Höhe des zu deckenden Auftrags. Maßgeblich für die Übernahme einer Exportkreditgarantie sind die Förderungswürdigkeit und die risikomäßige Vertretbarkeit des Geschäfts. Als förderungswürdig gelten Geschäfte, die Arbeitsplätze in Deutschland schaffen oder sichern.
Vor allem mittelständisch geprägte Unternehmen schätzen die Exportkreditgarantien. Entsprechend hoch ist ihr Anteil an der Nutzung der Exportkreditgarantien des Bundes. Im vergangenen Jahr lag dieser bei knapp 80 Prozent. Dies ist insoweit nicht verwunderlich, als ein Forderungsausfall für ein kleines oder mittleres Unternehmen – anders als für ein Großunternehmen – sehr schnell existenzbedrohend sein kann.
Investitionsgarantien
Oft erfordert es der globale Wettbewerb, dass Unternehmen nicht nur in ausländische Märkte exportieren, sondern sich im Zielmarkt langfristig niederlassen. Vor Ort können sie neue Kundenbeziehungen aufbauen, ihre Produkte zielgerichteter an lokale Marktbedingungen anpassen, Dienstleistungen im After-Sales-Bereich anbieten, in Europa nicht verfügbare Rohstoffe einfacher beziehen und ihre Lieferketten diversifizieren. Aus diesen und weiteren Gründen entscheiden sich viele Unternehmen dazu, neben ihrer deutschen Produktion auch im Ausland zu investieren und lokale Produktionsstätten aufzubauen. Derartige Investitionen wirken auch positiv auf den Standort Deutschland, weil für die Errichtung der Produktion notwendige Produkte aus Deutschland zugeliefert werden oder Unternehmen die im Zielmarkt neu gewonnenen Kundenbeziehungen auch für den deutschen Markt nutzen können.
Gerade bei chancenreichen Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern schrecken deutsche Unternehmen jedoch häufig vor politischen Risiken zurück. Sie befürchten beispielsweise, dass Behörden unrechtmäßig in ihre Projekte eingreifen oder dass sie von revolutionären oder kriegerischen Auseinandersetzungen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Diese Bedenken sind berechtigt. Deshalb können deutsche Unternehmen ihre Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern – und in begründeten Einzelfällen auch in Industrienationen – mit den Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland gegen politische Risiken absichern.
Von einer solchen Absicherung machen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen Gebrauch. Im Jahr 2023 etwa wurden 70 Prozent der genehmigten Garantieanträge von mittelständisch geprägten Unternehmen gestellt. Die kleinste Investition, zu der im Jahr 2023 ein Antrag genehmigt wurde, lag bei gerade einmal 10.000 Euro. Insgesamt lagen knapp zwei Drittel der genehmigten Garantieanträge bei einem jeweils beantragten Garantievolumen von unter 5 Millionen Euro. All dies unterstreicht die Bedeutung der Investitionsgarantien für die Auslandsaktivitäten deutscher Mittelständler.
Wenn kleine und mittlere Unternehmen Investitionsgarantien beantragen, geht es ihnen allerdings oft mehr um die politische Flankierung ihrer Auslandsprojekte durch die deutsche Bundesregierung als um eine Entschädigung im Schadensfall.
Im Falle des Falles sollen im Anlageland auftretende Probleme also mit Unterstützung der Bundesregierung gelöst werden, bevor sie zu einem Verlust des Projekts führen. Derartige Bestrebungen sind regelmäßig erfolgreich. Probleme mit staatlichen Stellen sind nicht selten Anlass für Ministerbriefe, eine Diskussion bei bilateralen Regierungsbegegnungen oder eine Intervention des deutschen Botschafters vor Ort. Mit einer Bundesgarantie im Rücken kann die Bundesregierung das deutsche Interesse an dem Erfolg eines Projekts gegenüber ihren Partnern noch glaubwürdiger und nachdrücklicher vertreten.
Gerade Mittelständler verfügen oft nur über begrenzte Ressourcen, um sich mit der Nutzung von Förderinstrumenten auseinanderzusetzen. Daher ist es wichtig, Förderinstrumente so einfach wie möglich zu gestalten. Ich freue mich, dass durch die beschlossenen Entlastungsmaßnahmen bei den Garantieinstrumenten der Außenwirtschaftsförderung mittelständischen Unternehmen der Zugang zu diesen Förderinstrumenten weiter erleichtert wird. – Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Beauftragter der Bundesregierung für den Mittelstand
Vereinfachter Umgang mit Exportkredit- und Investitionsgarantien durch diverse Entlastungsmaßnahmen
Um es deutschen Unternehmen künftig noch leichter zu machen, die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung zu nutzen, hat die Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Davon profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Insgesamt hat die Bundesregierung bei den Garantieinstrumenten 20 Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Das Entlastungspaket des Bundes sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
Exportkreditgarantien
Mehr Entscheidungen in niedrigschwelligen Gremien – dadurch Beschleunigung der Antragsbearbeitung und -entscheidung.
Die Antragsprüfung wird entschlackt – eine Reihe von Sonderprüfungen entfällt oder wird in bestehende Prüfschritte integriert.
Der Anwendungsbereich für die digitale Lieferanten- und Finanzkreditdeckung (click&cover) wird ausgeweitet.
Durch den Einsatz von KI werden Prozesse beschleunigt.
Die Anzahl an Originaldokumenten, die im Antragsprozess notwendig sind, wird weiter reduziert.
Bedingungswerke werden vereinfacht: Banken können leichter die Erfüllung der Voraussetzungen für die Auszahlung aus bundesgedeckten Krediten nachweisen. Und bei der Ausfuhrpauschal-Gewährleistung (APG) – einem vor allem von KMU genutzten Garantieinstrument – sind Bestimmungen zur Anrechnung jetzt weniger komplex.
Nach einer Entschädigung durch den Bund ist der Deckungsnehmer verpflichtet, die bundesgedeckte Forderung weiter einzutreiben. Hier ist eine Entlastung bei der APG geplant – diese kommt insbesondere KMU zugute.
Einführung Bürokratieprüfung: Bei jeder Produkt- oder Prozessanpassung wird diese auf einen möglichen Mehraufwand für die Nutzer der Exportkreditgarantien hin überprüft.
Investitionsgarantien
Bei Investitionen bis zu 5 Millionen Euro in unkritischen Zielländern wird ein vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt, von dem insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren werden. Im Grundsatz werden dabei alle für die Antragstellung erforderlichen Informationen im Antragsformular zusammengefasst. Zusätzliche Unterlagen und Projektinformationen werden nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich. In den Jahren 2022 und 2023 hätte etwa jeder dritte Antrag das vereinfachte Verfahren durchlaufen. Gleichzeit wären nur etwa 2 Prozent des beantragten Deckungsvolumens auf die besagten Anträge entfallen, was die Risikosensitivität der Maßnahme verdeutlicht.
Bevor die Laufzeit einer bestehenden Investitionsgarantie endet, können Unternehmen die Verlängerung der Garantielaufzeit beantragen. Derartige Laufzeitverlängerungsanträge werden häufig gestellt. In den letzten Jahren war durchschnittlich jeder dritte dem Bund zur Entscheidung vorgelegte Antrag ein Antrag auf Verlängerung der Laufzeit einer bereits bestehenden Garantie. Die Verlängerung bestehender Investitionsgarantien kann zukünftig in unkritischen Anlageländern gleich um 10 Jahre beantragt werden. Bisher waren Laufzeitverlängerungen lediglich um wiederkehrend 5 Jahre möglich. Für langfristige Nutzerinnen und Nutzer des Garantieinstrumentes halbiert sich in diesen Fällen der im Zusammenhang mit Laufzeitverlängerungsanträgen stehende Aufwand.
Die Berichterstattungspflichten für Investitionsgarantien werden reduziert: So konzentrieren sich Berichtspflichten zu umweltbezogenen, sozialen oder menschenrechtlichen Auswirkungen eines Projekts zukünftig auf die Frühphase von Projekten, auf die Umsetzung von Maßnahmenplänen und Auflagen, auf Projekte mit potenziell erhöhten Risiken in diesem Bereich (Umweltkategorie A) sowie besondere Vorkommnisse. Dies gilt auch für alle bereits bestehenden Garantien. Bei vergleichsweise unkritischen Projekten (Umweltkategorie B) entfällt die regelmäßige Berichterstattungspflicht grundsätzlich; dies betrifft etwa die Hälfte aller bestehenden Investitionsgarantien. Die Prüfung umwelt-, sozial- und menschenrechtsbezogener Projektaspekte vor der Entscheidung über die Garantievergabe bleibt unverändert erhalten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen und erstmalige Antragstellerinnen und Antragsteller werden bei diesem Prozess aber eng begleitet und unterstützt.
Mit diesen und weiteren Maßnahmen wird die Attraktivität der Instrumente für deutsche Unternehmen weiter erhöht. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können nun noch einfacher auf Basis der Garantien im Ausland aktiv werden und ihre Marktposition in einem globalen Wettbewerbsumfeld sichern und ausbauen. Die Maßnahmen tragen somit dazu bei, dass der „German Mittelstand“ die große Marke bleibt, zu der er sich in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat