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Erwerbseinbußen durch Elternschaft in Europa und ausgewählten vergleichbaren Ländern in Prozent Bild vergrößern

Die so genannte Erwerbseinbuße durch Elternschaft („Child Penalty“, kurz CP) ist in Deutschland im internationalen Vergleich hoch. Bei Eltern mit Geburt des ersten Kindes zwischen 1989 und 2005 sank die Erwerbstätigkeit um rund 41 %, wobei dieser Effekt fast ausschließlich Frauen betrifft. Hierbei handelt es sich zudem um einen persistenten Effekt über 10 Jahre, der sich nicht auf den Zeitpunkt unmittelbar nach der Geburt beschränkt. Norwegen weist mit 3 % den geringsten und Tschechien mit 50 % den höchsten Einfluss auf die Arbeitsmarktpartizipation auf. Bezieht man neben reinen Effekten auf die Teilnahme am Arbeitsmarkt auch die finanziellen Auswirkungen verringerter Arbeitsstunden und Lohneinbußen mit ein, erhöht sich die Child Penalty – für Frauen – in Deutschland auf rund 61 %. Gesetzliche Vorgaben zeigen dabei deutliche und direkte Auswirkungen. So hat etwa Studien zufolge die Einführung des Elterngeldes 2007 die Child Penalty reduziert. Andere Regelungen, wie bspw. das Ehegattensplitting, dürften allerdings eher zu einer höheren Child Penalty beitragen. Die Datenanforderungen an die Messung des Effekts sind zudem hoch: Die Bestimmung der Child Penalty über 10 Jahre erfordert die Beobachtung einer 10-jährigen Erwerbsbiografie nach der Geburt. Daher spiegeln die Zahlen oft nicht den aktuellen Rechtsstand wider.