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Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf 2025 und eine kraftvolle Wachstumsinitiative für mehr wirtschaftliche Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit beschlossen. Beide Beschlüsse sind gut für unser Land.
Wesentlich für künftiges Wachstum und die Erneuerung unseres Wohlstands ist ein ausreichendes Angebot an Fach- und Arbeitskräften. Bereits heute sind Arbeitskräfte knapp – dabei sind die geburtenstarken Jahrgänge noch gar nicht in Rente! Es gilt also, diejenigen, die auch im Alter arbeiten können und wollen, zu ermuntern, dies auch zu tun. Wir machen es für diese Menschen deswegen attraktiver, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen Geflüchtete zukünftig schneller in Arbeit kommen können; für Langzeitarbeitslose soll es im ersten Jahr der Aufnahme einer substanziellen Beschäftigung eine Anschubfinanzierung geben. Weitere wichtige Maßnahmen der Wachstumsinitiative betreffen den Bürokratieabbau und die Versorgung mit sicherer, sauberer und bezahlbarer Energie. Mit der Wachstumsinitiative löst die Bundesregierung ihr Versprechen ein, das Wachstumspotenzial unserer Wirtschaft durch zusätzliche angebotspolitische Schritte zu stärken. Gleichzeitig sorgt sie – etwa bei den Energiekosten – für Entlastung und schafft gezielte nachfrageseitige Impulse. In unserem Fokusartikel erläutern wir detailliert die wichtigsten der 49 Maßnahmen der Wachstumsinitiative. Jetzt kommt es auf eine zügige Umsetzung an.
Ebenfalls vorangekommen sind wir beim Thema Wasserstoff: Das Bundeskabinett hat am 29. Mai den Entwurf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll die Weichen für einen schnellen Wasserstoffhochlauf durch schlankere Genehmigungsverfahren stellen. Eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ist unabdingbar, um die Dekarbonisierung insbesondere der Industrie weiter voranzubringen und die Energiewende in Deutschland zu forcieren. Mehr dazu lesen Sie in dieser Ausgabe.
In Deutschland werden viele Personendaten erhoben, die für die angewandte Forschung und die Wirtschaftsstatistik von großem Interesse sind. Die Daten sind teilweise für Statistik und Forschung nutzbar, liegen aber häufig an unterschiedlichen Stellen vor und dürfen − auch wenn dies für die Durchführung eines Forschungsprojektes oder für die Erstellung einer Statistik notwendig wäre − nicht miteinander verknüpft werden. Dadurch wird ihre Nutzbarkeit stark eingeschränkt. Um auszuloten, welche Regelungen zur rechtssicheren Verknüpfung personenbezogener Daten für Statistik und Forschung möglich wären, hat das BMWK ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wir berichten über die Ergebnisse.
Am 3. Juli hat das Bundeskabinett den Gleichwertigkeitsbericht 2024 der Bundesregierung beschlossen, den das BMWK federführend und unter Beteiligung aller Ressorts erstellt hat. Unter dem Titel „Für starke und lebenswerte Regionen in Deutschland“ beschreibt der Bericht umfassend den Stand und die Entwicklung der Lebensbedingungen vor Ort. Wir werden ihn in der kommenden Ausgabe umfassend thematisieren – Sie dürfen gespannt sein! Bereits in dieser Ausgabe möchte ich Sie auf die öffentliche Konsultation des BMWK zur Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen in Deutschland aufmerksam machen. Die Konsultation läuft noch bis zum 12. September.
Schließlich erfahren Sie in dieser Ausgabe auch etwas zum EU-Programm TSI (Technical Support Instrument), das Mitgliedstaaten bei Maßnahmen zur Emissionsminderung unterstützt.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.
Dr. Robert Habeck Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
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