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Mit dem kürzlich in Kraft getretenen „Solarpaket I“ soll sich das Tempo beim Ausbau der Photovoltaik noch einmal deutlich erhöhen. Regelungen etwa für Balkonkraftwerke, Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und Mieterstrom werden damit einfacher.
Aus gutem Grund setzt die Energiewende auf einen raschen Ausbau der Photovoltaik (PV): Sie gilt als einer der kostengünstigsten Energieträger und zählt bereits heute zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen. In Deutschland und auch weltweit hat der Ausbau in den letzten Jahren deutlich an Dynamik gewonnen. Das ist gut, denn die im Pariser Klimaabkommen und im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 verankerten Klima- und Erneuerbaren-Ziele geben eine hohe Schlagzahl vor: Bis zum Jahr 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) PV in Deutschland installiert sein – je zur Hälfte auf Dächern und Flächen verteilt. Um diese Ziele erreichen zu können, ist ein stark beschleunigter Ausbau der Photovoltaik auf 22 GW pro Jahr ab 2026 nötig.
Das „Solarpaket I“ enthält eine Vielzahl von Maßnahmen sowohl für einen beschleunigten Ausbau von PV-Anlagen als auch für eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Grundlage des Pakets ist die Anfang Mai 2023 vorgestellte Photovoltaik-Strategie des BMWK, die wiederum das Ergebnis einer umfassenden Einbindung sowohl der Zivilgesellschaft als auch der Stakeholder aus der PV- und Energiebranche ist. Eingeflossen sind Ideen und Hinweise aus
mehreren Branchendialogen,
mehr als 600 Stellungnahmen von Stakeholdern,
dem Praxischeck „Photovoltaik“,
der erfolgreichen Petition zur Vereinfachung von Balkonsolaranlagen und
der Webinar-Reihe „Europe Calling“.
„Das Paket ist ein weiterer Booster für den Ausbau der Solarenergie. Damit beschleunigen und entbürokratisieren wir die gesamte Spannbreite der Solarenergie, vom Balkonkraftwerk über die größere Gewerbedachanlage bis zur großen Freiflächenanlage. Das Paket enthält auch wichtige Regelungen, um den Ausbau der Wind- und Bioenergie sowie die Netzanschlüsse zu beschleunigen.“
Bundesminister Habeck zum Solarpaket
Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden
Mehr Tempo sieht das „Solarpaket I“ etwa beim Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden vor. Dies soll insbesondere durch einfachere Verfahren und den Abbau von Bürokratie erreicht werden. Dazu gehören zum Beispiel Meldevereinfachungen für Balkon-PV, die Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte (insbesondere für Gewerbe-PV) oder die Einführung einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, die die Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes ohne großen bürokratischen Aufwand möglich macht. Auch vereinfachte Netzanschlussverfahren und Direktvermarktungen kleiner Anlagen bis 25 kW sowie verbesserte Regelungen für das Repowering von Dachanlagen und mehr Möglichkeiten zur Förderung von Anlagen auf Gebäuden im Außenbereich gehören zum Maßnahmenpaket für einen schnelleren PV-Ausbau.
Solarpaket I soll den Ausbau von Freiflächenanlagen stärken
Außerdem enthält das Paket umfassende Regelungen für einen nachhaltigeren Freiflächen-PV-Ausbau. Künftig sollen mehr Flächen für Solarparks zur Verfügung stehen, wobei auch landwirtschaftliche und naturschutzfachliche Interessen berücksichtigt werden. Dafür soll die Mehrfachnutzung von Flächen besonders gefördert werden – beispielsweise PV-Anlagen auf zeitgleich landwirtschaftlich genutzten Flächen (sogenannte Agri-PV). Um zusätzlich auch mehr „versiegelte“ Flächen zu nutzen, soll PV etwa auf Parkplätzen besonders gefördert werden.
Diese besonderen Solaranlagen werden künftig in den Ausschreibungen durch eine bevorzugte Bezuschlagung und einen angehobenen Gebotshöchstwert sowie im kleinen Segment durch eine höhere Festvergütung gefördert. Der neue Zubau von Photovoltaik auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird dabei auf ein Maximum von 80 GW bis 2030 beschränkt. Denn mindestens 50 Prozent der PV-Leistung soll – entsprechend den Vorgaben im EEG – auf oder an Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet werden.
So klappt es mit der Sonnenenergie vom Balkon
Wer sich ein eigenes Sonnenkraftwerk auf dem Balkon installieren möchte, muss nicht viel beachten. Die Steckersolargeräte werden nach dem Kauf (auch in Baumärkten) einfach an der Balkonbrüstung, dem Terrassengeländer oder an einer anderen geeigneten Stelle angebracht. Nach der Verbindung mit dem Stromkreis der Wohnung, am besten über eine Energiesteckdose, können über die Balkon-PV-Anlage Elektrogeräte im gesamten Haushalt mit Strom versorgt werden. Der bürokratische Aufwand für die Nutzerinnen und Nutzer ist gering: nötig sind nur die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters und die jetzt deutlich vereinfachte Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur.
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Referat: VIC4 – Industrieforschung für Unternehmen